Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Busbeförderung von Ansbacher Schülern in Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.02.2019   HFWA/002/2019 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  REF4/003/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel erinnert daran, dass man im Rahmen der Haushaltsberatungen den Beschluss gefasst habe, 50.000 € zur Verfügung zu stellen, um junge Menschen möglichst früh an den ÖPNV heranzuführen. Es habe unterschiedliche Ansätze und Anträge gegeben. Diese reichten vom kostenlosen ÖPNV für Grundschüler bis hin zu kostenlosen Fahrten für alle Jugendlichen bis Anfang zwanzig. Man habe sich aber auch darauf geeinigt, dass die Thematik nach Zusammenstellung der Zahlen und Fakten dem Stadtrat nochmal zur Entscheidung vorgelegt werde. Dies geschehe nun im HFWA und im folgenden Stadtrat.

 

Frau OB Seidel bedankt sich bei Frau Baumgartl für die hervorragende Ausarbeitung der Vorlage und weist darauf hin, dass auch sie überrascht war von der immensen Höhe der im Extremfall zu erwartenden Kosten für die Stadt. Man habe nun einen fundierten Vorschlag ausgearbeitet.

 

Herr Jakobs erinnert an den Antrag der ÖDP-Fraktion auf Kostenfreiheit des Schulweges für alle Grundschüler und daran, dass der Stadtrat für die Busbeförderung von Ansbacher Schülern im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von bis zu 50.000 € bereitgestellt hat.

 

Nachfolgend wird zunächst die derzeitige Situation und hernach die Möglichkeiten einer vergünstigten/kostenfreien Busbeförderung von Ansbacher Schülern dargestellt.

 

 

A)        Derzeitige Situation

 

1)         Gesetzliche Grundlage

 

Ansbacher Schüler (1. – 10. Klasse), die in Ansbach eine Schule besuchen, haben unter folgenden Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beförderung:

 

Klasse 1 - 4: der einfache Schulweg beträgt mehr als 2 km

 

Klasse 5 – 10: der einfache Schulweg beträgt mehr als 3 km

 

ab Klasse 11: der einfache Schulweg beträgt mehr als 3 km.

 

Die Kosten sind bis zur Höhe einer Familienbelastungsgrenze von derzeit 440,00 € pro Jahr von den Eltern zu tragen. Die Aufwendungen für 11 Monatskarten (à 33,50 €) belaufen sich im Schuljahr auf insgesamt 368,50 € und liegen somit unterhalb dieser Grenze. Hierfür können im Rahmen des „Mobilitätstickets“ von der Stadtkämmerei monatlich 10,00 € erstattet werden.

Ausnahme: Kindergeldanspruch für mind. 3 Kinder, Hartz IV, ALG. In diesen Fällen werden die entstandenen Fahrtkosten von der Stadt Ansbach voll übernommen.

 

 

2)         Beförderungsmittel und Kosten

 

a) Schulbusse (freigestellter Schülerverkehr)

 

Klasse 1-4:

 

Die Schulverwaltung organisiert den Einsatz von Schulbussen (freigestellter Schülerverkehr) für die Grundschüler aus den Ansbacher Ortsteilen zu ihren jeweiligen Sprengelschulen. Derzeit sind Aufträge für die folgenden Linien vergeben.

 

Linie 1 Elpersdorf - GS Meinhardswinden-Brodswinden

Linie 2 Winterschneidbach - Wolfartswinden - Deßmannsdorf - Höfstetten - Brodswinden

Linie 3 Strüth - Wasserzell – Weinbergschule

Linie 4 Katterbach - Eyb - Obereichenbach - Güllschule

Linie 5 Geisengrund - Bocksberg - GS Schalkhausen

Linie 6 Dornberg - Schalkhausen - GS Schalkhausen - Luitpoldschule - Bahnhof

Linie 7 Wengenstadt - Egloffswinden - Strüth - Weinbergschule - Hennenbach – Güllschule

 

Die Busse sind i.d.R. ausgelastet.

Die Schüler werden am Morgen zur Schule und nach dem Unterricht wieder nach Hause gefahren. Nach der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung besteht kein Beförderungsanspruch.

Die Schulbuskinder haben keine Möglichkeit, in ihrer Freizeit unentgeltlich die öffentlichen Busse zu nutzen.

Hinsichtlich der Linienführung wird auf die entsprechenden Pläne unter Az. 204-00, TA Kostenfreie Busnutzung verwiesen. Die Linien werden in einem fortlaufenden Prozess entsprechend den Wohnorten und Unterrichtszeiten der fahrtberechtigten Schüler und der Kapazitäten angepasst. Derzeit sind je nach Bedarf große Busse und Kleinbusse im Einsatz. Die Fahrzeiten der Schulbuslinien sind eng getaktet. Weitere Haltestellen zur Aufnahme nicht fahrtberechtigter Schüler hätten eine Verlängerung der Fahrtzeiten und damit auch eine Vorverlegung der Abfahrtszeiten, die z. B. bei der Linie von Elpersdorf zur GS Meinhardswinden-Brodswinden schon bei 06:50 Uhr liegt, zur Folge.

 

Einige Schulbuslinien sind zudem auf die öffentlichen Linien abgestimmt, da Schüler weiterführender Schulen auf Teilstrecken mitfahren dürfen und dann in einen Linienbus umsteigen.

 

Sollen in den Schulbussen nicht fahrtberechtigte Schüler mitgenommen werden, würde der Einsatz weiterer Busse notwendig werden. Ausschreibungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Angebote erheblich über den bisherigen Kosten liegen. Grund hierfür ist u. a., dass die Busunternehmen große Probleme haben, geeignete Busfahrer einzustellen und daher ggfs. auch höhere Löhne zahlen müssen. Im freigestellten Schülerverkehr werden zudem besondere Ansprüche an die Eignung der Fahrer gestellt. Für das Schuljahr 2019/2020 ist aufgrund eines auslaufenden Vertrags die Ausschreibung einer Linie erforderlich. Ggfs. sind auch durch entsprechende Veränderungen bei den fahrtberechtigten Schülern weitere Ausschreibungen bzw. Anpassungen notwendig.

Der Zustieg in Schulbusse ist nur an ausgewiesenen Bushaltestellen möglich. Hierbei wird bei der Planung der Fahrrouten auch darauf geachtet, dass die Schüler möglichst die Straße nicht überqueren müssen. Für eine evtl. Schulbusnutzung durch nicht fahrtberechtigte Schüler müsste definiert werden, welche Laufstrecke dem Schüler zugemutet werden soll.

Es wird hierbei auf den AK "Gesund aufwachsen" verwiesen, in dem z.B. Präventionsprojekte vorgestellt werden, die Schüler zu mehr Bewegung animieren sollen.

Für den Einsatz der Schulbusse fallen Gesamtkosten i. H. v. 212.093,07 € an.

 

b) Öffentliche Buslinien nach Fahrplan sowie Verstärkerbusse (A Bus) ab
Klasse 5
:

 

Die Schüler erhalten von der Stadt Ansbach i.d.R. für 11 Monate Wertmarken. Diese können sie nicht nur auf Unterrichtswegen, sondern auch in den Ferien und in der Freizeit nutzen.

Eine Monatswertmarke kostet derzeit 33,50 €, d.h. im Schuljahr fallen pro Schüler 368,50 € an. Hieraus errechneten sich im Schuljahr 2017/18 folgende Aufwendungen:

 

Weiterführende Schulen bis 10. Klasse

(448 Schüler)

Kosten für Wertmarken

Staatl. Realschule

109.444,50 €

Städt. Wirtschaftsschule

14.003,00 €

Friedrich-Güll Schule (MS) tlw. Schulbus

14.371,50 €

Luitpoldschule (MS) tlw. Schulbus

27.269,00 €

Summe

165.088,00 €

Gymnasien und berufliche Schulen

(257 Schüler)

Gymnasium Carolinum

11.792,00 €

Theresien-Gymnasium

56.749,00 €

Platen-Gymnasium

20.267,50 €

Staatl. FOS/BOS Ansbach

0,00 €

Maschinenbauschule

1.474,00 €

Staatl. Berufsschule I

(überwiegend in Teilzeit)

0,00 €

Staatl. Berufl.Schulzentrum Ansbach

(überwiegend in Teilzeit)

4.422,00 €

Robert-Limpert-Berufsschule

Kosten werden vom Bezirk Mfr. getragen.

Summe

94.704,50 €

 

Insgesamt

 

259.792,50 €

Zuzüglich

 

50 % Anteil an der Beförderung der Schüler des FöZ Ansbach

84.798,96 €

Rückerstattungskosten Kl. 11 und 12, AST und Streifenkarten (z.T. noch nicht abgerechnet)

ca. 17.000,00 €

Gesamtkosten

ca. 361.591,46 €

 

Herr Porzner erfragt, wie diese Wertmarken zu erhalten sind. Die Wertmarken werden nach Vorliegen der Erfassungsbögen/Anträge von der Schulverwaltung bei den Stadtwerken bestellt und bezahlt, anschließend an die Schulen geschickt und dort ausgegeben, erklärt Frau Baumgartl.

c) Bestehende Schülerbeförderungskosten in Ansbach

 

Grundschulen (Schulbusse)

212.093,07 €

Weiterführende Schulen (ABus)

361.591,46 €

Summe

573.684,53 €

rd. 574.000,00 €

abzüglich

 

Einnahme des staatlichen Zuschusses *

384.374,00 €

Eigenanteil der Stadt Ansbach **

rd. 189.626,00 €

Anmerkung:

 

* Staatl. Zuschüsse:

Die Stadt Ansbach erhält für Schüler mit Fahrtberechtigungen in den Klassen 1 – 10 vom Freistaat Bayern eine pauschale Zuweisung. Diese belief sich im Jahr 2018 auf 384.374,00 €. Hierin ist aber auch die Zuwendung für Ansbacher Schüler, die auswärtige Schulen besuchen, enthalten.

 

Bei der Übernahme von Fahrtkosten für nicht fahrberechtigte Schüler würde auf der Einnahmenseite keine Erhöhung eintreten, d.h. die Aufwendungen gingen zu 100 % zu Lasten der Stadt Ansbach.

 

An dieser Stelle möchte Herr Porzner wissen, warum der Freistaat nicht die kompletten Kosten für die Schülerbeförderung übernimmt. Frau OB Seidel weist daraufhin, dass dies eine Entscheidung des Freistaates Bayern sei und nicht mehr als diese Pauschale gezahlt werden würde.

 

**Besuch von auswärtigen Schulen:

Ansbacher Schüler, die auswärtigen Schulen (z.B. die Sebastian-Strobel-Schule in Herrieden, Schulen in Neuendettelsau oder Berufsschulen in Nürnberg) besuchen, sind in den vorstehenden Aufstellungen nicht erfasst.

 

 

3) Verkauf von Fahrkarten durch die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH

 

Laut Verkaufsstatistik wurden im Jahr 2018 folgende Fahrkarten an Schüler veräußert:

1.429 Monatskarten

   334 Wochenkarten

Kosten: 567.735,30 €. (Diese Zahl unterliegt einem Übertragungsfehler; sie lautet: 51.612,30 €)

 

 

4) Mobilitätsticket

 

Für die Monatskarten kann bei der Stadtkämmerei ein Zuschuss i. H. v. jeweils 10,00 € beantragt werden (Mobilitätsticket). Angaben über die Anzahl der Schüler, die von dem Angebot Gebrauch machten, konnte die Kämmerei nicht übermitteln.

 

 

B)   Möglichkeiten einer vergünstigten/kostenfreien Busbeförderung von Ansbacher Schülern

 

-Annahme der Gewährung-

 

1) Ausgabe von Monatswertmarken bzw. Beauftragung zusätzl. Schulbusfahrten

 

a) Grundschulen + Förderzentrum + Private Schulen

 

 

A

B

C

D

ÖPNV Kosten für nicht fahrtberechtigteSchüler, bei Claffheim mit Schulbus

ÖPNV Kosten für bisher nur in Schulbussen fahrtberechtigte Schüler

Beförderung der Schüler mit Schulbussen nach der Mittags-/Hausaufgabenbetreuung (Kostenansatz analog zu den Unterrichtsfahrten)

Summe A - C

Anzahl Schüler

1.309

352

 

 

 

 

 

Schulsprengel:

 

 

 

 

Weinbergschule

60.802,50 €

2.211,00 €

2.280,00 €

65.293,50 €

GS Eyb

58.960,00 €

9.581,00 €

13.767,43 €

82.308,43 €

GS Hennenbach

33.533,50 €

737,00 €

760,00 €

35.030,50 €

GS Schalkhausen

14.003,00 €

14.003,00 €

22.400,00 €

50.406,00 €

GS Meinhardswinden

16.582,50 €

14.371,50 €

43.983,00 €

74.937,00 €

GS Brodswinden

12.897,50 €

13.634,50 €

28.872,18 €

55.404,18 €

Friedrich-Güll-Schule GS

53.801,00 €

10.318,00 €

6.883,72 €

71.002,72 €

Luitpoldschule GS

69.646,50 €

0,00 €

 Kein Schulbus

69.646,50 €

Karolinenschule GS

51.958,50 €

0,00 €

 Kein Schulbus

51.958,50 €

 

 

 

 

 

Zwischensumme

372.185,00 €

64.856,00 €

118.946,33 €

555.987,33 €

 

 

 

 

 

 Weitere freiwillige Leistungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Buslinie Claffheim – Burgoberbach (8 Kinder)
- neue Linie -

11.200,00 €

2.579,50 €

5.600,00 €

19.379,50 €

 

 

Evang. Schule (privat)

73.331,50 €

22.847,00 €

 

96.178,50 €

 

 

Montessori-Grundschule
(privat)

9.212,50 €

5.527,50 €

 

14.740,00 €

 

 

Förderzentrum Ansbach (GS + MS)

25.058,00 €

36.481,50 €

 

61.539,50 €

 

 

 

 

 

Summe

490.987,00 €

132.291,50 €

124.546,33 €

747.824,83 €

 

Herr Jakobs fügt erklärend an, dass bei dieser Tabelle mit den Höchstkosten gerechnet wurde, die zu erwarten wären. Es sei nur eine rechnerische Aufstellung. Unberücksichtigt bliebe die Frage der Umsetzbarkeit einer erhöhten Busfrequenz im Stadtverkehr und an den Ansbacher Schulen, d. h. die bisherige zeitliche Taktung der Busse an den Schulen zum Unterrichtsbeginn würde bereits jetzt schon an ihre Grenzen der Kapazitäten heranreichen.

Außerdem verweist Herr Jakobs darauf, dass sich in der nachstehenden Aufstellung durch einen Übertragungsfehler beim Staatl. Berufsschulzentrum eine kleine Abweichung ergäben hätte, die sich dann auf die jeweiligen Summen auswirken würde.

Textfeld: Korrektur der Zahl: 61.908,00 €Textfeld: Korrektur der Zahl: 997.161,00 €b) Weiterführende Schulen bis 10. Klasse

 

 

A

 

Kosten für nicht fahrtberechtigte Schüler (ÖPNV)

Anzahl Schüler

909

 

 

Staatl. Realschule

112.761,00 €

Städt. Wirtschaftsschule

21.373,00 €

Förderzentrum bei GS enthalten

0,00 €

Friedrich-Güll Schule (MS) tlw. Schulbus

86.966,00 €

Luitpoldschule (MS) tlw. Schulbus

113.866,50 €

 

 

Kosten gesamt

334.966,50 €



 

 

c) Gymnasien und berufliche Schulen

 

 

A

 

 

Kosten für nicht fahrtberechtigte Schüler (ÖPNV)

Anzahl Schüler

2706

 

 

Gymnasium Carolinum

53.064,00 €

Theresien-Gymnasium

121.236,50 €

Platen-Gymnasium

82.544,00 €

 

