Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Baugebiet Weinberg-West; Verkehrssituation Rettistraße/Rügl.Straße - Anträge FW vom 28.2. und 8.3.2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.03.2019   BA/003/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/014/2019 

Vor Eintritt in den Sachvortrag verweist Frau OB Seidel auf die eingegangenen Bürgereinwände und die Anträge der Freien Wähler. Ein weiterer Hinweis erfolgt auf das bereits erstellte Verkehrsgutachten und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen, das der Kreuzungsbereich Rettistraße/Rügländerstraße leistungsfähig sei und das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufnehmen könne. Herr Büschl ergänzt, dass die zu überplanenden Flächen als Wohnbauflächen ausgewiesen seien. Der Rücklauf der Träger öffentlicher Belange muss abgewartet werden. Frau OB Seidel weist auf die beschlossene „Nichtdurchbindung“ der Bayreuther Straße zur Staatsstraße hin. Aufgrund der bereits jetzt eingegangenen Bürgereinwände sei geplant eine erweiterte Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben; mit dem Hinweis, dass das bereits vorliegende Verkehrsgutachten weder falsch noch unvollständig sei.

 

Im weiteren Sachvortrag bezieht sich Herr Schubert auf den nachstehenden Sachverhalt anhand einer dig. Präsentation und die derzeitige Beschlusslage einschl. der Agenda bezüglich des Verfahrensverlaufs. Auch die beiden Anträge der Freien Wähler vom 28.02. und 02.03 werden dem Gremium näher erläutert, sowohl mit als auch ohne Anschluss einer Verkehrsanbindung an den Weinberg. Diesbezüglich werden auch die Tagesbelastungen aus dem Baugebiet Weinberg-West näher beziffert.

 

Fazit: Bei Gegenüberstellung der beiden Varianten zur Anbindung des Baugebiets Weinberg-West (Zitat aus der bestehenden Verkehrsuntersuchung):

 

„Bei Ansatz des Baugebiets Weinberg West im Bestandsnetz (Fall a) ergeben sich vergleichsweise geringe und akzeptable Wartezeitzunahmen in der Nachmittagsspitzenstunde gegenüber dem optimierten Bestandsfall. D.h. die zusätzliche Verkehrsbelastung ist bezüglich der Wartezeiten kaum spürbar.

Wird mit dem Baugebiet Weinberg West auch der Anschluss an die St 2255 auf Höhe der Bayreuther Straße eingerichtet, wird der Knotenpunkt an der Rettistraße etwas entlastet bzw. werden Verkehrsströme auf verträglichere Relationen verlagert. Die Entlastungswirkung gegenüber dem Fall mit Bestandnetz bzw. dem optimierten Bestandsfall ist aber gering.“

 

Bezüglich der Förderung der gewünschten verkehrlichen Anbindung des Baugebiets Weinberg-West  ewähnt Herr Büschl, dass sich die Kostenverteilung des Umbaus von Kreuzungen nach Astverhältnis richte. Eine Prognose könne erst getroffen werden, wenn ein Vorentwurf vorliegt. Tragfähige Aussagen zur Kostenverteilung können jetzt weder zur Durchbindung noch zum Kreisverkehr getroffen werden. Fakt sei auch, dass das neue Gutachten abgewartet werden müsse, was im Umkehrschluss natürlich auch Auswirkungen auf den Investor habe.

 

Allgemeine Vorbemerkungen zum Verfahren

 

Aktueller Verfahrensstand im Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ne 5 für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg - -Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West“ 

 

kurz: „Weinberg-West“ ist die nach Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung, welche bis zum 11. März lief. Anschließend, nach entsprechender Abwägung und ggf. Überarbeitung der Planung muss eine weitere Beteiligungsrunde stattfinden, die förmliche Beteiligung (Offenlegung mit gesetzlich festgelegter Dauer für einen Monat).

 

Diese dient dazu, dass Bürger und Träger öffentlicher Belange nochmals ihre Anregungen und Einwände an die Stadt Ansbach (Satzungsgeberin) richten, um diese im Bebauungsplan ggf. berücksichtigen zu können. Im Anschluss an die o.g. Beteiligungen werden die Einwendungen jeweils gesammelt dem Bauausschuss und Stadtrat dargestellt, der dann die Abwägung durchführt.

