Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Erschließungsanlage „Bäckergründlein“, Abrechnung der fertiggestellten Teilmaßnahmen im Wege der Kostenspaltung

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2019   SR/004/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  34/005/2019 

Herr Büschl verweist auf die einstimmige Empfehlung aus dem Bauausschuss und trägt kurz den Sachverhalt vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 8.4.2019:

 

Die bisher entstandenen Aufwendungen für die Teilmaßnahmen der Erschließungsanlage „Bäckergründlein“ werden im Wege der Kostenspaltung gemäß § 7 Nrn. 1, 2, 3, 5 (südl. Gehweg), 11 und 12 EBS beitragsrechtlich abgerechnet. Die Teilmaßnahmen nördl. Gehweg und unselbstständige Parkplätze entlang der Erschließungsanlage werden nicht realisiert. Die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Abrechnung der fertig gestellten Teilmaßnahmen vorzunehmen.