Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sachstandsbericht Flüchtlinge

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.05.2019   AfS/003/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Nießlein stellt kurz Frau Lutz aus dem Amt für Soziales vor.

 

Herr Nießlein, Frau Stenzel sowie Frau Savchenko tragen anschließend anhand ihrer PowerPoint-Präsentation den Sachstand der aktuellen Flüchtlingslage vor.

 

Herr Nießlein trägt vor, dass hinsichtlich der Flüchtlinge aus Rumänien, Syrien, Irak und Iran noch eine stärke Zuwanderung vorhanden sei.

 

Gerade bei den Zuwanderern aus Rumänien sei seit 2015 ein starker Anstieg zu verzeichnen.

 

Es werden die wichtigen Akteure im Bereich Integration verlesen:

 

  • Sport- und Kulturvereine
  • Helferkreise
  • Ausländerbehörde
  • Amt für Soziales
  • Amt für Jugend & Familie
  • Beratungsstellen
  • SonnenZeit Freiwilligenagentur e.V.
  • Jobcenter
  • Stabstelle Integration & Integrationslotse
  • weitere städtische & bundesweite Ämter
  • Agentur für Arbeit
  • Bildungsträger
  • Kirchliche Institutionen
  • Caritas
  • Diakonisches Werk

 

Ein vermehrter Zuzug von Ausländern war im Jahr 2014 mit 3.705 Personen zu verzeichnen. Im Jahr 2019 ist bis dato ein Zuzug von 6.439 Personen zu verzeichnen.

 

Als Gründe für die erhöhte Zuwanderung werden angegeben:

 

  • Familiennachzug
  • Priorisierte Verfahren: Vermehrte Verteilung von Straftätern von Nürnberg nach Ansbach
  • Erhöhte Zuwanderung aus Westbalkanstaaten

 

Herr Meyer fragt nach, warum eine erhöhte Verteilung von Straftätern von Nürnberg nach Ansbach erfolge.

 

Welche Rechtsgrundlage sei hier gegeben? Was bedeutet dies in Zahlen?

 

Herr Nießlein teilt mit, es werden hier noch Informationen für das Protokoll geliefert.

 

Ergänzung: Bei den priorisierten Fällen handelt es sich um Flüchtlinge, die Straftaten begangen haben und deren Verfahren deshalb schnell abgeschlossen werden soll. Um die Begehung von weiteren Straftaten an Brennpunkten wie z.B. Drogendelikte am Hauptbahnhof in Nürnberg zu verhindern, werden manche der betreffenden Flüchtlinge in Ansbach untergebracht, wo solch massive Brennpunkte nicht existieren. Es handelt sich hier um ca. 10 – 15 Fälle. Diese verursachen naturgemäß einen hohen Verwaltungsaufwand.

 

Des Weiteren werden noch die aufwendigen Verfahren seitens der Ausländerbehörde verlesen, diese sind

 

  • BAMF prüft Widerrufe, zu denen die Ausländerbehörde Stellung nehmen muss
  • Prüfung von Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber
  • Stellung von Strafanzeigen bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung
  • Erteilung/Verlängerungen der Reiseausweise/Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge

 

Laut Frau OB Seidel verstoßen 15 – 20 Personen mehrfach oder dauerhaft gegen die Mitwirkungspflichten.

 

Herr Nießlein führt weiter aus, dass im Jahr 2012 eine staatliche Asylbewerberunterkunft mit insgesamt 25 Plätzen für anerkannte Flüchtlinge geschaffen wurde.

 

2016 waren 13 kommunale Unterkünfte mit insgesamt 543 Plätze sowie 4 staatliche Unterkünfte mit insgesamt 270 Plätzen vorhanden.

 

2019 wurde eine kommunale Unterkunft mit 262 Plätzen (belegt mit ca. 140 Personen), zwei staatliche Unterkünfte mit insgesamt 260 Plätzen (belegt mit ca. 220 Personen) geschaffen.

