Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 25.02.2019 JHA/001/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/006/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 95 KB |
Frau Freitag verweist auf die Sitzungsvorlage. In der Sitzung am 12.12.2018 des bayer. Städte- und Landkreistages wurde die Erhöhung des Pflegegeldes empfohlen. In der Vergangenheit setzte die Stadt Ansbach die Empfehlungen dieses Gremiums um. Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten. Die Pflegeeltern können darüber frei verfügen.
Der Erziehungsbeitrag wird von 300,00 € auf 350,00 € pro Monat festgesetzt. Diese Erhöhung des Erziehungsbeitrags ist als Anerkennungsleistung der Vollzeitpflege gekoppelt an die Erhöhung der laufenden Geldleistungen für die Kindertagespflege durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Empfehlungen gelten ab 01.05.2019.
Beschluss:
Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach wendet die Empfehlungen des Bayer. Landkreistages und des Bayer. Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII vollumfänglich an und erhöht den Erziehungsbeitrag für die Vollzeitpflege ab 01.05.2019 von 300,00 € auf 350,00 € pro Monat.