Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014 - 2020)

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.03.2019   HFWA/003/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/008/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt.

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen.

 

Die Arbeiterwohlfahrt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Stimmberechtigtes Mitglied:                   Frau Heiderose Koch

Als Vertreter:                                               Herr Helmut Kraus

 

Mit Schreiben vom 16.01.2019 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied

 

Herr

Markus Nehmer

Stellvertretender Geschäftsführer/Gesundheits- u. Pflegemanager (B.A.)

 

und als Vertreterin

 

Frau

Heiderose Koch

 

benannt.

 

Des weiteren wurde der Caritasverband in der Stadt und im Landkreis Ansbach e.V. im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Stimmberechtigtes Mitglied:                    Frau Elke Schmidt

Als Vertreter:                                                Herr Heinz Kestler

 

Mit Schreiben vom 18.01.2019 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied

 

Herr Heinz Kestler

 

benannt.

 

Die Benennung eines Vertreters erfolgte nicht.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Markus Nehmer und Herrn Heinz Kestler als neue stimmberechtigte Mitglieder und Frau Heiderose Koch als stellvertretendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.