Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Pfaffengreuth, Akazienstraße - Vorstellung der Planung / Grundsatzbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.02.2019   SR/002/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel berichtet, dass man im Bauausschuss besprochen habe, die Punkte „Mehrfachnutzung“ z.B. zur Nutzung der Räumlichkeiten durch Vereine und „Aufstockbarkeit“ nochmal zu prüfen. Sie bittet Herrn Büschl um Darstellung des Ergebnisses.

 

Herr Büschl verweist auf die Vorlage zum Bauausschuss und erinnert, dass gemäß dem Auftrag aus dem Stadtrat Ziel der Planung die Errichtung eines eigenständigen Kindergartens auf den städtischen Grundstücksflächen an der Akazienstraße in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Kindergarten „Wichtelparadies“ sei. Er geht kurz auf den Vorentwurf ein und erläutert:

 

Zum Thema der Mehrfachnutzung des Mehrzweckraumes gebe es zwei Möglichkeiten: Variante 1 wäre ein gemeinsamer Zugang über den Hauptzugang. Variante 2 wäre ein zusätzlicher Zugang durch die Schaffung eines Nebenzugangs von Osten aus. Die Variante 2 werde favorisiert, da der Kindergartenbetrieb so am wenigsten gestört werde. Die zusätzlichen Kosten hierfür liegen schätzungsweise bei ca. 30.000-40.000 €.

 

Was die Aufstockbarkeit betreffe, könne er in diesem Stadium noch keine präzisen Kosten nennen. Man gehe aber von ca. 50.000 € Zusatzkosten aus. Er würde vorschlagen, dass die Verwaltung nach dem bisherigen Stand weiterplane und den Förderantrag vorbereite. Vor Einreichung des Antrags werde man dann noch mal im Gremium „aufschlagen“ und über die Aufstockung sprechen. Den Nebeneingang würde er bereits mit einpreisen, soweit man sich mehrheitlich für Variante 2 entscheide

 

Der Leitung des Kindergartens Wichtelparadies und dem Vertreter des Trägers wurde die Planung bereits vorgestellt. Er bittet daher, dem Grundsatzbeschluss zuzustimmen.

 

Herr Seiler erkundigt sich, ob durch die Einplanung der Aufstockung trotzdem gewährleistet sei, dass der Bau 2020 fertig werde oder ob sich dieser dadurch um ein weiteres Jahr verzögere. Der Start des KiGa-Betriebes zum Kindergartenjahr 2020/2021 wäre wichtig.

 

Herr Büschl antwortet, dass beim Zuwendungsantrag die Gesamtkosten vorgelegt werden müssen. Wenn man die Aufstockung jetzt frühzeitig einplane, gebe es keine Verzögerung. Wenn man dann allerdings z.B. schon bei der Ausschreibung sei und dann erst mit der Einplanung der Aufstockung beginne, gebe es schon eine Verzögerung. D.h. im jetzigen Stadium gebe es noch keine Verzögerung.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 18.02.2019 mit Ergänzung im Stadtrat:

 

Der Stadtrat stimmt der vorgelegten Planung einschließlich der Variante 2 für den Nebeneingang grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung darauf aufbauend die weitere Hochbauplanung abzustimmen, sowie die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens fortzusetzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die vorliegende Planung nach Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken einen Zuwendungsantrag einzureichen. Über die Kosten der Aufstockung ist rechtzeitig nochmals das Gremium zu befassen.