Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Umstufung der B14 im Stadtgebiet Ansbach
Abschluss einer Schlussinstandsetzungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.01.2015   BA/001/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau OB Seidel weist noch einmal darauf hin, dass man ja im Bauausschuss einhellig gefordert habe, dass sichergesellt sein muss, dass die für die Übernahme vorgesehene B 14 in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Vor Übergang der B 14 auf die Stadt Ansbach sollte daher die Übernahme anstehender Unterhaltungsmaßnahmen geklärt werden.

 

Herr Wehrer erläutert  nachstehenden Sachverhalt:

 

Die Bundesstraße B14 ging zum 01.01.2015 mit der Abstufung zur Staatsstraße ST1066 in das Eigentum der Stadt Ansbach über. Dies betrifft den Hohenzollernring, die Feuchtwanger Straße und die Ortsdurchfahrt Windmühle.

Der Sachverhalt wurde in der Bauausschusssitzung am 11.03.2013 erläutert, wo dem Abschluss der Umstufungsvereinbarung zugestimmt wurde.

 

Der Straßenkörper und alle dazugehörigen Einrichtungen müssen in einem unterhaltenen Zustand übergeben werden.

Mit der Sanierung des Abschnittes der Westtangente zwischen Feuchtwanger Straße und dem Schalkhäuser Knoten sowie Ausbesserungsarbeiten im Ortsteil Windmühle kam die Bundesrepublik dieser Verpflichtung nur teilweise nach.

Wegen der Bauarbeiten in der Promenade und den damit verbundenen Einschränkungen für den gesamtstädtischen Verkehr war eine Sanierung des nördlichen Teils des Hohenzollernrings nicht möglich. Daher wird der Unterhaltungsrückstand in Form einer Ablösezahlung abgegolten.

 

Dazu fand mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes und der Stadt Ansbach eine Begehung des oben erwähnten Abschnittes sowie der Feuchtwanger Straße statt, um die Schäden gemeinsam zu erfassen.

Im Folgenden bepreisten beiden Parteien die dokumentierten Unterhaltungsrückstände, sodass die Berechnung mit einer Summe von 261.733.-€ endet.

Die vom Tiefbauamt beanstandeten Mängel an den Bauwerken sowie an den Ausgleichsflächen wurden behoben. Die Graffities an den Brücken werden noch im Laufe des nächsten Jahres entfernt. 

 

Die vorgelegte Schlussinstandsetzungsvereinbarung wurde geprüft. Sie beinhaltet, dass die nachzuholenden Unterhaltungsmaßnahmen, die der Bundesrepublik Deutschland oblagen, mit der o.g. Summe vergütet werden und die sich daraus ergebenden Ansprüche damit abgegolten sind.


Beschluss:

 

Der vorgelegten Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Ansbach über die Schlussinstandsetzung der abzustufenden Teilstrecken im Zuge der B14 wird zugestimmt.