Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.03.2019 SR/003/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Nießlein erläutert den Sachverhalt.
In Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Ansbach und der Stadt Ansbach soll ein Wohnprojekt für junge Straffällige der Straffälligenhilfe-Netzwerke im Landgerichtsbezirk Ansbach e. V. gefördert werden. Vom Jobcenter und der Stadt Ansbach soll je ein Förderhöchstbetrag von 90.000 €
verteilt auf die Jahre 2019 bis 2021 (Laufzeit 01.04.2019 bis 31.03.2021)
insgesamt also 180.000 €
im Rahmen einer Anteilsfinanzierung bereitgestellt werden.
Das Projekt wurde bereits im Jugendhilfeausschuss am 23.07.2018 vorgestellt und befürwortet.
Die Finanzierung soll im Rahmen des Deckungsringes 041 Jugendhilfe erfolgen.
Ergänzend berichtet er, dass das Ziel sei, schwer erreichbar junge Menschen aufzufangen, sozial einzugliedern und für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Hierfür wird eine Wohnung angemietet und den jungen Menschen zur Verfügung gestellt sowie eine sozialpädagogische Betreuung gewährleistet.
Beschluss:
Die Stadt Ansbach stellt für das Wohnprojekt Straffälligenhilfe insgesamt 90.000 €
für die Jahre 2019 bis 2021 bereit.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und verteilt sich auf folgende Jahre:
2019 33.750 €
2020 45.000 €
2021 11.250 €