Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt

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Sitzung:27.11.2018   HFWA/010/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage:  40/034/2018 

Herr Jakobs berichtet, dass das Kinderhaus Kunterbunt ab 01.01.2019 den Anbieter für die Anlieferung des warmen Mittagessens wechseln wird. Detaillierte Informationen hierzu wurden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.10.2018 bekannt gegeben.

 

Mit dem Anbieterwechsel ist eine Kostensteigerung für das Essen verbunden, weshalb die Gebührensatzung geändert werden muss. Die von den Eltern zu tragende monatliche Pauschale erhöht sich von 42,00 € auf 56,00 € (einschl. Getränken) und gilt für Kinder im Kindergarten und in der Kinderkrippe. Der Elternbeirat hat der Gebührenerhöhung zugestimmt. Das Kinderhaus Kunterbunt liegt im Vergleich mit den anderen Ansbacher Kindertageseinrichtungen weiterhin im unteren Preisniveau.

 

Außerdem wird das bisher nicht in der Gebührensatzung enthaltene Getränkegeld mit aufgenommen, das für Kinder zu entrichten ist, die nicht an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Es beträgt weiterhin monatlich pauschal 2,05 € und wird direkt im Kindergarten kassiert.

 

Eine weitere Änderung betrifft § 6 Abs. 1 der Gebührensatzung, in dem die buchbaren Betreuungszeiten für die Kinderkrippe geregelt sind. Da aus pädagogischen Gründen für Krippenkinder eine Betreuungszeit von mehr als 8 Stunden als nicht förderlich angesehen wird, werden unter Buchstabe g) nach den Worten „mehr als 7 Stunden“ die Worte „bis zu 8 Stunden“ eingefügt. Die Betreuungsgebühren bleiben unverändert.

 

Die Erhöhung des Essenszuschlags auf 56,00 € monatlich sowie die Begrenzung der Betreuungszeit für Krippenkinder wurden vom Jugendhilfeausschuss einstimmig empfohlen.


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen:

 

Der Stadtrat erlässt die „4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße in Ansbach“ in der Fassung des Entwurfs vom 15. November 2018. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.