Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Deckblatt Nr. 33 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich nördlich Winterschneidbach und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Cl 5 PV-Anlagen an der Bahnlinie nördlich Winterschneidbach
a) Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
b) Beschluss zur Offenlegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2018   SR/011/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/032/2018 

Herr Büschl verweist auf die Ausführungen und die einstimmige Beschlussempfehlung im Bauausschuss am 26.11.2018.

 

Herr Hüttinger bittet darum bei der Genehmigung darauf zu achten, dass für die Umzäunung des Geländes kein Stacheldrahtzaun benutzt wird.

 

Herr Büschl bestätigt, dass dies regelmäßig mit den Vorhabenträgern besprochen werde, er gehe davon aus, dass dies auch im vorliegenden Fall vereinbart werde.

 

 


Beschluss:

 

Das Deckblatt Nr. 33 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich nördlich Winterschneidbach in der Fassung vom 25.07.2018 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Cl 5 PV-Anlagen an der Bahnlinie nördlich Winterschneidbach in der Fassung vom 26.11.2018 sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.