Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Bauvorhaben: Errichtung eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten am Nußbaumweg, FLNR: 887

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.01.2015   BA/001/2015 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl erwähnt eingangs, dass ein Bauvorhaben für das bezeichnete Grundstück im Jahr 1996 bereits behandelt wurde und dass das aktuell beantragte Vorhaben nicht in vollem Umfang dem Beschluss aus 1996 entspreche.

 

Anhand einer dig. Präsentation und auf Grundlage der nachstehenden Sitzungsvorlage stellt Herr Büschl das geplanten Vorhaben vor:

 

Für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 887 Gemarkung Ansbach (Nussbaumweg) mit einem Mehrfamilienwohnhaus liegt ein Bauantrag vor. Der Hauptbaukörper sieht eine Flächenausdehnung von ca. 15 m x 10 m vor.

Über diesen rechteckigen Grundriss hinaus ist im Nordosten ein Treppenhaus mit Aufzugsanlage vorgesehen (überbaute Fläche ca. 5,80 m x 5,10 m), ferner im Norden ein Raum für Haustechnik und Abstellräume (7,15 m x 6,15 m), eine Balkonanlage (12,70 m x 3 m)im Südwesten sowie im Südosten eine Doppelgarage.

Das Gebäude weist drei Geschosse und ein flaches, nach Südwesten geneigtes Pultdach auf.

 

Das Grundstück liegt im nicht überplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). In der Umgebung wird vorwiegend Wohnnutzung ausgeübt.

 

Ungeachtet der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung wurden diverse Stellungnahmen externer Träger öffentlicher Belange eingeholt:

 

-           Wasserwirtschaftsamt (vom WWA verwaltete Brunnenstube, Quellfassungen und Leitungen im Baugrundstück vorhanden);

-           Feuerwehr / Straßenverkehrsbehörde (Zufahrtssituation).

 

Das Ergebnis der Beteiligung bleibt abzuwarten.

 

Die Grundstücksnachbarn haben dem Vorhaben teilweise zugestimmt. Zum Teil wurde die Zustimmung nicht erteilt (ausführliche schriftliche Begründungen liegen nicht vor). Vorrangig geht es den Nachbarn aber offensichtlich wohl darum, dass der früher vom Bauausschuss gesteckte Rahmen infolge der Anbauten überschritten wird.

 

Die Bebauung des Grundstückes war bereits vor längerer Zeit Gegenstand einer Beratung im Bauausschuss. Eine frühere Bauvoranfrage wurde 1996 behandelt. In diesem Zusammenhang wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Bauausschuss schließt sich der Meinung der Bauverwaltung an, wonach das Grundstück als Baugrundstück eingestuft wird, lehnt aber das vorgestellte Projekt einer Wohnanlage mit 6 WE und 3 Reihenhäusern ab.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Vorbescheid für einen Baukörper mit max. 15 m Länge und 10 m Breite, 2 Geschossen + Dach im südöstlichen Grundstücksteil … zu erteilen.“

 

Der vorliegende Entwurf hält – bezogen auf den Hauptbaukörper - die damals festgelegten Obergrenzen der überbaubaren Fläche ein. Zusätzlich sollen die o.g. Anbauten errichtet werden, welche insbesondere Nebennutzflächen und Funktionsflächen enthalten.

Zudem sollen drei Vollgeschosse errichtet werden, wobei das dritte Geschoss infolge der sehr flachen Neigung des Pultdaches nicht als Dachgeschoss in Erscheinung tritt.

 

Nachdem der früher gefasste Beschluss bereits 18 Jahre zurückliegt und die Nachverdichtung in Form einer großzügigen Bebauung freier Flächen im Innenbereich zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist nach Auffassung der Verwaltung die Bebauung in der geplanten Form denkbar.

Dies gilt auch im Hinblick auf die beträchtliche Grundstücksgröße von ca. 2.100 m² (nordwestlicher Teil allerdings geländebedingt nicht bebaubar – Steilhang -).

 

Es ist zu entscheiden, ob das Vorhaben mit seinen großzügigen Anbauten (abweichend von einem früheren Beschluss des Bauausschusses zu einer Planung aus dem Jahr 1996) zugelassen werden kann.

 


Beschluss:

Dem Vorhaben wird in der vorliegenden Fassung unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:

 

a)         Zustimmung der beteiligten Träger öffentlicher Belange (WWA, FW, Straßenverkehr);

b)         Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstandsflächen.