Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.01.2015   BA/001/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Beantwortung einer mehrteiligen Anfrage  von Herrn Dr. Schön vom 31.10.2014:

 

Entsprechen die Versammlungssäle den Vorgaben der VStättV?

 

Herr Hildner informiert das Gremium über nachstehenden Sachlage:

 

Man kann sich die Beantwortung der Frage einfach machen und mit einem Ja antworten.

 

Aber diese Antwort spiegelt nicht den Aufwand wider, den die Beantwortung der Frage für die Verwaltung aufgeworfen hat.

 

 

Tagungszentrum Onoldia

 

Der Onoldiasaal ist ein Einzeldenkmal und gehört mit zum denkmalgeschützten Ensemble der Nürnberger Straße. Der Onoldiasaal wurde als Versammlungsstätte anfangs der 30er Jahr des vergangenen Jahrhunderts gebaut.

 

Das heutige Tagungszentrum Onoldia wurde 1991 bis 1996 in drei Bauabschnitten errichtet.

Der 1. BA umfasste den Abbruch eines Backsteingebäudes mit einem Neubau an der Ostseite des Onoldiasaales. Im Erdgeschoss wurde der Simon-Marius-Saal angegliedert und im 1.OG entstand der Kaspar-Hauser-Saal mit Zugang auf die Empore des Onoldiasaales. Im 2.OG sind die Technikräume untergebracht mit der Anbindung zum Dachraum.

 

Der 2. BA galt der Sanierung des Onoldiasaales mit Hinführung zu seinem heutigen Erscheinungsbild.

Im 3. BA wurde der Bereich zwischen Onoldiasaal und der Nürnberger Straße gebaut. Es entstand das neue Foyer mit Garderobe, die Küche und das Stuhllager und ein behindertengerechtes WC.

 

Für die bauaufsichtlich genehmigten Bauabschnitte galt die VStättV in der Fassung vom 17.12.1990.

 

Seit den damaligen Baumaßnahmen wurden keine baulichen Veränderungen durchgeführt, so dass es sich um ein baurechtlich genehmigtes Gebäude handelt, das formal Bestandschutz genießt.

 

Es handelt sich beim Onoldiasaal mit der Saalerweiterung (Simon-Marius-Saal) und dem Kaspar-Hauser-Saal im 1.OG  gemäß Definition um eine Versammlungsstätte mit Versammlungsräumen, die zusammen mehr als 200 Besucher fassen.

 

Anhand der örtlichen Begehung konnte festgestellt werden:

 

Die Rettungswege sind ausgewiesen und gekennzeichnet; ein Flucht- und Rettungswegplan ist vorhanden. Jeder Versammlungsraum hat mindestens zwei günstig gelegene Ausgänge.

 

 

Die Flure entsprechen der Verordnung.

Die Vorgabe, dass das Obergeschoss über mindestens zwei voneinander unabhängigen Treppen zugänglich sein muss, ist erfüllt.

Die Feuerlösch-, Feuermelde und Alarmeinrichtungen sind vorhanden und werden turnusgemäß gewartet und auf Funktionsfähigkeit geprüft.

Bauordnungsrechtlich wird die Bühne aufgrund des baulichen Bestandes und der Nutzung als Kleinbühne eingestuft. Eine wiederkehrende Prüfung und die Einhaltung der Betriebsvorschriften ist erfolgt und wird überwacht.

Die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sind vorhanden und werden gewartet.

Die aus den Betriebsvorschriften abgeleiteten Maßnahmen werden durch die Veranstaltungshaus-meister kontrolliert und erledigt. Bestuhlungspläne für die verschiedenen Veranstaltungen liegen vor.

 

Geplante künftige Verbesserungen aus Überprüfung des Bestandes:

-    Erstellung einer spezifischen Brandschutzordnung für das Tagungszentrum Onoldia in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

-   Foyer Aktualisierung Baugenehmigung (eigene Versammlungsstätte)

     durch Ausweitung Nutzung (dzt. unter Auflagen) als Versammlungsraum

      genutzt.

-   kleinere Maßnahmen

·         Aktualisierung der Flucht- und Rettungswegpläne

·         Zusätzliche Brandmelder und Türschließer im Bühnenbereich

·         Verbesserungen bei Rauchabzug

 

Kulturzentrum am Karlsplatz mit Karlshalle

 

Die Karlshalle, Karlsplatz 5, ist als ehemaliger katholischer Kirchensaal ein Einzeldenkmal.

 

Für den Umbau zum Kulturzentrum, einschließlich der Bibliothek, gibt es die Baugenehmigung vom 17.10.1986. In der Baugenehmigung sind keine Auflagen enthalten, die explizit für Versammlungs-stätten gelten, insofern ist auf die tatsächliche Nutzung abzustellen und diese muss, mit dem Anglet-Saal und der Karlshalle, der VStättV zugerechnet werden. Nach dem Umbau zum Kulturzentrum mit Fertigstellung Ende der 80er Jahre gab es keine baulichen Veränderungen mehr. Lediglich für die Karlshalle wurde einer Renovierung fällig. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um ein baurechtlich genehmigtes Gebäude, das Bestandsschutz genießt.

 

Bei einer angenommenen maximalen, d.h. gleichzeitigen Nutzung von Karlshalle und Angletsaal mit Reihenbestuhlung bzw. Stehplätze und Nutzung des Foyers ergibt sich eine Besucherzahl von 840 Personen.

 

Die Flucht- und Rettungswegpläne sind vorhanden.

Die Rettungswege sind durchgängig beschildert.

Der erste Rettungsweg führt für beide Säle über das Foyer ins Freie auf den Karlsplatz.