 

Wenn oftmals widerstreitende Interessen nicht miteinander in Einklang gebracht werden können, entscheidet der Stadtrat über das Für und Wider zu den jeweiligen Themen.

 

 

Thema Verkehr

 

Bereits unmittelbar nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im Juli 2016 wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt, welche im Bauausschuss am 8.Mai 2017 vorgestellt und beraten wurde. Das von der Verwaltung beauftragte Verkehrsgutachten bezog bereits den Verkehr, der durch eine geplante Wohnbebauung mit der damals veranschlagten Zahl an zusätzlichen Haushalten (Wohneinheiten) aufkommen wird, mit ein.

 

Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Verkehrsfluss objektiv (nach Maßgabe der in der Verkehrsplanung relevanten sog. Qualitätsstufen) unproblematisch ist und auch nach Bebauung des Areals bleibt, dh. vom bestehenden Straßennetz aufgenommen werden kann. Unabhängig davon ist empfohlen worden, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Rettistraße zur Staatsstraße 2255 noch umzuprogrammieren, was dies eine gewisse Verbesserung mit sich bringen wird.


Gleichzeitig hielt das Gutachten aufgrund der Kreuzungsgeometrie die Einrichtung eines Kreisverkehrs für sinnvoll (jedoch aufgrund des objektiv unproblematischen Verkehrsflusses nicht zwingend notwendig), da dies zu einer Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit führen würde. Dies mündete in den an die Verwaltung gerichteten Prüfauftrag zur Einrichtung eines Kreisverkehrs. Somit besteht bislang noch kein Auftrag, den Kreisverkehr bereits zu planen, sondern nur dessen Einrichtung zu prüfen. Belastbare Aussagen hinsichtlich des Umfanges der Zuwendungsfähigkeit sind derzeit noch nicht möglich, da diese erst auf Basis einer Vorentwurfsplanung im Zusammenhang mit einer Kreuzungsvereinbarung näher eingegrenzt werden können.

 

Im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung sind aktuell zahlreiche Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht worden, die sich in der Hauptsache um die Verkehrssituation im Umfeld des Vorhabens bewegen.

 

 

Weitere Verkehrsuntersuchung

 

Über das bestehende Verkehrsgutachten hinaus beauftragte die Oberbürgermeisterin die Verwaltung, eine räumlich und inhaltlich weitergehende umfassende Verkehrsuntersuchung vor einer weiteren Abwägung im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erstellen zu lassen.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

-           darauf hingewiesen, dass der Stadtteil auf Grund des geplanten Bauvorhaben „Dynamik“ bekommen werde. Parallel dazu solle die Situation der Fußgänger und Radfahrer betrachtet werden. Die Anbindung solle vernünftig sein und deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Das neue Verkehrsgutachten werde befürwortet und gleichzeitig darum gebeten, das Ergebnis dem Bürger mitzuteilen. Favorisiert werde ein 5-armiger Kreisverkehr.

 

-           Falls die Durchbindung käme, werde befürchtet, dass der Investor abspringe.

 

-           angemerkt, dass der gewünschte Kreisel positiv betrachtet werde. Angeraten wird, von der Durchbindung weiterhin  Abstand zu nehmen.

 

-           Herr Büschl erwähnt, dass bereits im Planungsstadium des Retticenters ein Verkehrsgutachten erstellt wurde. Frau OB Seidel erläutert, dass es bei der geplanten Verkehrsuntersuchung um eine Ergänzung des Gutachtens handele um noch mehr Kenntnisse zu gewinnen und natürlich auch um im Bedarfsfall die Förderung zu generieren um dann in den Dialog mit den Bürgern zu gelangen. Für die erforderliche Verkehrsuntersuchung wurde bereits bei verschiedenen Büros angefragt, um eine Verzögerung möglichst gering zu halten.

 

-           eine ergänzende Untersuchung nicht unbedingt für notwendig erachtet. Eine neue Verkehrszählung würde ausreichen und könne in das vorhandene Gutachten einfließen. Dieses Ergebnis könne dann wiederum dem Bürger zur Diskussion vorgelegt werden. Natürlich wäre sowohl die Durchbindung als auch der Kreisverkehr eine Option. Nur dauere der Bau des Kreisverkehrs sehr lange. Die Durchbindung könne zügig erledigt werden. Mit dem Hinweis, dass für die Entwicklung des Baugebiets sowieso eine Baustraße benötigt werde, auf deren Basis man dann weiter aufbauen könne. Auf alle Fälle müsse der Investor in die weiteren Betrachtungen mit einbezogen werden. Abschließend wird die Bitte geäußert: Eine neue Verkehrszählung und eine Bürgerversammlung durchzuführen sowie den Investor und die Verkehrsplaner dazu zunehmen.

