Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: 2. Nachtrag zum Entwässerungsvertrag zwischen awean und der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.11.2018   HFWA/010/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/036/2018 

Herr Jakobs berichtet, dass gemäß Entwässerungsvertrag vom 06./07.12.2011 die Abwasserentsorgung Ansbach AöR (awean) für die Stadt Ansbach die Abwasserentsorgung für die öffentlich gewidmeten Straßenflächen übernimmt, die sich im Eigentum der Stadt Ansbach und innerhalb der jeweils geschlossenen Ortschaften befinden. Die hierfür anfallenden Kosten sind von der Stadt Ansbach an awean zu erstatten.

 

Während im ursprünglichen Vertrag ein Verhältnis der öffentlichen zu den privaten versiegelten und einleitenden Flächen von 30 zu 70 vereinbart war, wurde dieses im 1. Nachtrag vom 16.01./16.02.2015 ab dem Jahr 2015 zu Gunsten der Stadt auf 28 zu 72 abgeändert.

 

Die Rechnungstellung der tatsächlich angefallenen Kosten durch awean erfolgt jeweils Anfang des Folgejahres. In den laufenden Haushaltsjahren hat die Stadt Ansbach Abschlagszahlungen entsprechend der nach der Kalkulation voraussichtlich anfallenden Gebühren zu entrichten. In einem 2. Nachtrag zum Entwässerungsvertrag sind diese Abschlagszahlungen für Jahre 2019 bis 2022 zu vereinbaren. Sie belaufen sich gemäß Beschluss des Verwaltungsrats der awean wie folgt:

 

          2019:                 994.193 €

          2020:              1.007.249 €

          2021:              1.018.500 €

          2022:              1.032.571 €

 

Zum Vergleich die Kosten für die Straßenentwässerung des vorherigen Kalkulationszeitraumes:

 

          2015:            952.924,66 €

          2016:            949.920,05 €

          2017:            981.478,02 €

          2018:        1.040.000,00 € (Abschlagszahlung)

 

 


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird zu Beschlussfassung empfohlen:

 

Der 2. Nachtrag zum Entwässerungsvertrag vom 06./07.12.2011 zwischen awean und der Stadt Ansbach wird beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.