Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Genehmigung der Haushaltssatzung 2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.02.2019   HFWA/002/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  40/002/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs unterrichtet die Ausschussmitglieder wie folgt:

 

Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom 30.01.2019, Az: RMF-12-1512-2-6-, den Haushalt 2019 ohne Auflagen genehmigt.

 

Inhalt der rechtsaufsichtlichen Würdigung ist u.a.:

 

1.    die erfreulich geringe Verschuldung der Stadt Ansbach mit 551 €/Einwohner ggü. dem Landesdurchschnitt der kreisfreien Städte mit 1.415 €/Einwohner.

2.    das um ca. 4,6 Mio. € höhere Investitionsvolumen ggü. dem Jahr 2018

3.    der geringe finanzielle Spielraum, weil die Allgemeine Rücklage die Mindestrücklage nur um ca. 350 T€ übersteigt.

4.    die geringe Steuer- bzw. Umlagekraft der Stadt Ansbach. diese liegt in der Rangfolge der 25 bayerischen kreisfreien Städte auf dem Platz 23.

Ergänzend zum Sachvortrag erwähnt Herr Jakobs, dass eine Erhöhung der Rücklage noch möglich sei und mit der Jahresrechnung 2018 bekanntgegeben werden würde.

Frau Oberbürgermeisterin Seidel bestätigt diesen Hinweis und betont, dass es sehr erfreulich sei, dass die Stadt Ansbach als erste kreisfreie Stadt die Genehmigung von der Aufsichtsbehörde erhalten habe.

Herr Porzner fragt, ob die Haushaltsgenehmigung der Regierung von Mittelfranken ins Ratsinfo-System eingestellt werden könne. Herr Jakobs weist darauf hin, dass dies problematisch sei, da es ein internes Schreiben sei, somit ein Verwaltungsakt von der Regierung von Mittelfranken gerichtet an die Stadt Ansbach.