 

Lt. Herrn Nießlein sei der Zustrom derzeit konstant. In der Hochphase kamen pro Woche 24 Personen in die Unterkünfte Endres-/Naglerstraße in Ansbach an.

 

Im Jahr 2019 waren die Fallzahlen nach dem AsylLG relativ konstant (ca. 325 Fälle aktuell), jedoch komplexe und kritische Fälle, welche einen sehr hohen Zeitaufwand und Anwesenheit von Security erfordern.

 

Herr Nießlein gibt noch an, dass viele der Asylbewerber unter einen sogenannten „Lagerkoller“ leiden würden. Es wird permanent gegen die Hausordnung sowie das Rauch- und Alkoholverbot verstoßen.

 

Frau OB Seidel fügt an, dass es deshalb wichtig sei, für die Asylbewerber Wohnraum zu schaffen. Gerade Familien mit Kindern sollen so besser integriert werden.

 

Herr Nießlein führt weiter aus, dass die Arbeitsmotivation allgemein sehr hoch sei, dies vor allem in niedrig qualifizierten Tätigkeiten (auch Zeitarbeit). 21 % der im Jobcenter registrierten Flüchtlinge haben ein Erwerbseinkommen und erhalten zusätzlich ALG II.

Die Integrationsquote im Jahr 2018 war bei 50 %, dies sei außerordentlich bemerkenswert. Auch habe sich die Arbeitsaufnahme seit 2018 bei den Frauen deutlich verstärkt.

 

Auch wird noch auf die Hilfen zur Erziehung für unbegleitete (minderjährige Flüchtlinge) eingegangen. Derzeit gibt es in Ansbach 32 unbegleitete (minderjährige) Flüchtlinge, für 27 Hilfe für junge Volljährige (21 stationär, 6 ambulant). Aufgrund des Alters der Flüchtlinge werden dieses Jahr ca. 10 Hilfen beendet. Diese gehen dann auf das Jobcenter über.

 

Frau Stenzel trägt vor, dass trotz zahlreicher Angebote und Maßnahmen folgende Problematiken bestehen:

 

  • wachsende Intoleranz zwischen unterschiedlichen Nationalitäten u. Konfessionen
  • Sozialneid u. Vorurteile zwischen verschiedenen Communities
  • eingeschränkter Zugang für Geduldete u. abgelehnte Asylbewerber in den Arbeitsmarkt, zu Bildungsangebote und zu Wohnungen
  • reduzierter Bildungserfolg von Kinder u. Jugendlichen mit Fluchthintergrund

 

Frau Savchenko erklärt, es sei ein langwieriger Prozess, um Communities zur gesellschaftlichen Teilhabe anzuregen (Anti-Ghettoisierung).

 

Herr Seiler fragt bezüglich des Streetworkers an. Frau Stenzel teilt hierzu mit, dass dieser erhalten bleibe.

 

Frau Stenzel verweist noch auf die zahlreichen Integrationsangebote:

 

  • Kiddie-Gruppe in der OSA Asylunterkunft

hier: Sprachkurse u. Bewerbungsschreiben im Computerraum

  • verschiedene Angebote wie z. B. Gesprächsrunden, Sprachunterricht usw. im Mehrgenerationenhaus
  • Hausaufgabenbetreuung, Sprachkurse und Spielenachmittage in der Schlesierstraße

 

Des Weiteren bietet die Stadt Ansbach 39 FIM-Plätze an, davon sind momentan 13 belegt. In gemeinnütziger Arbeit befinden sich derzeit 17 Flüchtlinge.

 

Nach den ersten Phasen des Ankommens, der Erstorientierung und ersten Spracherwerbs benötigen Flüchtlinge vor allem individuelle Beratungs- und Bildungsangebote, um ihren Weg in Arbeit, Bildung u. Gesellschaft zu finden. Diese Angebote sind notwendig, um den Menschen mit meist mehreren Problemlagen gerecht werden zu können.