Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Erweiterte Verkehrsuntersuchung im nördlichen Stadtbereich

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.04.2019   BA/004/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/015/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schubert erläutert dem Gremium anhand einer dig. Präsentation nachstehenden Sachverhalt.

 

Aufgrund der positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren besteht in Ansbach eine große Nachfrage nach Wohnraum. Dabei wird insbesondere Wohneigentum für Familien stark nachgefragt und es besteht weiterhin wesentlicher Bedarf nach gefördertem Wohnungsbau. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erhöht sich auch der Bedarf für Seniorenwohnraum mit Pflegeangebot.

Diesen Bedarfen soll durch die Schaffung von Reihenhäusern, einer Senioreneinrichtung sowie gefördertem Wohnungsbau (Mehrfamilienhaus) im Plangebiet Rechnung getragen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weinberg-West“ befindet sich im Norden von Ansbach, zwischen der Staatsstraße 2255 und dem „Strüther Berg“, etwa 2,5 km vom Stadtzentrum Ansbach entfernt. Nach dem aktuellen Stand der Planung sind 28 Reihenhäuser und ein Doppelhaus vorgesehen. In der Senioreneinrichtung werden 78 - 80 Wohnungen / Plätze entstehen und die Wohnanlage mit gefördertem Wohnungsbau wird eine Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 1.300 m² umfassen.

 

Verkehrssituation

Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets soll von der Straße „Am Strüther Berg“ in westlicher Richtung erfolgen. Über private Stichwege ist die Anbindung der einzelnen Grundstücke sowie der Stellplätze und Garagen vorgesehen.

Im Westen der öffentlichen Straße „Am Strüther Berg“ soll ein Gehweg angelegt werden. Über die Buslinie 753 ist das Plangebiet mit dem Stadtzentrum verbunden. Die nächsten Haltestellen - Bayreuther Straße und Unterer Weinberg - befinden sich in ca. 320 bzw. 500 m Entfernung.

 

Bisheriger Untersuchungsrahmen und Aufgabenstellung (Verkehrsgutachten Büro Link)

Bereits unmittelbar nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im Juli 2016 wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt, welche im Bauausschuss am 8.Mai 2017 vorgestellt und beraten wurde. Das von der Verwaltung beauftragte Verkehrsgutachten bezog bereits den Verkehr, der durch eine geplante Wohnbebauung mit der damals veranschlagten Zahl an zusätzlichen Haushalten (Wohneinheiten) aufkommen wird, mit ein. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Verkehrsfluss objektiv (nach Maßgabe der in der Verkehrsplanung relevanten sog. Qualitätsstufen) unproblematisch ist und auch nach Bebauung des Areals bleibt, d.h. vom bestehenden Straßennetz aufgenommen werden kann. Unabhängig davon ist empfohlen worden, die Lichtsignalsteuerung an der Kreuzung Rettistraße zur Staatsstraße 2255 noch zu optimieren, was eine gewisse Verbesserung mit sich bringen wird. Gleichzeitig hielt das Gutachten aufgrund der Kreuzungsgeometrie die Einrichtung eines Kreisverkehrs für sinnvoll (jedoch aufgrund des objektiv unproblematischen Verkehrsflusses nicht zwingend notwendig), da dies zu einer Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit führen würde. Dies mündete in den an die Verwaltung gerichteten Prüfauftrag zur Einrichtung eines Kreisverkehrs. Somit besteht bislang noch kein Auftrag, den Kreisverkehr bereits zu planen, sondern nur dessen Einrichtung zu prüfen. Belastbare Aussagen hinsichtlich des Umfanges der Zuwendungsfähigkeit sind derzeit noch nicht möglich, da diese erst auf Basis einer Vorentwurfsplanung im Zusammenhang mit einer Kreuzungsvereinbarung näher eingegrenzt werden können.

 

Frühzeitige Bürgerbeteiligung mit regem Interesse

Im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung im

Bebauungsplanverfahren (vom 25.2. bis 11.3.2019) sind aktuell zahlreiche Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht worden, die sich in der Hauptsache um die Verkehrssituation im Umfeld des Vorhabens, aber auch darüber hinaus, bewegen.

