Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2018 BA/010/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 32/030/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 133 KB |
Herr Wehrer erläutert dem Gremium anhand einer dig. Präsentation nachstehende Sachlage:
In den nächsten Jahren wird in der „Urlasstraße“ in Richtung Kammerforst durch die
Awean der vorhandene Mischwasserkanal erneuert. Anschließend ist vorgesehen die „Schloss- und die Urlasstraße“, beginnend an der Einmündung der „Bauhofstraße“ in die „Schlossstraße“, vollständig zu erneuern.
In den letzten Jahren sind verstärkt Probleme mit teilweise unkontrolliert abfließendem Oberflächenwasser aus den landwirtschaftlichen genutzten Flächen oberhalb der Straße „Am Drechselsgarten“, des „Heidingsfelderweges“, der „Urlasstraße“ und der „Grüber Straße“ aufgetreten. Deshalb wurde von der Verwaltung ein Ingenieurbüro beauftragt die mögliche Ableitung von Oberflächenwasser aus dem genannten Bereich zu untersuchen.
Mit einem separaten Oberflächenwasserkanal wäre trotz etwaiger künftiger Rückhaltungen in der Fläche vor Ort auch mittel- und langfristig die Ableitung von Niederschlagswasser aus den oben genannten Flächen möglich, da bislang keine Zuleitung zu einem Vorfluter existiert.
Es wurden zwei Varianten untersucht: Variante 1 als kleine Lösung (entspricht einem 1-jähren Regenereignis; hier: Durchlässe mit einem geringen Ablussvermögen) – Beginn bei der Einmündung Am Drechselsgarten bis ungefähr Einmündung Brauausstraße. Variante 2 (entspricht einem 8-jährigen Regenereignis; hier: Durchlässe größer dimensioniert).
Untersucht wurden auf Grundlage die Flächen, die, entsprechend der Topographie, in Richtung Rezat abfließen und für die auch zukünftig keine andere Entwässerung möglich ist. Teilweise leiten die Flächen bisher das Niederschlagswasser unzulässiger Weise in den Mischwasserkanal ein.
Mit dem Bau des beschriebenen Oberflächenwasserkanals wäre eine gesicherte Ableitung der Flächen möglich. Bei einem Abflusswert von 30 % kann bei der Variante 1 rechnerisch ein 1-jähriges Regenereignis abgeleitet werden. Bei Variante 2 wäre rechnerisch ein 8-jähriges Regenereignis abzuleiten. Damit wäre esmöglich, das Gebiet auch weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen und nach Errichtung einer Regenrückhaltung, auch zu bebauen.
Nicht zuletzt wegen der relativ geringen Mehrkosten wird die große Lösung (Variante 2) eindeutig empfohlen.
Der mögliche Ableitungskanal für das Oberflächenwasser ist bis zur Rezat zu führen. Von der Einmündung der „Bauhofstraße“ in die „Schlossstraße“, sowie in der „Urlasstraße“, wäre eine Mitverlegung im Rahmen der anstehenden Straßen- und Kanalbauarbeiten möglich. Hiermit ist eine deutliche Kostenersparnis zu erwarten.
Mit den im Zuge der Baumaßnahmen am Hürner-Gelände ab Mai 2019 anstehenden Straßenbauarbeiten (Abbiegespur, Deckenbau) in der „Schlossstraße“, zwischen der Einmündung „Bauhofstraße“ und „Nürnberger Straße“, wurde durch den Vorhabenträger bereits eine Firma beauftragt. Es wird empfohlen den möglichen Oberflächenwasserkanal zeitgleich mit zu verlegen.
Aus dem Gremium heraus wird
Beschluss für
Variante 2:
In der „Urlasstraße“ und der „Schlossstraße“ soll seitens der Stadt Ansbach ein neuer Oberflächenwasserkanal für die Ableitung von Niederschlagswasser aus den Außeneinzugsgebieten errichtet werden. Die vorgelegte Studie soll weiter ausgearbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt ergänzend zu bis zur Sitzung des Bauausschusses im Januar 2019 die entsprechende Vergabe des Kanalabschnittes in Höhe des Hürnergeländes im Zusammenhang mit den anstehenden Straßenbauarbeiten vorzubereiten.