Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.03.2019   BA/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe; A 6 Ausbau – Schreiben Verkehrsminister Scheuer

 

Herr Büschl gibt auszugsweise ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21.2.2019 bekannt:

 

Herr Bundesminister Andreas Scheuer bezieht sich in seinem Antwortschreiben auf eine diesbezügliche Anfrage aus 2018 von Herrn LR Dr. Ludwig und Herrn MdB Auernhammer. Herr BdM Scheuer führt darin wie folgt aus:

 

Zitat: „Der 6-streifige Ausbau der A 6 über den gesamten Streckenzug zwischen der Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern und dem AK Nürnberg-Ost wurde in den geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 aufgenommen. Der Ausbau im hochbelasteten Abschnitt südlich von Nürnberg und der Abschnitt zwischen der Landesgrenze und dem AK Feuchtwangen/Crailsheim sind dabei im Vordringlichen Bedarf enthalten, während das Mittelstück zwischen dem AK Feuchtwangen/Crailsheim und der AS Schwabach-West im Weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingeordnet ist.

 

Die Planungen östlich der Landesgrenze stehen in Zusammenhangmit dem 6-streifigen Ausbau Baden-Württemberg. Aufgrund der hohen Priorität des württembergischen Teilabschnitts wird auch das bayerische Anschlussstück vorrangig beplant.

 

Die Einstufung des Straßenabschnitts zwischen dem Ak Feuchtwangen/Crailsheim und der AS Schwabach-West in die Dringlichkeit Weiterer Bedarf ist vor diesem Hintergrund akzeptabel. Denn rein aus Kapazitätsgründen ist es nicht möglich, die Ausbauplanung der A 6 mit gleicher Intensität über die gesamte Streckenlänge zu bearbeiten. Darüber hinaus erlaubt es auch der für den Bedarfsplan bundesweit festgelegte Finanzierungsrahmen nicht, alle bauwürdigen Projekte in dessen Laufzeit umzusetzen. Eine Prioritätenreihung innerhalb der Bedarfsplanprojekte war daher notwendig und sinnvoll.

 

Im Unterschied zu Maßnahmen des Weiteren Bedarfs hat die Bayerische Straßenbauverwaltung bei den WB-Projekten die Möglichkeit die Projektplanungen bis zur Baureife voranzubringen. Diese Möglichkeit wurde durch die Autobahndirektion Nordbayern auch konsequent genutzt.“

 

Abschließend stellt der MdB Scheuer fest, dass er sich einer weiteren Diskussion über die Aufnahme der A 6 in den Straßenbauhaushalt nach Abschluss der Projektplanungen nicht verweigern werde. Voraussetzung dafür ist aber, dass zunächst vollziehbares Baurecht geschaffen werde. Realistisch betrachtet wird dies aber, selbst für den planerisch am weitesten fortgeschrittenen Abschnitt AS Schwabach-West – Triebendorf, noch einige Jahre in Anspruch nehmen. 

 

 

 

Bekanntgabe; - Kastanie am Triesdorfer Berg

 

Herr Büschl informiert das Gremium, dass im Februar 2018 von der FLZ eine Anfrage gestellt wurde, das am Triesdorfer Berg eine Kastanie gefällt wurde. Rückwirkend wurde festgestellt, dass am Tag der Anfrage dort keine Kastanie gefällt wurde. In der zweiten Februarwoche wurde jedoch eine Linde von den Mitarbeitern der Stadtgärtnerei gefällt.

 

Die gefällte Linde wurde im Dez. 2018 mit Hilfe der Hubarbeitsbühne im Kronenbereich begutachtet und hinsichtlich der Standsicherheit negativ beurteilt. Da sich die Linde schon seit einigen Jahren in sehr schlechten Zustand befindet wurde sie häufiger (d.h.halbjährlich) kontrolliert. Schon bei der Kontrolle Anfang 2016 wurde eine evtl. notwendige Fällung vermerkt, die aber durch nochmaliges Einkürzen der bruchgefährdeten Ständer hinausgezögert werden konnte. Der schon seit Jahren im Kronenbereich sehr stark zurückgeschnittene Baum wurde wegen zwischenzeitlich zunehmender großer Faulstellen im Kronen- und Stammbereich als nicht mehr standsicher erachtet.

 

Eine Fällung war zur Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben unumgänglich und akut veranlasst.  Eine Nachpflanzung ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.

 

 

Anfrage; Schloßstraße Kanalbauarbeiten

 

Frau Homm-Vogel bittet um Benennung eines zeitlichen Rahmens wann die Stadtverwaltung mit den Kanalbauarbeiten in der Schloßstraße fertig werde. Herr Wehrer stellt fest, dass die Stadt die Arbeiten an der Linksabbiegespur in die Hürnerhöfe nutzt um den Abwasserkanal zu verlegen. Der Kanal soll im Endausbau Niederschlagswasser von den Höhen rund um den Drechselsgarten in die Rezat leiten. Mit der Fertigstellung wird Ende Juni gerechnet.

