Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Antrag des kath. Pfarramtes St. Ludwig auf Gewährung des "Faktor 4,5 + x"

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.02.2019   JHA/001/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/003/2019 

Frau Freitag verweist auf die Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern bereits mit der Einladung zugegangen ist. Weiter führt sie aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung des „Faktors 4,5 + x“ gemäß Art. 21 Abs. 5 BaKiBiG von der Kindertagesstätte St. Ludwig erfüllt werden. Es handelt sich um eine integrative Einrichtung, d.h. mindestens 3 behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder besuchen die Einrichtung. Es liegt ein entsprechender Antrag des Trägers der Integrationseinrichtung vor. Der hohe Bedarf an einer zusätzlichen Fachkraft ist gegeben, da in der Kindertagesstätte „St. Ludwig“ 7 Inklusionskinder betreut werden. Inklusion kann nur gelingen, wenn das notwendige Fachpersonal ausreichend und kindbezogen zur Verfügung steht.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. von Blohn führt Frau Freitag ergänzend aus, dass ab 10 behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder 2 zusätzliche Fachkräfte eingesetzt werden sollten.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Stadt Ansbach die Erhöhung des „Faktor 4,5 + x“ zur optimalen Betreuung der behinderten Kinder in der integrativen Einrichtung St. Ludwig genehmigt.