Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bauschuttdeponie Ansbach - Antrag BD 90 Die Grünen

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.02.2019   BA/002/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  32/002/2019 

Frau OB Seidel hält fest, dass der Antrag dem Bauausschuss und nicht dem Umweltausschuss zuzuordnen sei. Zudem sei ganz klar anzumerken, dass die Unterscheidung zwischen Hausmüll und Bauschuttdeponie im Antrag nicht betrachtet wurde. Frau OB Seidel kritisiert die grundlose Verängstigung von Bürgerinnen und Bürgern. Es gäbe aktuell keinerlei Grund zur Sorge, die Deponie befinde sich seit Jahren in einem umfangreichen Monitoring.

 

Herr Büschl zeigt anhand einer digitalen Präsentation auf, wie sich das Gelände der Deponie über die Jahre dargestellt hat.

 

Herr Böhmer stellt anschließen die Unterscheidung der Rechtsgebiete dar:

 

           Bodenschutzrecht BBodSchG; BBodSchV à ehem. Hausmülldeponie (Deponiealtstandort) als sog. Altablagerung à Umweltamt

           Deponierecht (KrWG und DepV) à Bauschuttdeponie, Betreiber der aktuellen Deponie ist das Tiefbauamt

 

Herr Böhmer führt weiter aus, dass die Durchführung von Regelmessungen halbjährlich stattfinde. Der Untersuchungsbericht eines jeden Jahres werde über das Umweltamt dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt. D.h. von den beiden halbjährlichen Beprobungen 2018 wird bis Ende März 2019 der jeweilige Untersuchungsbericht abgegeben. Das Wasserwirtschaftsamt gibt anschließend eine fachliche Stellungnahme dazu ab.

 

Herr Wehrer stellt die Situation im Zuge des Baus der neuen Deponiewaage dar:

Im Rahmen des Neubaus der Deponiewaage am Haldenweg sind insgesamt 4 Haufwerke an Aushubmaterial angefallen, das entsprechende Material wurde bis zur Bestimmung des Verwertungsweges seitlich gelagert.

Die Haufwerke wurden fachgerecht beprobt und entsprechend von einem Sachverständigen analysiert. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgte eine öffentliche Ausschreibung, welche die Bay. Logistik Umwelt & Entsorgungs System GmbH aus München am wirtschaftlichsten angeboten hat.

Der Leistungsumfang der Maßnahme umfasste den Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung. Die Belastung des beprobten Materials war im DK I (Deponieklasse 1) Bereich, bzw. aufgrund erhöhter Organik-Gehalte im DK II/ DK III Bereich (1700 to).

Ein Wiedereinbau kam auf Grund der Analyseergebnisse sowie die mangelnde Tragfähigkeit im Straßenwegebau nicht in Betracht. Die Leistung ist mittlerweile vollkommen erbracht und alle erforderlichen Nachweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung liegen vor.

 

Herr Büschl informiert das Gremium bezüglich der im Antrag gestellten Anfragen Nr. 1 und Nr. 2:

 

Grundlage der Untersuchung und Bewertung ist das entsprechende Merkblatt des LfU – Es sind somit die behördlichen Vorgaben, die beachtet werden.

 

Stufenwerte (Stufe-1- und Stufe-2-Werte)

 

Die Bewertung der Grundwasseruntersuchungen erfolgt in einem zweistufigen Wertesystem.

 

           Die Stufe-1-Werte für Grundwasser entsprechen den Geringfügigkeitsschwellenwerten und haben den gleichen Zahlenwert wie die sog. Prüfwerte.

           Die Stufe-2-Werte dienen unmittelbar als Beurteilungsmaßstab für das Grundwasser und für Sickerwasser am Ort der Beurteilung. Sie sind Entscheidungsgrundlage für die Gefährdungsabschätzung und für das Erfordernis von Sanierungsmaßnahmen.

 

Die Beurteilung einer Grundwasserverunreinigung erfolgte anhand der Analyse sog. Leitparameter für maßgebliche Schadstoffgruppen.

 

Wesentliche Ergebnisse Herbstbeprobung 2018:

 

Messpegel B2: Überschreitung des Stufe-2-Wertes für Chlorethen und LHKW (Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe).

 

Der Stufe-2-Wert für LHKW ist 40 µg/l (Mikrogramm) -> Gemessen 49 µg/l.

 

Der Stufe-2-Wert für Chlorethen (VC) ist 0,5 µg/l (Mikrogramm) -> Gem. 31 µg/l.

 

 

Schlussbemerkungen Auszug:

 

„In der Zusammenfassung ergibt sich die Bewertung, dass bei den Grundwasseruntersuchungen bei der Abstrommessstelle B2 eine Überschreitung des Stufe-2-Wertes für den Chlorethen–Gehalt und den LHKW-Gehalt festgestellt wurde. Eine Überschreitung des Stufe-1-Wertes wurde bei der Abstrom–Messstelle B9 bei den Parametern Chlorethen-Gehalt und den LHKW-Gehalt festgestellt. Bei den Messstellen B4, B6 und B7 wurde keine Überschreitung des Stufe-1-Wertes festgestellt. Eine Überschreitung des Stufe-1-Wertes wurde bei der Abstrom–Messstelle B5 beim Phenolindex festgestellt.

