Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Förderprogramm Geburtshilfe: Hebammenversorgung, Antrag Förderjahr 2019

BezeichnungInhalt
Nachtrag:26.11.2018 
Sitzung:27.11.2018   HFWA/010/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/012/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein berichtet, dass am 28.09.2018 die Richtlinie zur ersten Fördersäule des Förderprogramms Geburtshilfe (Hebammenversorgung) in Kraft getreten ist. Die erste Fördersäule zielt auf eine Verbesserung der geburtshilflichen Hebammenversorgung (Stärkung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung) ab. Die maximale Förderhöhe in Euro errechnet sich aus der Zahl der Geburten in Krankenhäusern im Gebiet der Stadt oder des Landkreises multipliziert mit dem Faktor 40. Die Zahl der Geburten in 2018 ist bis 31.05.2019 nachzureichen. Zuwendungsempfänger sind die Stadt und der Landkreis, es wird ein gemeinsamer Antrag formuliert. Frist für die Antragseinreichung für das Jahr 2019 ist der 31.12.2018.

 

Nach Eingang der Förderrichtlinie erfolgten weitergehende Abstimmungen der Verwaltung mit ANregiomed. Eine Informations- und Austauschveranstaltung zwischen Hebammen, ANregiomed, Verwaltung und Gesundheitsregion plus hat im Oktober stattgefunden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen wurde der Kreisverwaltung im Vorfeld bereits mündlich von der Förderbehörde bestätigt. Eine Abstimmung mit der dem Landkreis Ansbach hinsichtlich der Antragsstellung erfolgt derzeit; ebenso die finale, auf die konkreten Bedürfnisse der Hebammen abzielende Ausgestaltung des Antrags sowie die einzureichende Kostenplanung.

 

Förderfähig sind unterschiedliche Programme und Konzepte. Seitens ANregiomed werden für das Förderjahr 2019 folgende (nicht abschließende) Handlungsfelder vorgeschlagen. Die Feinkonzeption für die konkrete Antragsstellung hat noch zu erfolgen:

a) Bezuschussung von Wohnraumkonzepten: ANregiomed stellt den Beleg-Hebammen auf Wunsch kostenlos eine Unterkunft zur Verfügung. Dazu wurden anhand von möglichen Maßnahmen für das Jahr 2019 die Kosten berechnet, die entstehen, wenn Bereitschaftszimmer mit entsprechender Ausstattung vorgehalten werden. Diese Maßnahmen dienen dazu, für die Hebammen und Entbindungspfleger während ihres Aufenthaltes eine gute Infrastruktur zu schaffen und damit den Arbeitsplatz in den ANregiomed Kliniken aufzuwerten.

 

b) Finanzierung von Personalkosten im Krankenhaus: für die Kliniken Ansbach und Rothenburg soll eine sog. Kreißsaalassistenz eingesetzt werden, welche die Hebammen bei verwaltungsmäßigen Aufgaben, wie etwa Bestellungen und Organisation entlasten, aber auch direkte Unterstützung im Kreißsaal bieten soll.

 

c) Angebot von Fortbildungen in der Region: für die Hebammen der Region sollen im Jahr 2019 zur Qualitätssicherung und Vernetzung zwei Fortbildungen angeboten werden.

 

Für das Förderjahr 2019 wird folglich vorgeschlagen, die Fördermittel zur Verbesserung der Infrastruktur in den Kliniken zu verwenden („Bereitschaftszimmer“), die Hebammen durch eine Assistentin zu entlasten (Kreißsaalassisstenz) sowie ein attraktives Fortbildungsangebot in der Region zu schaffen. An den förderfähigen Kosten für das Jahr 2019 werden der Landkreis und die Stadt gemeinsam entsprechend der Förderrichtlinie einen Eigenanteil von 10 % übernehmen. Das Wohnraumkonzept muss von ANregiomed noch beziffert werden. Die Kreißsaalassistenz würde für die Standorte Ansbach (Januar bis Dezember 2019) und Rothenburg im Zeitraum Juli bis Dezember 2019 etwa einen Betrag von etwa 70.500,- € erfordern (Arbeitgeberkosten 2,13 Vollkräfte). Für die Fortbildungsmaßnahmen werden 5.000.- € eingeplant.

Die Fördermittel sollen europarechtskonform im Rahmen des beihilferechtlichen Betrauungsakts an ANregiomed weitergegeben werden.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, Mittel zur Förderung der Hebammenversorgung durch den Freistaat Bayern (sog. Fördersäule 1 der „Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern“) in Anspruch zu nehmen und beauftragt die Verwaltung, fristgerecht einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Stadt und Landkreis Ansbach als Zuweisungsempfänger werden sich gemeinsam mit insgesamt 10 % der förderfähigen Kosten beteiligen.