Der zweite Rettungsweg aus der Karlshalle mit dem direkten Ausgang zum Karlsplatz ist gewährleistet.

Aus dem Angletsaal führt der zweite Rettungsweg über einen Nebenraum ins Freie (Atrium). Gespräch mit Nachbarn wegen Verbessrung der Markierung der Führung des Fluchtwegs auf dem Nachbargrundstück.

Die erforderlichen Feuerlöscher sind vorhanden und werden gewartet.

Die entsprechenden Bestuhlungspläne für die diversen Veranstaltungen sind vorhanden und genehmigt.

 

Geplante künftige Verbesserungen aus Überprüfung des Bestandes:

            - Überprüfung Rauchdichtigkeit der Tür vom Nebenraum zum Foyer zu prüfen

            - Herstellung der Unzugänglichkeit von elektrischen Schaltschränken für

  Besucher

- Austausch einer Tür zur Lüftung

- denkmalkonforme Nachrüstung der Notbeleuchtung (Mittelbeantragung HH

  2016). Kompensation dzt. über den Betreiber mit akku- oder batteriebetriebene

Lampen

 

DIstlersaal

 

Die Flucht- und Rettungswegpläne sind vorhanden und die Rettungswege sind durchgängig beschildert. Der erste Rettungsweg führt zum Haupteingang und die beiden weiteren Notausgänge sind im Saal optimal verteilt angeordnet.

 

Die erforderlichen Feuerlöscher sind vorhanden und werden gewartet. Die Notbeleuchtung wurde erst 2013/2014 erneuert und funktioniert. Die Bestuhlungspläne für die diversen Veranstaltungen liegen vor und sind genehmigt.

 

Frau OB Seidel stellt fest, dass diese ausführliche Beantwortung der Anfrage mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden war. Sie bittet die anwesenden Stadträte zum wiederholten Mal bei Anträgen und Anfragen im Vorfeld auch den Aufwand zu klären. Der Antragsteller bedankt sich für die gegebenen Informationen und stellt fest, dass seine Anfrage wichtig war.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

Bekanntgabe;

Antrag offene Linke. Ersatz Lichtsignalanlagen durch Kreisverkehre; Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen

 

Herr Büschl führt aus, dass eine Beantwortung des Antrags voraussichtlich im Gremium im Februar erfolgt, sobald die entsprechenden Vorarbeiten geleistet sind, um den Antrag entsprechend zu würdigen.

 

 

Bekanntgabe;

Antrag B90/Grüne wegen Mitgliedschaft in AGFK Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen.

 

Herr Büschl stellt fest, dass hierzu entsprechende Kenntnisse noch gesammelt werden. Frau OB Seidel fügt hinzu, dass zu einer schlüssigen Entscheidung die entsprechenden Daten und Fakten gesammelt werden. Ergibt sich daraus die Erkenntnis, dass die Mitgliedschaft im AGFK für die Stadt Ansbach „ertragsreich“ sei, könne über diese näher nachgedacht werden. Dies auch im Hinblick auf einen zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung und regelmäßig anfallende Kosten.

 

 

Bekanntgabe;

Schließung Barton-Barracks bis 2021 – Auszug PM seitens US-Armee; Konsolidierungsprogramm; Vorgehen der Stadt Ansbach

 

Herr Büschl informiert das Gremium anhand einer dig. Präsentation über die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens der Stadt:

 

Es werden im Jahr 2021  ca. 14 ha Areal an den Bund zurückgehen. Bislang liegen keine näheren Informationen über das konkrete Rückgabevorgehen vor. Mögliche Nutzungen können sein: Umwidmung in Industriegelände oder Umnutzung zu einem Behördenstandort. Weiter wäre möglich ein Ausbildungs- Übungs- und Lehrgangszentrum, aber auch ein neuer Campus wäre vorstellbar.

 

Frau OB Seidel unterstreicht die vielfältigen Möglichkeiten der Nachnutzung des Kasernengeländes, verweist aber in diesem Zusammenhang auch auf den Verbleib der Planungshoheit bei der Stadt, die man gewinnbringend im Sinne der Entwicklung Ansbachs nutzen werde. Nach Auskunft der US-Armee bleibe der übrige Militärstandort unverändert.  

 

Aus dem Gremium heraus wird nachgefragt, ob ein Beitritt zum Arbeitskreis Konversion des Städtetags  in diesem Zusammenhang angedacht sei. Frau OB Seidel antwortet, dass man sich das anschauen und dann darüber nachdenken werde.

 

 

Anfrage;

Verlandung Klingenweiher

 

Frau Koch beanstandet, dass der Klingenweiher immer mehr verlande. Da dies ein geschützter Landschaftsbestandteil sei, fragt sie nach, wie mit der Situation umgegangen werde. Herr Büschl antwortet, dass dies aus naturschutzrechtlichen Aspekten grundsätzlich nicht kritisch gesehen werde. Eine Beantwortung erfolge, falls noch nicht früher schon erfolgt,  über den Umweltausschuss.

 

 

Anfrage;

Beleuchtung Höfstetter Mühle

 

Frau Koch beanstandet, dass im Bereich Höfstetter Mühle keine Beleuchtung sei. Die Mühle sei mit mehreren Familien bewohnt. Eine Einrichtung der Straßenbeleuchtung wäre wünschenswert.

 

Herr Büschl stellt fest, dass für 2015  ohnehin aufgrund der massiven Kürzungen keine HH-Mittel eingeplant seien. Man werde erst die Notwendigkeit nachprüfen und ggf. Mittel für 2016 beantragen.