Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.11.2018 HFWA/010/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/028/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 88 KB |
Herr Jakobs berichtet, dass sich bei der Jahresrechnung 2017 ein Soll-Fehlbetrag i. H. V. 638.686,30 € ergab. Dieser soll nach § 23 Satz 1 KommHV-Kammeralsitik unverzüglich gedeckt werden. Die Deckung hätte spätestens im Jahr 2019 veranschlagt werden müssen. Durch gegenüber dem Haushaltsansatz erhöhte erzielte Erschließungsbeiträge kann der Soll-Fehlbetrag 2017 bereits 2018 gedeckt werden. Hierfür müssen außerplanmäßige Mittel i. H. v. 638.686,30 € bereitgestellt werden.
Beschluss:
Dem Stadtrat wird zur Beschlussfassung empfohlen:
Zur Deckung des Soll-Fehlbetrages 2017 werden außerplanmäßige Mittel i. H. v. 638.686,30 € bereitgestellt (HSt. 02.9200.9920).
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Erschließungsbeiträgen (HSt. 02.6300.3520).