Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2018   BA/010/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Unterschwellenvergabeordnung

 

Herr Hildner informiert das Gremium über die Änderung im Vergaberecht.

 

Die Unterschwellenvergabeordnung UVgO ist bei der Stadt Ansbach eingeführt worden. Das Staatsministerium des Innern und für Integration hat mit Bekanntmachung vom 18.5.2018 die Anwendung der UVgO bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen empfohlen. die UVgO greift bei Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes von z.Z. 221.000,-€ netto und ersetzt die VOL/A.

 

Die neue Unterschwellenvergabeordnung greift die Regelungsansätze des Oberschwellenvergaberechts ei der Vergabe öffentlicher Lieder- und Dienstleistungsauftrage auf (GWB, VgV), es sollen jedoch auch die einfacheren Regeln für den Unterschwellenbereich in die neue UVgO Eingang finden. Insofern stellt die UVgO eine Mischung aus der Vergabeordnung und der VOL/A dar.

 

Die neue UVgO ist allerdings bei näherer Betrachtung nicht vollständig und autark, weil es der Gesetzgeber versäumt hat, auch die VOL/B in das Regelwerk aufzunehmen.

 

In der UVgO ist die Vertragsanbahnung bis zum Vertragsabschluss geregelt. Die weitere Vertragsabwicklung wird dann in den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL –Teil B (VOL/b – Ausgabe 2003 geregelt.

 

In der neuen UVGO ist die Paragraphenzahl im Vergleich zur VOL/A weiter erheblich gestiegen.

 

Eine In-House-Schulung zur vergabekonformen Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung ist für die Bediensteten der Stadt Ansbach vorgesehen.

 

 

Bekanntgabe;

Förderinitiative: „Innen statt Außen“

 

Die Stadt Ansbach unterstützt das Ziel der Staatsregierung, den Flächenverbrauch zu begrenzen, indem sie Maßnahmen bedient, die zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme mittels einer Konzentration auf die Entwicklung im Inneren der Stadt führen.

 

Die Stadt Ansbach hat das relativ kurze Zeitfenster für die Benennung von Maßnahmen genutzt und zu dieser Förderinitiative zwei Objekte angemeldet:

 

1. Abbruch des Anwesens Fischerstr. 2

2. Abbruch der Schule Obereichenbach

 

Dieser Vorgehensweise wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 24.07.2018 zugestimmt.

 

Mit Schreiben des Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27.9.2018 wurde mitgeteilt, dass die Stadt Ansbach Fördermittel aus der Initiative „Innen statt Außen“ für die Maßnahme: Abbruch des Anwesens Fischerstr. 2 erhält.

 

Bei einer Förderquote von 80 % der förderfähigen Kosten sind für die Stadt Ansbach aus den genannten 125.000,-€ Abbruchkosten jetzt 100.000,-€ Förderung eingeplant.

 

Die entsprechende Maßnahmenvereinbarung mit der Regierung von Mittelfranken wird z.Z. vorbereitet, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird beantragt.

 

Die Maßnahme ist im Haushalt finanziert.

 

 

Bekanntgabe;

Sachstand „Milchhofareal“

 

Herr Schubert informiert das Gremium anhand einer dig. Präsentation in der ein neues Beauungskonzept präsentirt wird wie folgt:

 

Für die angestrebte Planung ist es möglich, den Bebauungsplan zu ändern. Befreiungen von den Festsetzungen sind möglich und auch teilweisebezüglich der Höhe der Gebäude erforderlich. Jedoch darf eine Befreiung nicht über die bestehenden

Abstandsflächen hinausgehen.  Die ursprüngliche Bebauung wurde aufgelockert. Die zur angrenzenden Handwerkskammer ausgerichteten Gebäude wurden mit einer geschlossenen Fassade geplant. Das Normenkontrollverfahren ruhe derzeit. Zwischenzeitlich wurde der Bauverwaltung bekannt, dass eine Vereinbarung als nachbarschaftliche Regelung zwischen Kläger und neuem Eigentümer geschlossen wurde.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

-           angemerkt, dass die neue Planung grundsätzlich lobenswert sei.

 

-           der Immissionschutz zur Straße hin angesprochen. Herr Schubert antwortet, dass dies mit einem Lärmgutachten nachzuweisen sei. Die Wohnaufenthaltsräume seien zum Innenhof hin ausgerichtet. Geplant seien u.a. Einzimmer- bzw. Studentenappartemants

 

-           angefragt, wieviel Wohneinheiten geplant seien. Herr Schubert beziffert dies mit ca. 160 – 180 Wohnungen.

 

Frau OB Seidel stellt abschließend fest, dass sich das geplante Vorhaben gut in die Umgebung einfügen könne und sich somit nach langem Ringen mit den jeweiligen Investoren eine sinnvolle Nutzung des Grundstückes abzeichne.

 

 

Bekanntgabe;

Sachstand Baugebiet Hennenbach nahe Brandlesweg

 

Herr Schubert gibt bekannt, dass das beauftragte Ing.-Büro eine hydraulische Untersuchung durchgeführt habe mit dem Ergebnis, dass durch die Erschließung des Baugebietes selbst bei einem 100-jährigen Abflussereignis keine Entlastung für die Anlieger auftritt und dass auch bei einem 30-jährigen Regenereignis keine Verschlechterung aus dem geplanten Regenrückhaltebecken auftritt.  Dem Untersuchungsbericht ist weiterhin zu entnehmen, dass auf die Seitengräben am Gebietsrand zur Entwässerung nicht verzichtet werden kann. D.h. weitere Flächen sind notwendig. Der Erwerb der Flächen wurde bereits verhandelt.

 

Zeitschiene: Die Antragsunterlagen für die Wasserrechtsverfahren werden durch das beauftragte Ing.-Büro für Anfang 2019 vorbereitet. Des Weiteren ist ein Wasserrechtsverfahren erforderlich. Parallel dazu kann das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden. Die Offenlage wird für das 2. Quartal 2019 vorbereitet.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

angefragt, ob der zeitliche Ablauf verkürzt bzw. ob mit der Vermarktung vorzeitig begonnen werden könne. Herr Büschl antwortet, dass die Zuweisung der Baugrundstücke erst erfolgen könne, wenn

 

            1.         sich der Zuschnitt der Bauplätze nicht mehr verändert.

2.         eine rechtliche Sicherheit im Planverfahren gegeben sei. ausgeschlossen sei. D.h., erst wenn in der Öffentlichkeitsbeteiligung keine relevanten Bedenken kommen kann die Bauplatzaufteilung angegangen und im weiteren Verlauf die Vermarktung eingeleitet werden.

 

 

Anfrage;

Flurbereinigungsweg Neuses

 

Herr Sauerhammer fragt an, weshalb der Flurbereinigungsweg Richtung Lehrberg noch nicht repariert sei. Herr Wehrer erklärt, dass man mit der zuständigen Firma in Kontakt stehe. Die Bitte, einen Ortstermin mit Beteiligung aus landwirtschaftlicher Seite durchzuführen, wird aufgegriffen.

 

 

Anfrage;

Wendehammer am Aquella

 

Herr Dr. Schoen spricht den Wendehammer am Aquella an. Speziell die Verkehrsführung für Radfahrer vom Aquella in Richtung Parkplatz. Er gehe davon aus, dass die Veränderungen der Verkehrsführung durch den Abbau der Ladestation ausgelöst wurden. Der frühere Tiefbord wurde durch einen Hochbordstein ersetzt, der nunmehr nicht mehr überfahrbar sei. Des Weiteren wurde moniert, dass die Sicht durch die Hecke eingeschränkt sei.

 

Herr Schubert antwortet, dass eine Rücknahme der Hecke veranlasst sei und die Radwegführung ausgeschildert werden könne.