Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.03.2019 HFWA/003/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/008/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 72 KB |
Herr Jakobs erläutert den Sachverhalt.
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen.
Die Arbeiterwohlfahrt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Stimmberechtigtes Mitglied: Frau Heiderose Koch
Als Vertreter: Herr Helmut Kraus
Mit Schreiben vom 16.01.2019 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied
Herr
Markus Nehmer
Stellvertretender
Geschäftsführer/Gesundheits- u. Pflegemanager (B.A.)
und als Vertreterin
Frau
Heiderose Koch
benannt.
Des weiteren wurde der Caritasverband in der Stadt und im Landkreis Ansbach e.V. im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Stimmberechtigtes Mitglied: Frau Elke Schmidt
Als Vertreter: Herr Heinz Kestler
Mit Schreiben vom 18.01.2019 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied
Herr Heinz Kestler
benannt.
Die Benennung eines Vertreters erfolgte nicht.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Markus Nehmer und Herrn Heinz Kestler als neue stimmberechtigte Mitglieder und Frau Heiderose Koch als stellvertretendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.