Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.01.2015 BA/001/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau OB Seidel weist
noch einmal darauf hin, dass man ja im Bauausschuss einhellig gefordert habe,
dass sichergesellt sein muss, dass die für die Übernahme vorgesehene B 14 in
einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Vor Übergang der B 14 auf die Stadt Ansbach
sollte daher die Übernahme anstehender Unterhaltungsmaßnahmen geklärt werden.
Herr Wehrer
erläutert nachstehenden Sachverhalt:
Die Bundesstraße
B14 ging zum 01.01.2015 mit der Abstufung zur Staatsstraße ST1066 in das
Eigentum der Stadt Ansbach über. Dies betrifft den Hohenzollernring, die
Feuchtwanger Straße und die Ortsdurchfahrt Windmühle.
Der Sachverhalt
wurde in der Bauausschusssitzung am 11.03.2013 erläutert, wo dem Abschluss der
Umstufungsvereinbarung zugestimmt wurde.
Der Straßenkörper
und alle dazugehörigen Einrichtungen müssen in einem unterhaltenen Zustand übergeben
werden.
Mit der Sanierung
des Abschnittes der Westtangente zwischen Feuchtwanger Straße und dem Schalkhäuser
Knoten sowie Ausbesserungsarbeiten im Ortsteil Windmühle kam die Bundesrepublik
dieser Verpflichtung nur teilweise nach.
Wegen der Bauarbeiten
in der Promenade und den damit verbundenen Einschränkungen für den gesamtstädtischen
Verkehr war eine Sanierung des nördlichen Teils des Hohenzollernrings nicht
möglich. Daher wird der Unterhaltungsrückstand in Form einer Ablösezahlung
abgegolten.
Dazu fand mit
Vertretern des Staatlichen Bauamtes und der Stadt Ansbach eine Begehung des
oben erwähnten Abschnittes sowie der Feuchtwanger Straße statt, um die Schäden
gemeinsam zu erfassen.
Im Folgenden
bepreisten beiden Parteien die dokumentierten Unterhaltungsrückstände, sodass
die Berechnung mit einer Summe von 261.733.-€ endet.
Die vom Tiefbauamt
beanstandeten Mängel an den Bauwerken sowie an den Ausgleichsflächen wurden
behoben. Die Graffities an den Brücken werden noch im Laufe des nächsten Jahres
entfernt.
Die vorgelegte
Schlussinstandsetzungsvereinbarung wurde geprüft. Sie beinhaltet, dass die
nachzuholenden Unterhaltungsmaßnahmen, die der Bundesrepublik Deutschland
oblagen, mit der o.g. Summe vergütet werden und die sich daraus ergebenden
Ansprüche damit abgegolten sind.
Beschluss:
Der vorgelegten Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Ansbach über die Schlussinstandsetzung der abzustufenden Teilstrecken im Zuge der B14 wird zugestimmt.