 

Weitergehende Verkehrsuntersuchung

Über das bestehende Verkehrsgutachten hinaus beauftragte die Oberbürgermeisterin die Verwaltung, eine räumlich und inhaltlich weitergehende umfassende Verkehrsuntersuchung vor einer weiteren Abwägung im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erstellen zu lassen. Dies erfolgt, um den geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen und die Anregungen aufzunehmen. Aus den zahlreichen Zuschriften werden die vorgebrachten Punkte direkt in diese Untersuchung einfließen und darüber hinaus auch die aus der Mitte des Stadtrates angeregten Aspekte in die Aufgabenstellung einfließen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine für den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens fundierte Grundlage existiert, die auch eine sachgerechte Abwägung durch den Stadtrat ermöglichen wird.

 

Auftragsumfang

Das auszuwählende Verkehrsplanungsbüro soll neben Verkehrserfassungen und deren

Auswertung auch die Realisierbarkeit eines Kreisverkehrs in verschiedenen Formen im Kreuzungsbereich Rettistraße/Berliner Straße/Rügländer Straße/St2255, Lösungsansätze für die Verkehrserschließung des Strüther Hang und des Weinberg-Plateaus erarbeiten und in einem Gesamtergebnis darstellen, das die verkehrliche Situation und Lösungsansätze für den nordwestlichen Stadtbereich beinhaltet. In die Untersuchungen sollen die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung geäußerten Anregungen und Bedenken einfließen und fachlich bewertet werden. Neben der Erarbeitung der Verkehrsuntersuchung soll auch eine zweimalige Gremienpräsentation verteilt auf zwei Sitzungsrunden (Bauausschuss/ Verkehrsausschusssitzung und optional einer Stadtratssitzung), sowie einer moderierten zusätzlichen Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer Abschlusspräsentation beauftragt werden.

 

Verfahrensablauf und Fortgang Bauleitplanung, Zeitplan Verkehrsuntersuchung mit Gremienberatung und weiterer Bürgerbeteiligung

 

  • Februar/März 2019: 

Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 25.2. – 11.3.2019 (bereits erfolgt)

 

  • April 2019:

Angebotseinholung von geeigneten Verkehrsplanungsbüros auf Basis der o.g. Aufgabenstellung (erste Anfragen sind bereits erfolgt)

 

  • Mitte/Ende Mai 2019:

Beauftragung des Verkehrsgutachters (ggf. Mittelbereitstellung üb. HFWA 22.05.)

 

  • Juni/Juli:

Erfassung der Grundlagen und Durchführung der Verkehrserhebungen

 

  • Mitte Juli (BA-Sitzung (15.07.) oder VKA (22.07.)):

Vorstellung der Ergebnisse der Methodik und der Ergebnisse der Verkehrserhebung für die weitere Umsetzung im Rahmen der BA-Sitzung (15.07.) sowie einer anschließenden separaten Veranstaltung für interessierte Bürger (Öffentlichkeit) mit Erfassung zusätzlicher Anregungen

 

  • im weiteren Verlauf:

Ausarbeitung der Verkehrsuntersuchungen und Fortführung des

Bauleitplanverfahrens

  • Optional: vorangestellte Vorstellung und Erläuterung der Planungen des eigentlichen Baugebiets durch den Vorhabenträger

 

Aus dem Gremium heraus wird der angebotene Workshop positiv bewertet, da es Transparenz zeige und diesbezüglich auch das Wissen der Bürger vor Ort genutzt werden könne. Aus Gründen der Fairness solle der Investor in dieses Vorgehen mit einbezogen werden. Ziel soll ein Kompromiss sein.

 

Frau OB Seidel führt zusammen mit Herrn Büschl ein Gespräch mit dem Bauträger, da die Aktivitäten auf einer anderen Beschlusslage aufgebaut sind.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die vorgenannte Darstellung der Aufgabenstellung für die weitergehenden Verkehrsuntersuchungen zur Kenntnis und stimmt dem geschilderten Vorgehen zu.