Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.11.2018 HFWA/010/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/018/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 81 KB |
Herr Kleinlein berichtet, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Kolpingsfamilie Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss bisher wie folgt vertreten:
Stimmberechtigtes Mitglied: Frau Barbara Engelhardt
Als Vertreterin: Frau Michaela Knörr
Mit Schreiben vom 20.09.2018 bzw. Mail vom 11.10.2018 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied Frau Sara Heindl und als Vertreterin Frau Martina Neumann benannt. Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Sara Heindl als neues stimmberechtigtes Mitglied und Frau Martina Neumann als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.