Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.03.2019 HFWA/003/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt.
In Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter Ansbach und der Stadt Ansbach soll ein Wohnprojekt für junge Straffällige der Straffälligenhilfe-Netzwerke im Landgerichtsbezirk Ansbach e. V. gefördert werden. Vom Jobcenter und der Stadt Ansbach soll je ein Förderhöchstbetrag von 90.000 €
verteilt auf die Jahre 2019 bis 2021 (Laufzeit 01.04.2019 bis 31.03.2021)
insgesamt also 180.000 €
im Rahmen einer Anteilsfinanzierung bereitgestellt werden.
Das Projekt wurde bereits im Jugendhilfeausschuss am 23.07.2018 vorgestellt und befürwortet.
Die Finanzierung soll im Rahmen des Deckungsringes 041 Jugendhilfe erfolgen.
Beschluss:
Die Stadt Ansbach stellt für das Wohnprojekt Straffälligenhilfe insgesamt 90.000 €
für die Jahre 2019 bis 2021 bereit. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und verteilt sich auf folgende Jahre:
2019 33.750 €
2020 45.000 €
2021 11.250 €