Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.02.2019 SR/002/2019 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 26, Nein: 11 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Stadträte bitten darum, ohne Sachvortrag direkt und einzeln über die Beschlüsse abzustimmen.
a) Fortschreibung
Nahverkehrsplan
Frau OB Seidel berichtet, dass der Entwurf des Nahverkehrsplans der Stadt Ansbach im Kapitel 6 – Maßnahmenpaket (S. 18) um folgenden Abschnitt ergänzt wurde:
Durch Fahrplanänderungen in den vergangenen Jahren kann
aktuell nicht mehr in allen Verkehrszellen der Grenzwert erreicht werden.
Das Maßnahmenpaket konzentriert sich daher zunächst auf
die Sicherstellung des Grenzwertes in allen Verkehrszellen. Dies betrifft vor
allem einen durchgehenden Busverkehr in der HVZ und NVZ (ca. 5.30 bis 20.30
Uhr) Ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Angebotes wäre die Einführung
des Richtwertes auf den Linien mit dem höchsten Nachfragepotential.
In das Maßnahmenpaket gingen auch……
Frau OB Seidel
bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag TOP 6a.
b) Beratung und
Beschlussfassung Maßnahmenpaket
zum Beschlusspunkt 1 „Öffentlicher Dienstleistungsauftrag“:
Herr Sauerhöfer teilt mit, dass sich die CSU bis auf den letzten Satz anschließen würde, da mit diesem die Rücklagen der AVVH gemeint sind. Die CSU bitte den Satz „Darüber hinaus ist eine Finanzierungsregelung im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu treffen“ zu streichen.
Herr Jakobs entgegnet, dass dies falsch verstanden werde. Eine Finanzierungsregelung sei auf jeden Fall im ÖDA zu treffen, egal ob der Satz im Beschluss stehe oder nicht.
Herr Nießlein ergänzt, dass die ABuV dies sogar ausdrücklich gefordert habe.
Frau OB Seidel sagt, dass man den Satz gerne streichen könne, da er nicht relevant sei. Sie bittet daher um Abstimmung über den Punkt 1 (ohne den letzten Satz).
zum Beschlusspunkt 2 „Erweitertes ÖPNV-Angebot“:
Herr Sauerhöfer beantragt, über die Punkte 2 a-c (Erweiterung) und 2 d (Finanzierung) getrennt abzustimmen, da die CSU die Finanzierung ablehne. Sie seien dagegen, dass die Bürger*innen, die nicht mit ÖPNV fahren können, diesen über die Parkgebühren finanzieren müssen. Außerdem könnten die Einsparungen durch die Zuschüsse des Freistaates zum Kindergartenjahr anderweitig besser verwendet werden, z.B. für andere Kindergärten. Die CSU beantrage stattdessen den erforderlichen Betrag für den HH 2020 einzustellen.
Herr Meyer sagt, dass der Beschluss eine positive Sache sei. Die Entscheidungen, die seit 2012 getroffen wurden waren falsch und seitdem gehe es mit dem ÖPNV bergab. Er freut sich außerdem sehr, dass auch der Antrag der OLA enthalten sei. Der Kompromiss sei sehr gut und bringe Ansbach aus der Abwärtsspirale beim ÖPNV wieder raus.
Herr Deffner entgegnet, dass die Entscheidungen nicht falsch sondern erforderlich waren. Er ist außerdem der Meinung, dass man die Parkgebühren nur erhöhen sollte, wenn die Parkplätze in einem ordentlichen Zustand seien. Außerdem müsse man bedenken, dass die Einnahmen durch die Parkgebühren nicht steigen werden, wenn die Bürger*innen auf den ÖPNV umsteigen. Parkplätze müssen zudem auch für die Menschen bezahlbar sein, die nicht mit dem ÖPNV fahren können und auf das Auto angewiesen sind. Die 130.000 € aus der Einsparung beim Kindergartenjahr sollte man lieber in unsere Grundschulen investieren.
Herr Schaudig sagt, man sollte sich vor der Annahme hüten, dass eine Erhöhung der Parkgebühren zu einer Erhöhung der Einnahmen führe. Dies sei ein völlig falscher Ansatz. Parkgebühren sollte man nicht ohne Begleitmaßnahmen erhöhen. Er weist auch darauf hin, dass zunehmend in Randlagen und Wohngebieten kostenlos geparkt werde. Eine Erhöhung der Parkgebühren würde auch diese Entwicklung fördern.
Herr Illig sagt, er schließe sich Herrn Meyer an. Man müsse dazulernen, um den ÖPNV qualitativ zu verbessern.
