Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anwesen Fischerstr. 2, Ansbach: Abbruch- und Rückbauarbeiten;
hier: Vergabe

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.02.2019   BA/002/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/001/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Hildner stellt die nachstehende Vergabe vor.

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Investition aus dem Bereich des Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramms zur Sanierung des Stadtkerns mit der Vorgabe, den Flächenverbrauch zu begrenzen und damit einhergehend, Baugrundstücke zu generieren.

 

Zusammengefasst ist die Initiative unter dem Titel:

„Innen statt außen“.

 

Der Stadtrat hat am 24.07.2018 beschlossen, dass sich die Stadt Ansbach für die Förderinitiative bewirbt.

Der Bewilligungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 11.01.2019 liegt bei der Stadt Ansbach vor und weist eine Förderquote von 80% der förderfähigen Kosten aus. Es ist vorgesehen am dortigen Standort über die Stadtbau Ansbach (SBA) einen Neubau von geförderten Wohnungen zu erstellen. Das Projekt soll nach Grundstücksfreilegung durch den kommunalen Eigenbetrieb der SBA weiterbearbeitet werden.

 

Die Arbeiten für den Abbruch / Rückbau des Anwesens Fischerstr. 2 in Ansbach

wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Eigenerklärung der Bieter, bzw. die Bescheinigung über die Präqualifikation, wurde eingeholt.

 

Sieben Firmen erhielten die Aufforderung zur Angebotsabgabe und zur Submission am 05.02.2019 lagen zwei Angebote vor. Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung erweist sich das Angebot der Firma FA Abbruch GmbH aus Aalen als das Annehmbarste.

 

Die Firma hat die Abbruch- und Rückbauarbeiten für die Gebäude zu einem Preis von 92.608,66 € angeboten.

 

Für die Gesamtmaßnahme sind im Haushalt 125.000,00 € eingestellt.

Die Gesamthöhe der Zuwendungen beträgt voraussichtlich gem. Bewilligungsbescheid,

97.600,- €

 

In der anschließenden Aussprache wird:

 

  • angefragt, wie die Differenz zwischen den beiden Angeboten zu erklären sei.

Herr Hildner antwortet, dass kein weiterer Kontakt mit dem zweiten Bieter aufgenommen wurde.

  • angefragt, wann die Planungen vorgestellt werden können.

Herr Büschl merkt an, dass das Projekt erst nach Dienstbeginn des Werkleiters im April vom kommunalen Eigenbetrieb „STADTBAU“ weitergeführt werden könne.

  • angefragt, ob Recyclingquoten vorgegeben wurden.

Herr Hildner antwortet, dass diesbezüglich keine Vorgaben gemacht wurden. Die Entsorgung bleibe dem Auftragnehmer überlassen, es sei jedoch ein entsprechender Entsorgungsnachweis abzugeben.

  • angefragt, ob über den Angebotspreis auch die Deckung eventueller Schäden, z.B. an benachbarten Gebäuden, gesichert sei.

Herr Hildner verneint dies.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt die Abbruch- und Rückbauarbeiten für das Anwesen Fischerstraße 2 in Ansbach zum Angebotspreis von 92.608,66 € an die Firma

FA Abbruch GmbH aus Aalen zu vergeben.