Bei den Grundwasser-Messstellen der Deponie–Erweiterung B 11 bis B 13 wurde keine Überschreitung des Stufe-1-Wertes festgestellt. Bei den Sickerwasseruntersuchungen wurde bei der Messstelle B1 für die Parameter Fluorid, Cyanide, Summe PAK, Arsen, Barium, Selen und Chlorethen (VC) eine Überschreitung des Prüfwertes für Sickerwasser gemessen.

Eine Veränderung der Gesamtsituation ist aus den Ergebnissen nicht zu erkennen.“

 

Zum Thema Hausmülldeponie:

Bei den Ablagerungen auf der Hausmülldeponie handelt es sich Siedlungsabfall, der bis zu Entstehung des Bodenschutzrechts, bzw. des Umweltrechts zu Beginn der 70er Jahre, wie in vielen Städten auf die dortigen Deponien verbracht wurde.

Eine Umweltpolitik entstand erst mit dem Umweltprogramm der Bundesregierung 1971. Erst 1994 fand Umweltschutz als Staatsziel Eingang in das Grundgesetz. Naturgemäß sind dabei in einer trivial als „Füllgrube“ bezeichneten Hausmülldeponie eine unbekannte Vielzahl an Stoffen und Materialien abgelagert worden. Dort wurden inzwischen auch zusätzliche Messstellen angelegt. In diesem Zusammenhang wurde z.B. auch ölhaltiges Deponat gefunden.

 

Bezogen auf den Antrag: Dass eine „verantwortungslose Nachlässigkeit (…) bei der Schließung fortgesetzt“ wurde, ist eine pauschale Behauptung und entschieden zurückzuweisen. Als Ergebnis der behördlichen Vorgaben wird z.B. derzeit das Sicherungskonzept (Hinweis: Abgrenzung zum Begriff der Dekontamination!) erarbeitet. Dies ist wohl mit dem im Antrag zu Nr. 2 genannten „umfassenden Gutachten“ und die Entwicklung eines Konzepts zur Handhabung der Altlasten der Müll- bzw. Bauschuttdeponie“ gemeint. Eine Deponiesanierung in Form der Abdichtung / Sicherung fand bekanntlich bereits in Wolfartswinden statt.

 

Ein Sicherungskonzept für den Bereich der ehem. Hausmülldeponie am Haldenweg wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vsl. die folgenden Bausteine beinhalten:

 

           Befestigung z.B. in Form von Asphaltierungen im Bauhofaußenlager (Holzhof) in den bestehenden Lagerflächen

           Gehölzbeseitigung durch Rodung der Hanglage, sowie Abdichtung der Fläche

           Verlegung von Leitungen und Anlage zusätzlicher Messstellen

           Fortsetzung der Untersuchungen zum Wirkungspfad Boden-Wasser

 

Jahresbericht für Regelmessungen (letzter: Feb. 2019 für Messungen 2017)

 

Darin kommt das Wasserwirtschaftsamt zu folgenden weiteren Vorgaben:

 

           Bekannte Überschreitungen von Werten gem. LfU-Merkblatt erfordern weitere Maßnahmen à Sanierung in Form eines Sicherungskonzeptes in Form von Abdichtung der Altbereiche. Dies ist bereits beauftragt.

           Ein früherer Sanierungsversuch an Messstellen per Pump-and-Treat wurde aufgrund der „minimalen Austragsraten“ als „nicht zielführend“ erachtet.

           Grund- und Sickerwasserbeprobungen sind im aktuellen Turnus fortzusetzen.

           eine weitere GWM (im Deponat) und drei Pegel sollen in das Untersuchungsprogramm der Grundwasserüberwachung mit aufgenommen werden.

 

Frau OB Seidel fasst zusammen, dass demnach keine nennenswerten Ereignisse vorgebracht werden können, es handele sich vielmehr um ganz normales Monitoring. Frau OB Seidel bittet das Gremium, sowie den gesamten Stadtrat, künftig bei Fragen direkt auf die Verwaltung zuzukommen und sich nicht lediglich durch die örtlichen Printmedien zu informieren. Eine unnötige Beunruhigung der Bevölkerung könne so vermeiden werden.

Frau OB Seidel teilt weiterhin mit, dass sich der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN zwischenzeitlich für die Wortwahl im Antrag entschuldigt habe.

Das Gremium werde selbstverständlich über alle wichtigen Schritte, bzw. Entwicklungen rechtzeitig und kontinuierlich informiert.

 

In der anschließenden Aussprache:

 

  • bedankt sich Herr Dr. Schoen für die Behandlung des Antrags. Er teilt mit, dass es der Fraktion fernlag, Menschen unnötig aufzuschrecken.

Auf Bitten des Gremiums entschuldigt sich Herr Dr. Schoen nochmals bei der Verwaltung für die unsachliche Wortwahl des Antragstellers.

Er bittet die Verwaltung in regelmäßigen Abständen über die Sachlage zu berichten. Weiterhin bittet Herr Dr. Schoen zu informieren, wie sich die Messwerte über die Jahre entwickelt haben.

Herr Böhmer merkt bezüglich der Entwicklung der Messwerte an, dass seit 1996 Monitoring betrieben werde und sich bisher keine gravierenden Veränderungen dargestellt haben. Geringe Schwankungen seien normal, die Werte bewegen sich seit jeher im 2-stelligen, bzw. niedrigen 3-stelligen Mikrogramm-Bereich.