Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2018 SR/011/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF2/012/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 138 KB |
Herr Kleinlein verweist auf die Ausführungen und die einstimme Beschlussempfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 27.11.2018.
Ergänzend beantwortet er die offenstehende Frage aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 27.11.2018.
Für den Standort Rothenburg wurde nur ein eingeschränkter Zeitraum (Juli bis Dezember 2019 beantragt, da der Zeitraum Januar bis Juni 2019 bereits im Förderantrag für 2018 enthalten war.
Beschluss:
Die Mittel zur Förderung der Hebammenversorgung durch den Freistaat Bayern (sog. Fördersäule 1 der „Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern“) wird in Anspruch genommen und die Verwaltung wird beauftragt fristgerecht einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Stadt und Landkreis Ansbach als Zuweisungsempfänger werden sich gemeinsam mit insgesamt 10 % der förderfähigen Kosten beteiligen.