Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.04.2019 BA/004/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/015/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 158 KB |
Herr
Schubert erläutert dem Gremium anhand einer dig. Präsentation nachstehenden Sachverhalt.
Aufgrund der
positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren besteht in Ansbach eine große Nachfrage
nach Wohnraum. Dabei wird insbesondere Wohneigentum für Familien stark
nachgefragt und es besteht weiterhin wesentlicher Bedarf nach gefördertem
Wohnungsbau. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erhöht sich auch
der Bedarf für Seniorenwohnraum mit Pflegeangebot.
Diesen
Bedarfen soll durch die Schaffung von Reihenhäusern, einer Senioreneinrichtung
sowie gefördertem Wohnungsbau (Mehrfamilienhaus) im Plangebiet Rechnung
getragen werden.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weinberg-West“ befindet sich im Norden von
Ansbach, zwischen der Staatsstraße 2255 und dem „Strüther Berg“, etwa 2,5 km
vom Stadtzentrum Ansbach entfernt. Nach dem aktuellen Stand der Planung sind 28
Reihenhäuser und ein Doppelhaus vorgesehen. In der Senioreneinrichtung werden
78 - 80 Wohnungen / Plätze entstehen und die Wohnanlage mit gefördertem
Wohnungsbau wird eine Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 1.300 m² umfassen.
Verkehrssituation
Die
verkehrliche Erschließung des Plangebiets soll von der Straße „Am Strüther
Berg“ in westlicher Richtung erfolgen. Über private Stichwege ist die Anbindung
der einzelnen Grundstücke sowie der Stellplätze und Garagen vorgesehen.
Im Westen
der öffentlichen Straße „Am Strüther Berg“ soll ein Gehweg angelegt werden. Über
die Buslinie 753 ist das Plangebiet mit dem Stadtzentrum verbunden. Die
nächsten Haltestellen - Bayreuther Straße und Unterer Weinberg - befinden sich
in ca. 320 bzw. 500 m Entfernung.
Bisheriger
Untersuchungsrahmen und Aufgabenstellung (Verkehrsgutachten Büro Link)
Bereits
unmittelbar nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im Juli 2016 wurde
eine Verkehrsuntersuchung erstellt, welche im Bauausschuss am 8.Mai 2017
vorgestellt und beraten wurde. Das von der Verwaltung beauftragte
Verkehrsgutachten bezog bereits den Verkehr, der durch eine geplante
Wohnbebauung mit der damals veranschlagten Zahl an zusätzlichen Haushalten
(Wohneinheiten) aufkommen wird, mit ein. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass
der Verkehrsfluss objektiv (nach Maßgabe der in der Verkehrsplanung relevanten
sog. Qualitätsstufen) unproblematisch ist und auch nach Bebauung des Areals
bleibt, d.h. vom bestehenden Straßennetz aufgenommen werden kann. Unabhängig
davon ist empfohlen worden, die Lichtsignalsteuerung an der Kreuzung
Rettistraße zur Staatsstraße 2255 noch zu optimieren, was eine gewisse
Verbesserung mit sich bringen wird. Gleichzeitig hielt das Gutachten aufgrund
der Kreuzungsgeometrie die Einrichtung eines Kreisverkehrs für sinnvoll (jedoch
aufgrund des objektiv unproblematischen Verkehrsflusses nicht zwingend
notwendig), da dies zu einer Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit
führen würde. Dies mündete in den an die Verwaltung gerichteten Prüfauftrag zur
Einrichtung eines Kreisverkehrs. Somit besteht bislang noch kein Auftrag, den
Kreisverkehr bereits zu planen, sondern nur dessen Einrichtung zu prüfen.
Belastbare Aussagen hinsichtlich des Umfanges der Zuwendungsfähigkeit sind
derzeit noch nicht möglich, da diese erst auf Basis einer Vorentwurfsplanung im
Zusammenhang mit einer Kreuzungsvereinbarung näher eingegrenzt werden können.
