Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.03.2019 SR/003/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Büschl
verweist auf den Sachvortrag im Bauausschuss und die einstimmige
Beschlussempfehlung.
Mit der Abstimmung
ohne Sachvortrag besteht Einverständnis.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 18.03.2019:
Herr Dipl.-Ing. (FH) Werner Lindner wird auf weitere vier Jahre
als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.
Ferner wird Herr Werner Lindner als
Vorsitzender gemäß § 3 Abs. 4 BayGaV auf die Dauer von weiteren vier Jahren
berufen.
Herr Dipl.-Ing. (FH) Architekt Richard Obermillacher wird auf
weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.
Herr Sebastian Schuldes wird auf weitere vier Jahre als
ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.
Frau Dipl.-Ing. (FH)
Architektin Christine Pfister wird zunächst auf die Dauer von vier
Jahren zu einer ehrenamtlichen Gutachterin nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.
Herr Steueramtsrat Uwe Schubert wird auf Vorschlag des Bayer. Landesamtes für Steuern neu auf vier Jahre als Gutachter des
Finanzamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV berufen.
Herr Vermessungsdirektor Stefan Geßler wird auf Vorschlag des
Vermessungsamtes Ansbach neu auf vier
Jahre als Gutachter des staatlichen Vermessungsamtes nach § 2 Abs. 4 BayGaV
berufen.
Herr Vermessungsoberrat Norbert Pfriemer wird auf Vorschlag des
Vermessungsamtes Ansbach auf weitere vier
Jahre als stellvertretender Gutachter des staatlichen Vermessungsamtes nach § 2
Abs. 4 BayGaV berufen.