 

Staatl. FOS/BOS Ansbach

43.483,00 €

 

 

Maschinenbauschule

19.899,00 €

 

 

Staatl. Berufsschule I

-überwiegend in Teilzeit

605.814,00 €

 

Staatl. Berufl.
Schulzentrum Ansbach

-überwiegend in Teilzeit

49.835,50 €

 

Robert-Limpert-

Berufsschule

 

9.212,50 €

Kosten gesamt

985.088,50 €

 

Kosten insgesamt (Summe aus a)D + b)A + c)A): 2.067.879,80 2.079.952,33 € (ohne „Sprungkosten“).

 

Anmerkung:

Es kann nicht beurteilt werden, wie viele Schüler bzw. ihre Eltern von dem Angebot Gebrauch machen würden, es ist aber vermutlich davon auszugehen, dass der Personenkreis zumindest den bisherigen Käufern von Monatskarten bei der Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH entsprechen wird. Der finanzielle Umfang dort betrug 567.735,30 € 51.612,30 € (siehe unter A)3)).

 

 

2. Zuschuss im Rahmen des Mobilitätstickets

 

Berechnungsmodell für eine evtl. Erhöhung des Erstattungsbetrags an Schüler

 

11 Monate im Jahr

Monatlicher

Zuschuss

10,00 € (2019)

20,00 €

30,00 €

33,50 €

Grundschulen

- ohne Schüler mit

Schulbusberechtigung –

1.309 Schüler)

143.990,00

287.980,00

431.970,00

482.366,50

Grundschulen

- schulbusberechtigte Schüler –

(352 Schüler)

38.720,00

77.440,00

116.160,00

129.712,00

Weiterführende Schulen bis 10. Kl.

(909 Schüler)

99.990,00

199.980,00

299.970,00

334.966,50

Gymnasien (697Schüler)

76.670,00

153.340,00

230.010,00

256.844,50

Berufliche Schulen

(2.009 Schüler)

220.099,00

441.980,00

662.970,00

740.316,50

insg. 5.276 Schüler

 

 

 

 

insgesamt

580.360,00

1.160.720,00

1.741.080,00

1.944.206,00

 

Hierbei handelt es sich jedoch um eine Berechnung unter Zugrundelegung der Annahme, dass alle Schüler dieses Angebot nutzen. Hiervon kann nur bedingt ausgegangen werden.

 

 

3) Zusätzliche Kosten

 

Nach Stellungnahme der Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH ist das Verhalten der Schüler und Eltern nicht vorhersehbar und eine Nutzung der „Freifahrt“ daher schwierig zu beurteilen. Die Faktoren Fußweg, Radweg und Elterntaxi sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Je nachdem, wie sich das Schüleraufkommen in den Stadtteilen entwickelt, müssen unterschiedliche Verstärkerbusse eingesetzt werden. Hier sind insbesondere Früh-, Mittags- und Nachmittagsfahrten zu betrachten.

Unter der Voraussetzung, dass ausreichend Busse verfügbar sind, muss mit Mehrkosten von mehreren Zehntausend bis über 100.000 € pro Jahr gerechnet werden („Sprungkosten“).

 

4) Weitere Faktoren

 

a) Verwaltungsaufwand:

 

Die Schülerbeförderung im bestehenden Umfang, Sport-, Hallenbadfahrten, Fahrten zum Verkehrsübungsplatz sowie die Rückerstattung von Fahrtkosten zu auswärtigen Schulen werden von einer Verwaltungsangestellten in Entgeltgruppe 7 TVöD mit 19,5 Wochenstunden bearbeitet. Eine weiterreichende oder generelle Ausgabe von Wertmarken oder Fahrtberechtigungsscheinen würde zusätzliche Arbeitszeit bzw. Personal erfordern, da

 

1.         die zentrale Steuerung aller Ausgaben über die Schulverwaltung laufen muss

 

2.         für die Beantragung des Staatszuschusses die fahrtberechtigten

Schüler weiterhin erfasst werden müssen.