 

 

Anfrage, Ortsumgehung Burgoberbach

 

Frau Homm-Vogel bittet um Auskunft, inwieweit an der Ortsumfahrung Burgoberbach festgehalten werde.

 

Herr Büschl führt aus, dass die Gemeinde Burgoberbach im Rahmen eines Abwägungsverfahrens zu einem Bebauungsplanentwurf mitgeteilt habe, dass sie eine Realisierung der Ortsumgehung auf eigenem Gebiet nicht mehr plane, da die geplante Trasse in der bekannten Form nicht mehr umsetzbar sei.

 

Herr Büschl führt weiter aus, dass bei der Regierung von Mittelfranken angefragt wurde, ob auch ohne eine kommunal festgelegte Trasse die staatlichen Behörden aktiv werden um eine Ortsumgehung zu planen.

 

Die Antwort der Regierung lautet wie folgt:

 

„Der 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen stuft die Ortsumfahrung Burgoberbach der St 2221 nur nachrangig in die 2. Dringlichkeit ein, weil das Projekt im Zuge der Ausbauplanaufstellung nur ein im Vergleich niedriges Nutzen-Kostenverhältnis von 1,6 erreichen konnte. Die Staatlichen Bauämter sind beauftragt, die Planungen für Staatsstraßen-Ausbaubauprojekte der 1. Dringlichkeit des Ausbauplans zu bearbeiten. für die Projekte der 2. Dringlichkeit besteht kein genereller Planungsauftrag. I.A. ist hierzu die Höherstufung in die 1. Dringlichkeitsstufe z.B. im Rahmen einer Fortschreibung des Ausbauplans erforderlich. Ob der gemeindliche Flächennutzungsplan eine Trasse für die Ortsumgehung beinhaltet, ist demgegenüber sowohl für die Aufnahme und Durchführung der Projektplanungen durch die Straßenbauverwaltung als auch für das spätere planungsrechtliche Verfahren unerheblich

 

Für Kommunen besteht allerdings die Möglichkeit, im Ausbauplan nachrangig und deshalb vom Staat nicht beplante Ortsumgehungen im sog. Sonderbaulastprogramm in eigener Zuständigkeit und mit staatlichen Zuschüssen zu realisieren.“

 

 

Anfrage; Sachstand Rothenburger Straße

 

Frau Homm-Vogel fragt nach, wann die Rothenburger Straße ausgebaut werde. Herr Wehrer antwortet, dass die Maßnahme auf 2020 verschoben werden müsse. Als Grund dafür wurde Personalknappheit benannt. Aufgrund der Aussage entwickelte sich eine rege Diskussion im Gremium bezüglich der Personalsituation im Tiefbauamt. Frau OB Seidel führt aus, dass die Maßnahme leider, wie einige weitere Projekte geschoben wurde auch ihr ganz neu sei, da ein weiterer Kollege im Tiefbauamt die Stelle wechsele. Als weiteren Grund führt Frau Seidel an dass sich inzwischen in Ansbach Behörden beim Personal gegenseitig Konkurrenz machen.  Früher habe die stillschweigende Übereinkunft geherrscht, dass Behörden einander niemanden aktiv abwerben. Das gelte wohl  nicht mehr. Diese Zeit sei vorbei.“ Zusammen mit längeren krankheitsbedingten Ausfällen führe das zu einem „Verwalten von Mängeln.

 

 

Anfrage; Baustelleneinrichtung Karlsplatz

 

Frau Homm-Vogel bittet um Auskunft, wann die dafür beanspruchten Parkplätze wieder zur Verfügung stünden. Herr Büschl antwortet, dass dies derzeit noch nicht endgültig beantwortet werden könne.

 

 

Anfrage; Radweg nach Höfstetten

 

Herr Reisner beschreibt eine Engstelle im Bereich des o.g. Radweges. Herr Wehrer antwortet, dass dies noch betrachtet werde und u.U. behoben werde.

