Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Gutachterausschuss für Grundstückswerte; Verlängerung von Amtszeiten und Neuberufungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.03.2019   SR/003/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl verweist auf den Sachvortrag im Bauausschuss und die einstimmige Beschlussempfehlung.

 

Mit der Abstimmung ohne Sachvortrag besteht Einverständnis.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 18.03.2019:

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Werner Lindner wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.

 

Ferner wird Herr Werner Lindner als Vorsitzender gemäß § 3 Abs. 4 BayGaV auf die Dauer von weiteren vier Jahren berufen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Architekt Richard Obermillacher wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.

 

Herr Sebastian Schuldes wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.

 

Frau Dipl.-Ing. (FH) Architektin Christine Pfister wird zunächst auf die Dauer von vier Jahren zu einer ehrenamtlichen Gutachterin nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.

 

Herr Steueramtsrat Uwe Schubert wird auf Vorschlag des Bayer. Landesamtes für Steuern neu auf vier Jahre als Gutachter des Finanzamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV berufen.

 

Herr Vermessungsdirektor Stefan Geßler wird auf Vorschlag des Vermessungsamtes Ansbach neu auf vier Jahre als Gutachter des staatlichen Vermessungsamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV berufen.

 

Herr Vermessungsoberrat Norbert Pfriemer wird auf Vorschlag des Vermessungsamtes Ansbach auf weitere vier Jahre als stellvertretender Gutachter des staatlichen Vermessungsamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV berufen.