 

b) Busnutzung, -auslastung, -akzeptanz und -sicherheit:

 

Sofern Wertmarken an nicht fahrtberechtigte Schüler sowie auch an schulbusberechtigte Schüler zur Nutzung außerhalb der Unterrichtszeiten ausgegeben werden, ist zu erwarten, dass dies aufgrund der hohen Zahl in Frage kommender Schüler zu einer erheblichen Mehrauslastung oder Überlastung der auf zahlreichen Linien schon extrem gefüllten Busse führen kann. Es ist fraglich, ob Schüler positiv an eine Nutzung des ÖPNV herangeführt werden, wenn sie an der Bushaltestelle nicht mehr zusteigen können. Außerdem sind insbesondere Grundschüler oft schneller in die Schule gelaufen, als dass sie mit den öffentlichen Linien ihr Ziel erreichen würden.

 

Seit Jahren wird (mitinitiiert von der Schulverwaltung) durch die Verkehrserzieher der PI Ansbach und das Busunternehmen Steiner mit allen Erstklässlern der Ansbacher Grundschulen (auch mit den nicht fahrtberechtigten Schülern sowie den Schülern der Privatschulen) ein Schulbussicherheitstraining durchgeführt. Die Finanzierung der jährlichen Schulungen erfolgt über den städtischen Haushalt. Zur Auffrischung der Erfahrungen wurde in Zusammenarbeit mit der Hochschule Ansbach ein Lehrfilm erstellt und den Schulen für den Unterricht in den Jahrgangsstufen 2-4 überlassen.

 

Zusammenfassend hält Herr Jakobs fest, dass die Mittel unabhängig von der Inanspruchnahme nicht für eine vollständige kostenfreie Schülerbeförderung ausreichen würden. Aus diesem Grund sei folgender Beschluss zu empfehlen:

 

Der HFWA möge dem Stadtrat empfehlen, die im Haushalt eingestellten Mittel für die Schülerbeförderung vor allem für die Förderung von in Ansbach lebenden Grundschülern zu verwenden. D. h. ab 01.04.2019 könnte dann im Rahmen des bestehenden Zuschusses für das Mobilitätsticket anstatt von bisher 10 € eine Zuschussgewährung i. H. v. 20 € möglich sein.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel ergänzt, dies entspreche dem ursprünglichen Grundgedanken, die jungen Menschen möglichst früh bei der ÖPNV-Nutzung zu fördern. Daher setze man bei den Grundschülern an. Hierfür reichen auch die zur Verfügung stehenden Mittel. Über ein halbjähriges Monitoring könne man prüfen, wie dieses Angebot angenommen wird und dann könne man über eine Ausweitung auf weitere Schülergruppen nachdenken. Nicht sinnvoll sei auf jeden Fall einfach Tickets auszugeben, die dann womöglich nur zu Hause ungenutzt rumliegen könnten.

 

Herr Meyer möchte gerne wissen, wieviel die ABuV mit den Wertmarken einnimmt und ob die Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € ausreichen würden.

 

Frau Baumgartl verweist auf den Betrag, den die Stadtwerke bisher durch Fahrkartenverkäufe an nicht fahrtberechtigte Schüler erzielt haben: 51.612,30 €. Eine verlässliche Prognose, ob die Mittel ausreichen würden, könne man nicht abgeben, da dies doch abhängig von den Eltern sei, so Herr Jakobs.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass durch diese Maßnahme auch eine Beförderung von Schülern möglich sei, die bisher keinen Anspruch auf eine kostenlose Nutzung des Schulbusses hatten. Ein Anreiz sei zusätzlich, dass die Kinder nun auch in der Freizeit den ÖPNV nutzen könnten.

 

Herr Meyer befürchte einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung der Anträge, besonders dann, wenn es zusätzlich, wie gedacht, zu einer Trennung von Grundschülern (Zuschuss 20 €) und den anderen Nutzern der Monats- und Jahreskarten (Zuschuss 10 €) geben würde. In diesem Zusammenhang fragt Herr Meyer, ob es nicht möglich sei, diese Arbeit an den VGN abzugeben.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel weist darauf hin, dass es sich um einen städtischen Zuschuss handelt. Außerdem würden der VGN/Stadtwerke ihren Verwaltungsaufwand auch wieder der Stadt Ansbach in Rechnung stellen.