 

 

Anfrage; Theresiengymnasium Dunstabzug in der Küche

 

Herr Dr. Schoen trägt vor, dass der Dunstabzug in der Kantine des THG nicht leistungsfähig sei. Der Hildner antwortet, dass das Problem bekannt sei. Ein Ing.-Büro wurde mit einer Bestandsaufnahme und Planungsvorschlag beauftragt. Die mit den Arbeiten beauftragte Lüftungsbaufirma hat den Dunstabzug zwar korrekt angebracht. Der Lüftungsfortsatz sei jedoch zu gering ausgelegt. Bei Einrichtung der Küche war die hohe Schülerfrequenz nicht bekannt. Vorgesehen ist, die Lüftungsanlage nachzurüsten. Haushaltsmittel wurden für die Arbeiten angemeldet. Diese Position wurde jedoch beim Haushaltsabgleich nicht mehr berücksichtigt. Eine Lösung wurde dahingehend gefunden, da das THG zum einen einen Budgetüberschuss habe und aus diesem die geplante Nachrüstung der Lüftungsanlage als Sofortmaßnahme finanziert werden könne und zum anderen die ursprünglich für das Volleyballfeld geplante Linierung der Sporthalle nicht ausgeführt werden müsse,  um so die freigewordenen Mittel ebenfalls zur Finanzierung der erforderlichen Nachrüstung zu verwenden.

 

 

Anfrage; Maximilianstr. 31 Erweiterung der bestehenden Gaststätte

 

Herr Dr. Schoen bittet um Erläuterung o.g. Bauvorhaben. Herr Büschl stellt fest, dass der Bauantrag umfassend geprüft wurde. Vom Umweltamt wurde festgelegt, was  die vorgeschriebenen Immissionsauflegen sind. Die gaststättenrechtliche sei davon unabhängig.

 

 

Anfrage; Bauantrag Neustadt 8

 

Herr Dr. Schoen bittet um Auskunft, wie das Erdgeschoss des betreffenden Gebäudes in Zukunft genutzt werde. Herr Büschl antwortet, dass dort weiterhin ein Ladengeschäft vorgesehen sei. 

 

 

Anfrage; Abrechnung Erschließungsanlagen

 

Herr Dr. Schoen bittet um kurzen Sachstandsbericht. Herr Büschl für aus, dass derzeit in der Öffentlichkeit Unruhe herrsche. Die durch die Änderung des KAG 2016 beschlossenen Regelungen sehen für sog. „Altanlagen“ die Einführung einer neuen 25-jährigen Höchstfrist betreffend die Erhebung von Erschließungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.04.2021 vor. Bezüglich der Diskussion auf Landtagsebene sei eine gewisse Unruhe entstanden. Aufgrund der gültigen Erschließungsbetragssatzung wendet die Stadt Ansbach diese selbstverständlich weiterhin an und rechnet Anlagen ab. Derzeit bestehe keine Veranlassung von dieser Praxis abzuweichen.  Frau OB Seidel fügt ergänzend hinzu, dass auch der Bayerische Städtetag die Auffassung vertrete, dass die Gemeinden weiterhin verpflichtet seien, Erschließungsbeiträge zu erheben.

 

 

Anfrage; Risse in der Fahrbahndecke am Zeilberg

 

Herr Stephan weist darauf hin, dass die entstandenen Risse im Fahrbahnbelag am Zeilberg nach der Frostperiode gesichtet werden sollen. Herr Wehrer sagt eine Weiterleitung an das Staatliche Bauamt zu.

 

 

Anfrage; Baudenkmal Waldorfkindergarten

 

Herr Stephan erkundigt sich nach der Baumaßnahme und was es damit auf sich habe.

 

Herr Büschl antwortet, dass eine temporäre Unterbringung an einem geeigneten Ort südlich der Villa Gegenstand der Maßnahme sei.

 

 

 

 

 

Anfrage; Sachstand Tiefbauarbeiten

 

Herr Deffner bittet das Tiefbauamt im nächsten Stadtrat über die Tiefbaumaßnahmen zu berichten, die verschoben wurden bzw. die 2019 nicht durchgeführt werden können. Er stellt fest, dass zu überlegen sei, ob Aufträge nicht an externe Büros vergeben werden könnten. Frau OB antwortet, das derzeit auf Grund personeller Engpässe die meisten Aufträge bereits an Ing.-Büros vergeben werden. Anzumerken sei hier, dass auch die Ing.-Büros auf Grund der Baukonjunktur ausgelastet seien und es zurzeit schwierig sei, als Kommune Aufträge zu vergeben.

 

Im Rahmen der Diskussion stellt Herr Sauerhammer fest, dass die Verschiebung der Rothenburger Straße nicht akzeptabel sei. Er bittet deshalb die Bauverwaltung, die Ratsmitglieder hier frühzeitig zu informieren. Frau OB Seidel verweist auf die aktuelle Personalknappheit nicht nur im Bereich des Baureferates sondern auch bei den anderen Ämtern. Sie führt weiter aus, dass es für die Verwaltung auch nicht einfach war, festzulegen welche Maßnahmen durchgeführt bzw. geschoben werden müssen. Im Stadtrat werde umfassend über die Verteilung der Prioritäten berichtet. Die Bauverwaltung sei bestrebt, die beschlossenen Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen.