Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2018 SR/011/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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14.1. Bekanntgabe
PFC Katterbach
Herr Kleinlein berichtet, dass wie im Umweltausschuss am 24.09.2018 besprochen, die zuständigen Behörden angeschrieben und um eine Stellungnahme /Unterstützung gebeten wurden. Eine Rückmeldungen habe man zwischenzeitlich auch von allen angeschriebenen Stellen erhalten. Die Landesbaudirektion Bayern habe mitgeteilt, dass die USAG Ansbach aufgefordert wurde bis Ende März 2019 die Vorlage der erweiterten Detailuntersuchung vorzulegen. Es sei erfreulich, von der Landesbaubehörde Unterstützung zu erhalten und dies könne auch als kleiner Erfolg gewertet werden.
Über den weiteren Verlauf werde er wieder berichten.
14.2. Bekanntgabe
zu verkaufsoffenen Sonntagen
Herr Kleinlein informiert über das Urteil des VGH, welches Ende Oktober eingegangen ist. Die Auswertung der umfangreichen Urteilsbegründung habe einige Zeit in Anspruch genommen und sei auch schon dem Vorstand Citymarketing vorgestellt worden.
Als ein
wesentlicher Grund für eine rechtswidrige Verordnung sei, dass zum Zeitpunkt des
Erlasses der Verordnung keine hinreichende Prognose bezüglich der prägenden
Wirkung der Anlassveranstaltung vorgelegen habe. Notwendig sei eine Prognose
dahingehend, ob eine Veranstaltung eine derart hohe Besucherzahl erwarten
lasse, die eine Öffnung der Geschäfte rechtfertigen könne. Kritisiert wurde in
diesem Zusammenhang, dass bei den angegebenen zu erwartenden Besucherzahlen für
das Street-Food-Festival die Kunden des Brückencenters nicht miterfasst wurden.
Da das Brückencenter auf seiner Homepage einen Schnitt von 18.000 Besuchern an
normalen Tagen angegeben habe, sei die von der Stadt angegebene Zahl nicht
realistisch. Zudem fehle z.B. für das Street-Food-Festival eine prägende
Wirkung als anlassgebende Veranstaltung, wenn die Ladenöffnung für das gesamte
Stadtgebiet gelten soll. Beim Altstadtfest sei die Öffnung der Geschäfte
zumindest für den Bereich der Altstadt unproblematisch, für den Martini-Markt
benötige man das Konzept und die zugrundeliegenden Zahlen bereits bei Erlass
der Verordnung. Hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung spreche das VGH von
einer Begrenzung auf das Veranstaltungsumfeld. Selbst für das Altstadtfest sei
die Entfernung zwischen Altstadt und Brückencenter zu groß. Aktuell könne er
nicht sagen, wie Citymarketing mit den neu definierten Anforderungen umgehen
wird.
Frau OB Seidel ergänzt, dass es sich um eine unschöne Situation handelt, zumal es in vielen Städten und Gemeinden um Ansbach herum verkaufsoffene Sonntage gebe.
14.3. Bekanntgabe/
Vorstellung Stuhlmuster
Frau Schlieker teilt mit, dass für die neue Möblierung des Onoldiasaals insgesamt 330.000 € zur Verfügung stehen, 240.000 € für die Stühle und 90.000 € für Tische. Sie
verweist auf die bereitgestellten Musterstühle und bietet ein Probesitzen an. Bei beiden Stuhlmodellen ist eine elektronische Stuhlnummerierung möglich. Die aus dem Onoldiassaal aussortierten noch gebrauchsfähigen Tische und Stühle kommen zur weiteren Verwendung in den Distlersaal.
Herr Illig bittet darum beim Kauf die ökologischen Auswirkungen zu bedenken und keine Möbel aus Kunststoff oder Tropenholz und Möbel ohne schädliche Lackanteile anzuschaffen.
14.4. Anfrage Frau
Homm-Vogel
Frau Homm-Vogel informiert, dass Herr MdL Artur Auernhammer bei der Verkehrskonferenz zur A6 von einer gemeinsamen Resolution der Stadt Ansbach mit dem Landkreis gesprochen habe. Hat es hierzu schon ein Treffen gegeben?
Frau OB Seidel antwortet, dass es bislang kein neuerliches Treffen gegeben habe und sie auch keine Information zu einer gemeinsam geplanten Resolution habe.
14.4. Anfrage Herr
Dr. Schoen:
Herr Dr. Schoen erinnert daran, dass im Verkehrsausschuss am 16.07.2018 dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einstimmig zugestimmt wurde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich Karlsplatz und der umliegenden Straßenzüge auf 30 km/h zu beschränken. Er möchte wissen, wann dieser Beschluss umgesetzt werde. Kritisch sei zu betrachten, dass die Bischof-Meiser-Straße hierbei nicht mit einbezogen sei. Hier wäre es kürzlich fast zu einer Kollision zweier Busse gekommen. Es wäre schlichtweg fahrlässig hier keine Tempo 30 Zone zu schaffen.
Herr Kleinlein erklärt, man habe auf die aktuelle Baustellensituation am Rettipalais bereits reagiert.