 

            Frau OB Seidel fügt ergänzend hinzu, dass der erste Gedanke lediglich eine erneute Verkehrszählung gewesen sei. Die Argumente der Bürger sprächen jedoch für eine Verkehrsuntersuchung. Die neueste Verkehrsprognose habe stattgefunden, als das Retticenter schon stand. Die Zuschriften der Anlieger waren sehr detailliert. Die in den Einwendungen vorgebrachten Anregungen können jedoch in die Zukunft blickend nicht mit einem Verkehrszeichen erledigt werden. Für die verkehrliche Anbindung des Baugebietes unter Einbeziehung der für die Baumaßnahmen einzurichtenden sog. „Baustraße“ ist die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes erforderlich.  

 

-           der Zeitfaktor angesprochen; im Herbst sollte begonnen werden. Es müssten schnelle Lösungen her. Es müsse

 

            1. eine verkehrliche Lösung gefunden werden und

            2. das Baurecht erteilt werden.

 

-           Die Verlängerung der Bayreuther Straße bis zur Staatsstraße sei die schnellste und billigste Lösung. Es wird die Bitte geäußert, mit dem Investor erneut das Gespräch zu suchen und die Stichstraße bzw. die Anordnung der Garage mit dem Investor zu diskutieren.

 

            Herr Büschl führt aus, dass die nun wieder ins Gespräch gebrachte Durchbindung an der Stelle liege, an der das geplante Pflegeheim angeordnet sei. Des Weiteren habe der Investor seine Planungen auf Grundlage der gültigen Beschlusslage aufgebaut. Jedoch könne der Stadtrat jederzeit entscheiden, wohin „die Reise ginge“.

 

-           ausgeführt, dass in 2018 einstimmig beschlossen wurde, von einer Durchbindung abzusehen. Die für die Durchbindung notwendigen Flächen gehören nicht der Stadt. Außerdem würde die Anbindung „mitten im Berg“ erfolgen. Um die erforderlichen Flächen zu erwerben müsse man mit dem Freistaat verhandeln. Zuschüsse zum Ausbau müssen erst in das Förderprogramm eingestellt werden. Bis dahin müsste die Stadt alles alleine finanzieren. Des Weiteren seien einige Anregungen der Anwohner tragbar wie z.B. Geschwindigkeit auf 30 reduzieren und einen Gehweg an der Rügländer Sraße herstellen. In dem seinerzeit erstellten Gutachten aus 2017 wären alle Vorgaben für eine bedarfsgerechte Anbindung erwähnt; sie müssten lediglich umgesetzt werden.

 

            Frau OB Seidel führt aus, dass der zeitliche Ablauf gerne erläutert werden könne, sobald die entsprechende Antwort des Büros vorliege, welches mit der ergänzenden Verkehrsuntersuchung beauftragt werde.

 

-           erneut wird aus dem Gremium darauf hingewiesen, dass die gewünschte Verkehrsuntersuchung durchzuführen sei um eine nachhaltige Lösung zu erhalten. Die Durchbindung werde die Kreuzung nicht entlasten. Die Bürgereinwände sollten ernst genommen werden.

 

-           festgestellt, dass sich die „alte“ Rügländer Straße in keinem ausgebauten Zustand befinde. Diese müsse in einen verkehrswürdigen Zustand versetzt werden.

 

-           kommt nochmals der Zeitfaktor zur Sprache. Es solle so zügig wie möglich und auch wie beschlossen gebaut werden. Die Kreuzung Rügländer Straße/Rettistraße müssse neu betrachtet werden.

 

-           wird abschließend festgestellt, dass es in der Planungsphase möglich sei, Änderungen vorzunehmen und somit auch einen gefassten Beschluss erneut zu überdenken.

 

Frau OB Seidel teilt dem Gremium mit, dass neu gewonnene Erkenntnisse die sich aus den

Verhandlungen mit den Verkehrsbüros und auch aus dem gewünschten Gespräch mit dem Investor dem Gremium mitgeteilt werden.