Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Oberflächenwasserkanal in der Urlasstraße für Außeneinzugsgebiete bei Kammerforst

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2018   BA/010/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/030/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wehrer erläutert dem Gremium anhand einer dig. Präsentation nachstehende Sachlage:

 

In den nächsten Jahren wird in der „Urlasstraße“ in Richtung Kammerforst durch die

Awean der vorhandene Mischwasserkanal erneuert. Anschließend ist vorgesehen die „Schloss- und die Urlasstraße“, beginnend an der Einmündung der „Bauhofstraße“ in die „Schlossstraße“, vollständig zu erneuern.

 

In den letzten Jahren sind verstärkt Probleme mit teilweise unkontrolliert abfließendem Oberflächenwasser aus den landwirtschaftlichen genutzten Flächen oberhalb der Straße „Am Drechselsgarten“, des „Heidingsfelderweges“, der „Urlasstraße“ und der „Grüber Straße“ aufgetreten. Deshalb wurde von der Verwaltung ein Ingenieurbüro beauftragt die mögliche Ableitung von Oberflächenwasser aus dem genannten Bereich zu untersuchen.

 

Mit einem separaten Oberflächenwasserkanal wäre trotz etwaiger künftiger Rückhaltungen in der Fläche vor Ort auch mittel- und langfristig die Ableitung von Niederschlagswasser aus den oben genannten Flächen möglich, da bislang keine Zuleitung zu einem Vorfluter existiert.

 

Es wurden zwei Varianten untersucht: Variante 1 als kleine Lösung (entspricht einem 1-jähren Regenereignis; hier: Durchlässe mit einem geringen Ablussvermögen) – Beginn bei der Einmündung Am Drechselsgarten bis ungefähr Einmündung Brauausstraße. Variante 2 (entspricht einem 8-jährigen Regenereignis; hier: Durchlässe größer dimensioniert).

 

Untersucht wurden auf Grundlage die Flächen, die, entsprechend der Topographie, in Richtung Rezat abfließen und für die auch zukünftig keine andere Entwässerung möglich ist. Teilweise leiten die Flächen bisher das Niederschlagswasser unzulässiger Weise in den Mischwasserkanal ein.

 

Mit dem Bau des beschriebenen Oberflächenwasserkanals wäre eine gesicherte Ableitung der Flächen möglich. Bei einem Abflusswert von 30 % kann bei der Variante 1 rechnerisch ein 1-jähriges Regenereignis abgeleitet werden. Bei Variante 2 wäre rechnerisch ein 8-jähriges Regenereignis abzuleiten. Damit wäre esmöglich, das Gebiet auch weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen und nach Errichtung einer Regenrückhaltung, auch zu bebauen.

 

Nicht zuletzt wegen der relativ geringen Mehrkosten wird die große Lösung (Variante 2) eindeutig empfohlen.

 

Der mögliche Ableitungskanal für das Oberflächenwasser ist bis zur Rezat zu führen. Von der Einmündung der „Bauhofstraße“ in die „Schlossstraße“, sowie in der „Urlasstraße“, wäre eine Mitverlegung im Rahmen der anstehenden Straßen- und Kanalbauarbeiten möglich. Hiermit ist eine deutliche Kostenersparnis zu erwarten.

 

Mit den im Zuge der Baumaßnahmen am Hürner-Gelände ab Mai 2019 anstehenden Straßenbauarbeiten (Abbiegespur, Deckenbau) in der „Schlossstraße“, zwischen der Einmündung „Bauhofstraße“ und „Nürnberger Straße“, wurde durch den Vorhabenträger bereits eine Firma beauftragt. Es wird empfohlen den möglichen Oberflächenwasserkanal zeitgleich mit zu verlegen.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

  • festgestellt, dass die oben näher bezeichnete Vorgehensweise eine sinnvolle Maßnahme sei. Des Weiteren wird angefragt, wie die Einleitung in die Rezat erfolge; ob hier ein eigener Auslass vorgesehen. Herr Wehrer bestätigt die eigene Einleitung.

 

  • angefragt, wie die Fläche am Kammerforster Hang abgeleitet werde. Weiterhin wird empfohlen, einen großen Teil der Fläche Richtung Urlas anzuschließen.  Herr Büschl antwortet, dass diese soweit topographisch möglich, separat abgeleitet werden müsse. Eine im Bebauungsplan schon lange festgesetzt Straßenverbindung könne so geplan werden, dass sie das Niederschlagswasser des Kammerforster Hanges größtmöglich mitnehmen könne.

 

  • angefragt, wie die Gebietsabgrenzung erfolgt sei. Herr Wehrer antwortet, dass dies auf Grund der Höhenlinien/Topographie erfolgt sei.

 

  • die Förderfähigkeit angefragt. Herr Büschl erklärt, dass die angesprochene Förderung nur erfolgen könne, wenn die dafür notwendigen Planungen und Unterlagen vorlägen. Dies ist bis dto. noch nicht der Fall. Es könne jedoch mit dem Wasserwirtschaftsamt abgeklärt werden, was nicht förderschädlich sei.

Beschluss für Variante 2:

 

In der „Urlasstraße“ und der „Schlossstraße“ soll seitens der Stadt Ansbach ein neuer Oberflächenwasserkanal für die Ableitung von Niederschlagswasser aus den Außeneinzugsgebieten errichtet werden. Die vorgelegte Studie soll weiter ausgearbeitet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt ergänzend zu bis zur Sitzung des Bauausschusses im Januar 2019 die entsprechende Vergabe des Kanalabschnittes in Höhe des Hürnergeländes im Zusammenhang mit den anstehenden Straßenbauarbeiten vorzubereiten.