Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: 1. Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung

BezeichnungInhalt
Nachtrag:04.12.2018 Nummer 16
Sitzung:04.12.2018   SR/011/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Nießlein informiert, dass die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) in der Sitzung des Stadtrates am 17.09.2018 neu erlassen wurde. Leider sei bei der Übertragung der Daten in die Sitzungsvorlage ein Fehler aufgetreten. Nicht übertragen wurde im § 6 der Absatz 11

„Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Drittel anzusetzen.

Dies gilt nicht,

1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaligen Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben werden.

2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden.

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.“

 

Er bittet um Zustimmung, da der Beschluss abrechnungstechnisch für dieses Jahr noch benötigt wird.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung in der Fassung des Entwurfes vom 04.12.2018.