Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich südwestlich Kurzendorf und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf;
a) Bericht über die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.2 BauGB) einschließlich Prüfung zur bedingten Festsetzung und Ergebnis der Standort-Alternativenprüfung
b) Billigung Durchführungsvertrag
c) Feststellungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan
d) Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Be 3 (§ 10 Abs. 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2018   SR/011/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und informiert, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 09.07.2018 über die Offenlegung und Behördenbeteiligung berichtet wurde und dem Plenum einstimmig die Beschlussfassung zum Feststellungsbeschluss für das Deckblatt zum Flächennutzungsplan, zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Billigung des Durchführungsvertrages empfohlen wurde. Zudem erhielt die Verwaltung den Auftrag eine Ergänzung der Abwägung hinsichtlich der bedingten Festlegung zum Weiterbetrieb der PV-Anlage vorzunehmen und den Beschluss zu erweitern. Die Verwaltung habe deshalb eine umfangreiche Prüfung von Standortalternativen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine Alternativen für ein Ersatzvorhaben zur Verfügung stehen. Der Beschluss beinhalte nunmehr

 

Ø  die Fassung des Feststellungsbeschlusses

Ø  die Billigung des Durchführungsvertrages

Ø  die Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Ergänzung, dass die Betriebsdauer der PV-Anlage im Durchführungsvertrag geregelt wird (Limitierung auf 20 Jahre)

Ø  den Beschluss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 31.10.2018 als Satzung zu beschließen.

 

Auf Nachfrage wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht.


Beschluss:

 

Für das Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom

20.02.2018 wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Dazu gilt die Begründung

vom 31.10.2018. Das Deckblatt Nr. 32 wird mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt.

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom

02.07.2018 wird gebilligt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf wird unter Punkt 4 der textlichen Festsetzungen folgendermaßen ergänzt: Die Betriebsdauer der PV-Anlage wird im Durchführungsvertrag geregelt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf in der Fassung vom 31.10.2018 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschossen. Dazu gilt die Begründung vom 31.10.2018.