Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Hochwasserschutzmaßnahmen Rezat - Aktualisierung der Vereinbarung mit dem Freistaat

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.03.2019   BA/003/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/004/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wehrer stellt dem Gremium nachstehenden Tagesordnungspunkt vor.

 

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) plant die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Rezat im Stadtgebiet Ansbach. Der Vorentwurf hierzu wurde im November 2013 durch Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes im Stadtrat vorgestellt. Zum Schutz der Altstadt wurde beschlossen die Teil-Planungsabschnitte (PA) 06 und 07 bis zur Ausführungsreife zu planen. Die PA 06 und 07 erstrecken sich auf den Bereich zwischen dem Schloss und dem Kasernendamm.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 12.02.2015 wurde dem Abschluss einer Vereinbarung Nr. 01, zwischen dem Freistaat und der Stadt Ansbach, zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen der PA 06/07 an der Fränkischen Rezat zugestimmt. Die voraussichtlich anfallenden Planungskosten von ca. 357.000€ sind demnach zu 50% von der Stadt Ansbach zu übernehmen (Beteiligtenleistung). Hiermit sind die zu erwartenden Planungskosten, bis einschließlich der Genehmigungsplanung, abgedeckt.

 

Im Zuge der Planungen hat sich ergeben, dass es aufgrund der Abfluss-Situation im Bemessungshochwasserfall aus fachlicher Sicht zweckmäßig ist, den PA 06/07 um ca. 150 Meter nach Westen bis zur Voggenmühle zu erweitern. Die Planungen für den gesamten Abschnitt vom Schloss bis zur Voggenmühle wurden durch die Vertreter des WWA und des beauftragen Ingenieurbüros in der Stadtratssitzung am 25.04.2017 vorgestellt.

 

Das WWA hat nun eine ergänzende Vereinbarung Nr. 02 zur oben beschriebenen Erweiterung der Planungen vorgelegt. Hiernach steigen die voraussichtlichen Kosten für die Planungsleistungen, um ca. 77.000€, auf voraussichtlich ca. 434.000€ an. Im März 2016 wurde durch den Freistaat die Höhe der Beteiligtenleistung für Kommunen an Hochwasserschutzmaßnahmen in Räumen mit besonderen Handlungsbedarf (RmbH) von 50% auf 35% verringert. Hieraus ergibt sich voraussichtlich eine Erhöhung der Beteiligtenleistung der Stadt Ansbach für die Planungen in Höhe von ca. 27.000€. Gegenstand der Vereinbarung Nr. 02 ist ausschließlich die Aufteilung der Kosten der Leistungen zwischen beiden Vertragsparteien, welche durch die Planungsabschnitt-Erweiterung neu hinzukommen. Die auf 35% verringerte Beteiligtenleistung gilt nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Vereinbarungen.


Beschluss:

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt die beschriebene Planungsvereinbarung Nr. 02 zu unterzeichnen.