Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.02.2019   BA/002/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Bekanntgabe vom 26.11.2018 zur Unterschwellenvergabeordnung;

Redaktionelle Änderung

 

Herr Hildner merkt an, dass das Staatsministerium des Inneren und für Integration mit Vorgriffschreiben zur Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Bereich vom 31.07.2018 die Anwendung der UVgO bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen empfohlen hat.

Er weist darauf hin, dass diese Information lediglich die Korrektur des Datums der zuletzt berichteten Sachlage darstelle.

 

 

Bekanntgabe;

Aufstellung Bebauungsplan Nr. XXV Gewerbegebiet „Im Birkfeld“

Gemeinde Burgoberbach  

 

Herr Schubert gibt nachstehenden Sachverhalt bekannt.

 

Die Gemeinde Burgoberbach hat am 22.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XXV Gewerbegebiet „Im Birkfeld“ beschlossen.

 

Dazu wird die Stadt als Nachbargemeinde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 10.12.2018 bis einschließlich 25.01.2019 um Stellungnahme gebeten.

 

Die Belange der Stadt Ansbach sind von diesen Planungen betroffen.

 

Für die geplante Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers in das Winterschneidbächlein ist laut Unterer Wasserbehörde im Umweltamt eine wasserrechtliche gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG erforderlich.

 

Nach dem vorgelegten Entwurf liegt die Einleitungsstelle auf städt. Gebiet, so dass das Wasserrechtsverfahren zuständigkeitshalber von der Stadt Ansbach - Umweltamt und nicht vom Landratsamt Ansbach – Abteilung Wasserrecht - durchzuführen wäre. Fragen, den Weg oder den Grabenverlauf auf städtischem Gebiet betreffend, würden darin abgeprüft werden. Der betreffende Feldweg ist zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke zu erhalten.

 

Nach Ansicht der Stadt wäre es für die Gemeinde Burgoberbach jedoch sinnvoll, sämtliche das neue Gewerbegebiet betreffenden Rechtsverfahren/-beurteilungen (Baurecht, Immissionsschutz, Naturschutz u. auch Wasserrecht) von einer Behörde (dem Landratsamt) zu beurteilen bzw. durchzuführen. Aus diesem Grund sollte die Einleitungsstelle auf Burgoberbacher Gemeindegebiet (Landkreisgebiet) zum Liegen kommen.

 

Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes sind im Gewerbegebiet „Shopping-Center“ unzulässig. Man unterstelle, dass hiermit Einkaufszentren im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO gemeint sind, auch wenn dort keine eindeutige Definition stattfindet. Diese sind jedoch in allen Baugebietskategorien (außer Kerngebiet und entsprechenden Sondergebieten) unzulässig. Nachdem im Gewerbegebiet großflächiger Einzelhandel, solange er nicht unter den § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO fällt, zulässig wäre, würde sich ein entsprechender Ausschluss von großflächigem Einzelhandel anbieten.

 

Die entsprechende Stellungnahme wurde fristgerecht an das betreuende Büro, sowie in Abdruck an die Gemeinde Burgoberbach übersandt.

 

 

Bekanntgabe;

Mobilfunkmast, Wasserzell

 

Herr Büschl merkt an, dass bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 21.01.2019 umfassend über das Thema berichtet wurde.

Aktuell läge nun eine Anfrage zu einem Sendemast in Wasserzell vor.

Herr Schubert erklärt, dass der Verwaltung bislang kein konkreter Standort bekannt sei. Es werde jedoch davon ausgegangen, dass sich dieser im Außenbereich befinde. Um eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu gewährleisten ist eine Raum- bzw. Gebietsgebundenheit nachzuweisen. Dies werde dem Vorhabenträger abverlangt und eingehend geprüft.

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • angemerkt, dass in Wasserzell bereits Unterschriften gegen die Errichtung des Mastens gesammelt werden.
  • bemängelt, dass der Vorhabenträger keine Informationen bezüglich der geplanten Maßnahme vorgelegt habe.
  • angefragt, was gegen die Errichtung des Mastens getan werden könne, nachdem der Vertrag nun bereits unterzeichnet sei.

Herr Büschl unterstreicht nochmals, dass die Thematik bereits in der letzten Sitzung des Bauausschusses ausführlich dargestellt wurde. Die Verwaltung habe lediglich durch die übliche Suchkreisanfrage von der geplanten Maßnahme Kenntnis erlangt. Der Vorhabenträger habe bislang keinen entsprechenden Antrag zur Maßnahme eingereicht. Dieser werde aber nach dessen Eingang umfassend geprüft.

Frau OB Seidel appelliert an die Grundstückseigentümer, im Vorfeld intensiv darüber nachzudenken, was auf dem eigenen Grund passiere, da der Stadt Ansbach die Handhabe in privatrechtlichen Verhältnissen fehle.

 

 

Bekanntgabe;

Grillplatzsituation

 

Frau OB Seidel berichtet, dass der Jugendrat Ansbach um eine erneute Prüfung bzgl. Grillplätze im Stadtgebiet gebeten habe. Es seien Standortvorschläge im Bereich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen eingebracht worden. Frau OB Seidel habe zugesagt, die vorgeschlagenen Standorte im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen und der Ausgestaltung der Grünbereiche zu prüfen.

 

 

 

 

 

Anfrage;

Kontaminierung von Hausbrunnen in Obereichenbach durch PFCs

 

Herr Meyer fragt an, ob weitere Hausbrunnen in Obereichenbach getestet wurden.

Frau OB Seidel merkt an, dass zeitnah über den aktuellen Sachstand berichtet werde.

 

 

Anfrage;

Reiterhof Wallersdorf

 

Frau Koch berichtet, dass auf einem Reiterhof in Wallersdorf ein zweites Wohnhaus geplant sei. Nachdem bezüglich dem geplanten Bauvorhaben Unstimmigkeiten bestehen, bittet sie um eine Ortsbesichtigung durch den Bauausschuss.

Frau OB Seidel merkt an, dass über den Sachverhalt bei Bedarf im nächsten Bauausschuss berichtet werde. Die Erfordernis eines Ortstermins werde im Nachgang nochmals betrachtet.