 

Eine Frage hat Herr Porzner zum Schulbussystem/Schulbuslinien, die Frau Baumgartl am Beispiel der Buslinie zur Grundschule Eyb und zur Güllschule erläutert. Die Schulbuslinien seien ein gewachsenes System, die durch das Anfahren verschiedener Haltestellen außerhalb der Stadtmitte Ansbachs sozusagen Sammelbusse für verschiedene Altersgruppen und Ortsteile seien, um jeden Schüler sicher zur Schule zu bringen. Denn nicht immer fahren die öffentliche Busse alle umliegenden Stadtteile von Ansbach an.

 

Herr Porzner möchte, dass alle Schüler kostenlos fahren sollen. Er meint, mit der vorgeschlagenen Lösung würden nur zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel verweist auf die vorliegenden Zahlen. Sie empfiehlt nochmals eine schrittweise Erhöhung bzw. Ausweitung.

 

Diesen Aspekt teilt auch Herr Illig. Viele Unsicherheitsfaktoren und Eventualitäten hätten Einfluss auf die Kosten. Daher sei eine umsichtige Vorgehensweise der bessere Weg. Die Grundschüler zu fördern sei ebenfalls sinnvoll, somit würden sie an den ÖPNV herangeführt werden. Durch das Monitoring könne dann Schritt für Schritt eine Erweiterung des Angebotes durchgeführt werden.

 

Herr Seiler gibt zu bedenken, dass die bisher festgelegten Haushaltsmittel nicht ausreichen würden, wenn gleich alle Nutznießer von dem diskutierten Angebot werden würden.

 

Herr Sauerhöfer stimmt seinen Vorrednern zu und auch Herr Schaudig betont, dass mit den Mitteln umsichtig umgegangen werden müsse. Selbst wenn die dargelegten Kosten nur die Hälfte betragen würden, wären immer noch eine Million Euro zu stemmen. Seine Frage an Herrn Porzner: Woher soll das Geld kommen?

 

Herr Porzner erläutert seinen Standpunkt, dass die Grundschüler die falsche Zielgruppe seien, die diese Förderung erhalten sollten. Eher sollten die älteren Schüler vom Zuschuss zum Monatsticket profitieren. Und bisher habe die Erfahrung gezeigt, dass die bisher bereitgestellten Mittel i. H. v. 33.000 € für den Zuschuss nie ausgeschöpft wurden. Daher wäre sein Vorschlag, den Zuschuss zum Mobilitätsticket ab dem kommenden Schuljahr (01.09.2019) zu erhöhen und zwar für alle Nutzer, nicht nur Schüler.

 

Herr Hüttinger könnte sich auch vorstellen, alle Busnutzer einzubeziehen und meint, dass die Verwaltung ein Worst-Case-Szenario aufgestellt hätte.

 

Herr Jakobs bestätigt, dass die Prognosen haushälterisch höchst vorsichtig getroffen worden seien und dass die Verwaltung dem Stadtrat empfehle, ebenso umschichtig mit ihrer Entscheidung zu sein. Auch er rate zu einer langsamen Aufstockung.

 

Herr Reisner unterbreitet den Vorschlag einen Mittelweg einzuschlagen: Zuschuss auf 15 € für jeden Nutzer einer Dauerkarte zu erhöhen, vor allem im Hinblick auf den erhöhten Verwaltungsaufwand und Bürokratismus.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erinnert daran, dass das ursprüngliche Ziel des Beschlusses bei den Haushaltsberatungen die Heranführung junger Menschen an den ÖPNV gewesen sei. Sie verweist auf nochmals darauf, dass lediglich 50.000 € zur Verfügung stehen und man schrittweise vorgehen solle.

 

Herr Porzner beantragt, die Thematik in die Fraktionen zu verweisen. Es sind alle damit einverstanden.