Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erstattung der AST/LBT-Zuschläge

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.02.2019   HFWA/002/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  40/001/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Mit der Betonung, dass dies erst einmal nur eine „Übergangslösung“ für 2019 sei, trägt Herr Jakobs folgendes vor:

 

In den Haushaltsberatungen am 22.11.2018 stellte der Stadtrat für die Erstattung der AST-/LBT-Zuschläge 20.000 € zusätzlich bei der Kapitaleinlage an die AVVH GmbH bereit. Ursprünglich war die Abwicklung durch die ABuV GmbH als Betreiberin des ÖPNV geplant. Nachdem dies nicht ohne vorherige Zustimmung des VGN bzw. seiner Gremien sowie frühestens mit Beginn des neuen Fahrplanes möglich ist, werden die Erstattungen, ähnlich wie beim Mobilitätsticket, zentral durch die Stadtkämmerei abgewickelt.

 

Um allzu großen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden die Erstattungen nur zweimal jährlich durchgeführt, im Juni und November. Wenn möglich, soll der Wegfall des Zuschlages in die zukünftigen Tarife eingebaut werden, dies ist aber nur über den VGN möglich.

 

Die im Haushalt bereitgestellte erhöhte Kapitaleinlage an die AVVH GmbH wird 2019 daher nur in der ursprünglich geplanten Höhe von 970.000 € ausbezahlt.