Frühzeitige
Bürgerbeteiligung mit regem Interesse
Im
Zusammenhang mit der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung im
Bebauungsplanverfahren
(vom 25.2. bis 11.3.2019) sind aktuell zahlreiche Einwendungen von Bürgerinnen
und Bürgern vorgebracht worden, die sich in der Hauptsache um die
Verkehrssituation im Umfeld des Vorhabens, aber auch darüber hinaus, bewegen.
Weitergehende
Verkehrsuntersuchung
Über das
bestehende Verkehrsgutachten hinaus beauftragte die Oberbürgermeisterin die Verwaltung,
eine räumlich und inhaltlich weitergehende umfassende Verkehrsuntersuchung vor
einer weiteren Abwägung im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erstellen
zu lassen. Dies erfolgt, um den geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen und die
Anregungen aufzunehmen. Aus den zahlreichen Zuschriften werden die
vorgebrachten Punkte direkt in diese Untersuchung einfließen und darüber hinaus
auch die aus der Mitte des Stadtrates angeregten Aspekte in die
Aufgabenstellung einfließen. Dadurch wird sichergestellt, dass eine für den
Fortgang des Bebauungsplanverfahrens fundierte Grundlage existiert, die auch
eine sachgerechte Abwägung durch den Stadtrat ermöglichen wird.
Auftragsumfang
Das
auszuwählende Verkehrsplanungsbüro soll neben Verkehrserfassungen und deren
Auswertung
auch die Realisierbarkeit eines Kreisverkehrs in verschiedenen Formen im
Kreuzungsbereich Rettistraße/Berliner Straße/Rügländer Straße/St2255,
Lösungsansätze für die Verkehrserschließung des Strüther Hang und des
Weinberg-Plateaus erarbeiten und in einem Gesamtergebnis darstellen, das die
verkehrliche Situation und Lösungsansätze für den nordwestlichen Stadtbereich
beinhaltet. In die Untersuchungen sollen die im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung geäußerten Anregungen und Bedenken einfließen und fachlich
bewertet werden. Neben der Erarbeitung der Verkehrsuntersuchung soll auch eine
zweimalige Gremienpräsentation verteilt auf zwei Sitzungsrunden (Bauausschuss/
Verkehrsausschusssitzung und optional einer Stadtratssitzung), sowie einer
moderierten zusätzlichen Bürgerbeteiligungsveranstaltung und einer
Abschlusspräsentation beauftragt werden.
Verfahrensablauf und Fortgang Bauleitplanung, Zeitplan
Verkehrsuntersuchung mit Gremienberatung und weiterer Bürgerbeteiligung
Frühzeitige Bürgerbeteiligung vom 25.2. – 11.3.2019 (bereits
erfolgt)
Angebotseinholung von geeigneten Verkehrsplanungsbüros auf
Basis der o.g. Aufgabenstellung (erste Anfragen sind bereits erfolgt)
Beauftragung des Verkehrsgutachters (ggf.
Mittelbereitstellung üb. HFWA 22.05.)
Erfassung der Grundlagen und Durchführung der
Verkehrserhebungen
Vorstellung der Ergebnisse der Methodik und der Ergebnisse
der Verkehrserhebung für die weitere Umsetzung im Rahmen der BA-Sitzung
(15.07.) sowie einer anschließenden separaten Veranstaltung für interessierte
Bürger (Öffentlichkeit) mit Erfassung zusätzlicher Anregungen
Ausarbeitung der Verkehrsuntersuchungen und Fortführung des
Bauleitplanverfahrens
Aus dem Gremium heraus wird der angebotene Workshop
positiv bewertet, da es Transparenz zeige und diesbezüglich auch das Wissen der
Bürger vor Ort genutzt werden könne. Aus Gründen der Fairness solle der
Investor in dieses Vorgehen mit einbezogen werden. Ziel soll ein Kompromiss
sein.
Frau OB Seidel führt zusammen mit Herrn Büschl ein
Gespräch mit dem Bauträger, da die Aktivitäten auf einer anderen Beschlusslage
aufgebaut sind.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die vorgenannte Darstellung der Aufgabenstellung für die weitergehenden Verkehrsuntersuchungen zur Kenntnis und stimmt dem geschilderten Vorgehen zu.