Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2018 SR/011/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/032/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 72 KB | ||
Abwaegungstabelle Cl 5 144 KB |
Herr Büschl verweist auf die Ausführungen und die einstimmige Beschlussempfehlung im Bauausschuss am 26.11.2018.
Herr Hüttinger bittet darum bei der Genehmigung darauf zu achten, dass für die Umzäunung des Geländes kein Stacheldrahtzaun benutzt wird.
Herr Büschl bestätigt, dass dies regelmäßig mit den Vorhabenträgern besprochen werde, er gehe davon aus, dass dies auch im vorliegenden Fall vereinbart werde.
Beschluss:
Das Deckblatt Nr. 33 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich nördlich Winterschneidbach in der Fassung vom 25.07.2018 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Cl 5 PV-Anlagen an der Bahnlinie nördlich Winterschneidbach in der Fassung vom 26.11.2018 sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.