Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Ne 5 für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg – Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West
1) Aufhebung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. Ne 5 für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg – Wohngebiet Weinberg West vom 04.07.2016
2) Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
3) Beschluss Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2018   SR/011/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/031/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Einleitend verweist Frau OB Seidel auf ein aktuelles nochmaliges Gespräch zwischen Baureferat und den Investoren. Hierbei wurde von Investorenseite Gesprächsbereitschaft signalisiert, das Ansbacher Wohnbaumodell in ihre Überlegungen einzubeziehen und in Verhandlungen darüber einzutreten. In der Kürze der Zeit habe man das aber nicht konkretisieren können. Ziel sei es, das Ansbacher Wohnbaumodell umzusetzen.

 

Herr Büschl bestätigt, dass heute ein Gespräch dazu mit den Erwerbern der Fläche stattgefunden habe. Aktueller Stand der Planungen sei der gewünschte Bau einer Pflegeeinrichtung mit 78 bis 80 Zimmern/ Pflegeplätze und dem Bau von 33 Reihenhäuser und einem Doppelhaus. Er verweist auf die früheren Beratungen, welche zum Aufstellungsbeschluss zugunsten von Geschosswohnungsbau mit dem Ziel eines Anteils geförderter Wohnungen geführt hat. Er schlägt aufgrund der umfassenden Diskussion im Bauausschuss vor, heute die Verwaltung zu beauftragen in Verhandlungen mit dem Investor einzutreten mit dem Ziel, das Ansbacher Wohnbaumodell umzusetzen. Ohne die Vorgeschichte zum Standort wäre jedoch die aktuelle Planung auch ein grundsätzlich städtebaulich vertretbares „Modell“ für den Standort.

 

Auf die Frage von Herrn Fabi nach der Form der Pflegeeinrichtung antwortet Herr Büschl, dass laut Vorhabenträger die Pflegeeinrichtung als Pflegeheim mit entsprechender stationärer Pflege, teilstationären Pflegeplätzen und auch einer Tagespflege geplant sei.

 

Frau OB Seidel weist auf die Wichtigkeit stationärer Pflegeplätze hin und erklärt, dass am 05.12.2018 alle Bewohner des kürzlich wegen Insolvenz geschlossenen Pflegeheims in anderen Einrichtungen untergebracht werden konnten.

 

 

Herr Meyer erklärt, dass die Fraktion der Offenen Linken dem Verwaltungsvorschlag zustimmen werde. Die Entscheidungen des Gremiums hinsichtlich des geförderten sozialen Wohnungsbaus müssten verlässlich sein. Hier gehe es auch um die Frage eines bezahlbaren Wohnraums. Er bittet darum, auch gemeinnützige Träger mit einzubeziehen.

 

Herr Schalk zeigt sich erstaunt über die Information, dass auch andere Bauträger, wie ihm aktuell zugetragen wurde, Interesse an dem Gebiet gezeigt hätten. Diese Information hätte er sich von der Verwaltung gewünscht. Er betont, dass es richtig sei, die Ziele des Ansbacher Wohnbaumodell mit einem 25 % igem sozialen Wohnungsbau umzusetzen. Über eine eventuell notwendige Änderung der Verkehrsführung müsse noch gesondert diskutiert werden.

 

Herr Büschl widerspricht den Vorwürfen von Herrn Schalk. Die vorgelegte Planung sei zwar die einzige, der Verwaltung bekannte, die einem Antrag auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugrunde liege. Die Verwaltung habe nie behauptet, dass es nur einen Bieter gegeben habe.

 

Herr Hüttinger beklagt die große versiegelte Fläche und die Entfernung der bestehenden Hecke. Es sei seines Erachtens erforderlich einen Biotopverbund auch von West nach Ost zu schaffen um hier den Lebensraum von Tieren wie z.B. den Eidechsen zu erhalten. Er schlägt deshalb vor auf acht Reihenhäuser zu verzichten und die Hecke wieder zu pflanzen.

 

Herr Schaudig zeigt sich erfreut darüber, dass mit der Bebauung die Grenzwerte der Baunutzungsverordnung ausgeschöpft werden. Er rät davon ab, die Voraussetzung eines Biotopverbundes als Bedingung mit aufzunehmen.

 

Frau OB Seidel betont nochmals, dass die Umsetzung des Ansbacher Wohnbaumodells an dieser Stelle sehr wichtig sei. Es gehe hier um Wohnungsbau in kompakter Form und dies sei der richtige Schritt. Richtig sei auch, dass ursprünglich für die Fläche ein Geschosswohnungsbau vorgesehen war. Jetzt müsse man mit dem Investor darüber verhandeln, wie das Ziel des Ansbacher Modells umgesetzt werden kann.

 

Herr Schaudig fragt, ob sich die Förderung für den sozialen Wohnungsbau auch auf die Reihenhäuser beziehen lasse. Zudem möchte er wissen, wie die geplante Pflegeeinrichtung im Ansbacher Wohnbaumodell abgebildet sei.

 

Herr Büschl erwidert, dass das Ansbacher Wohnbaumodell nur auf Geschosswohnungsbau anwendbar sei und sich die Schaffung von Einfamilienhäuser bzw. Reihenhausbebauung sich nicht abbildet. Er betont nochmals, dass es andere Interessenten gegeben habe, diese durch die bisherigen Eigentümer allerdings keinen Zuschlag erhalten hätten.

 

Herr Sauerhammer bittet darum, die Verkehrssituation nicht außer Acht zu lassen. Die Kreuzung an der Rügländer Straße sei schon jetzt stark belastet.

 

Herr Büschl entgegnet, dass die Thematik bereits ausführlich anhand des Verkehrsgutachtens beraten und dazu beschlossen wurde.


Beschluss:

 

Der Stadtrat bekennt sich weiterhin zum Ansbacher Wohnbaumodell (AWM). Die Verwaltung wird beauftragt mit den Investoren Verhandlungen dahingehen zu führen, wie das AWM im Plangebiet umgesetzt werden kann.