Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 30.04.2019 SR/004/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 34/005/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 187 KB | ||
Ausschnitt BPlan 108 KB | ||
Lageplan Bäckergründlein 60 KB | ||
Luftbild mit Einzeichnung 894 KB |
Herr Büschl verweist auf die einstimmige Empfehlung aus dem Bauausschuss und trägt kurz den Sachverhalt vor.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 8.4.2019:
Die bisher entstandenen Aufwendungen für die Teilmaßnahmen der Erschließungsanlage „Bäckergründlein“ werden im Wege der Kostenspaltung gemäß § 7 Nrn. 1, 2, 3, 5 (südl. Gehweg), 11 und 12 EBS beitragsrechtlich abgerechnet. Die Teilmaßnahmen nördl. Gehweg und unselbstständige Parkplätze entlang der Erschließungsanlage werden nicht realisiert. Die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Abrechnung der fertig gestellten Teilmaßnahmen vorzunehmen.