Herr Porzner sagt, dass es ihm klar gewesen sei, dass die CSU beim Thema Erhöhung der Parkgebühren nicht mitgehen werde. Er stört sich aber auch an den 130.000 € aus den Zuschüssen zum Kindergartenjahr. Er würde es lieber komplett über erhöhte Parkgebühren finanzieren und auch schon früher, also zum 1.7.2019, mit den Erhöhungen beginnen.
Herr Seiler erwidert zur Aussage von Herrn Schaudig, dass die Begleitmaßnahme die ÖPNV-Verbesserung sei.
Frau OB Seidel bittet nun um Abstimmung über die Punkte 2 a-c und anschließend über den Finanzierungsvorschlag 2d.
c) Einführung der Preisstufe E; Antrag der ÖDP vom 07.01.2019
Herr Forstmeier teilt mit, dass die ÖDP den Antrag im Hinblick auf den guten Beschluss bei TOP 5 zurückziehe.
Beschlüsse:
a)
Nahverkehrsplan:
Die Ergebnisse des
Nahverkehrsplanes werden zur Kenntnis genommen und als grundsätzlicher und
ganzheitlicher Rahmenplan für den Ansbacher ÖPNV beschlossen. Der
Nahverkehrsplan ist von Politik und Verwaltung bei allen Planungen, Projekten
und Maßnahmen sowie bei allen relevanten Fachplanungen im Sinne des § 1 Abs. 6
Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: Ja 26 Nein 11
Mehrheitlich beschlossen.
b) Künftiges
ÖPNV-Angebot:
1. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag
Der bestehende ÖPNV
wird mindestens im bisherigen Umfang weiterbetrieben. Die Verwaltung wird
hierzu ermächtigt im Rahmen des zu beauftragenden Öffentlichen
Dienstleistungsauftrages an die Ansbacher Bäder- und Verkehrsgesellschaft GmbH
(ABuV GmbH) eine entsprechende Beauftragung vorzubereiten.
Die Finanzierung
erfolgt entsprechend der bisherigen beschlossenen sowie vertraglich
vereinbarten Regelungen im Rahmen des bestehenden steuerlichen Querverbundes.
Hierzu sind im Haushalt 2020 und in der Finanzplanung 2019 bis 2023 weiterhin
jährlich Mittel in Höhe von mindestens 970.000 € bei der Haushaltsstelle
8171.9300 (Einlage in die Kapitalrücklage der Ansbacher Verkehrs- und
Versorgungsholding GmbH zur Abdeckung von Verlusten aus dem ÖPNV) einzuplanen.
Bei durch den Stadtrat beschlossenen Erweiterungen des ÖPNV-Angebotes sind die
Mittel zur Deckung der entstehenden zusätzlichen Kosten ebenfalls einzuplanen.
Einstimmig beschlossen.
2. Erweitertes ÖPNV-Angebot
2a. Auf den Linienästen
Richtung Hennenbach und Meinhardswinden wird durch Einrichtung eines
durchgehenden 30-Minuten-Taktes der Grenzwert wiederhergestellt. Die
voraussichtlichen jährlichen Kosten hierfür betragen 130.000 €.
2b. Werktags (montags
bis freitags) wird die Bedienung bis 20:30 Uhr im 30-Minuten-Takt
ausgeweitet – auf den Linienästen Beckenweiher, Untereichenbach und
Obereichenbach im 60-Minuten-Takt (keine Ausweitung erfolgt für den Linienast
Dautenwinden, da nur 2 Fahrten pro Tag). Die voraussichtlichen jährlichen
Kosten hierfür betragen 280.000 €.
2c. Samstag wird die Bedienung bis 20:30 Uhr im
60-Minuten-Takt auf allen Linien ausgeweitet. Die voraussichtlichen
jährlichen Kosten hierfür betragen 120.000 €.
Die unter Ziffer
2.a bis c genannten Fahrplanänderungen sollen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2019 in Kraft treten.
Einstimmig beschlossen.
2d. Die Finanzierung der sich aus 2a-2c
ergebenden Gesamtkosten von insgesamt geschätzten ca. 530.000 € werden vollständig durch die Stadt Ansbach getragen. Dies
erfolgt wie folgt:
130.000 € durch
Einsparungen bei den künftig durch den Freistaat substituierten Zuschüssen der
Stadt Ansbach für das 2. und 3. Kindergartenjahr
400.000 € durch entsprechende Erhöhung der
Parkgebühren zum 01.01.2020
Eine entsprechende
Aufnahme in den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag erfolgt.