Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1.6: Ausweisung einer Planstelle im Bereich "Integrierte gesamtstädtische Entwicklung" im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz (Einwertung: pw/hhr EG 11 TVöD)

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.11.2018   PA/010/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau OB Seidel betont die Notwendigkeit einer Verstetigung der durch die Erstellung des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)“ angestoßenen Prozesse. Genannt seien hier beispielhaft die Umsetzung des „Ansbacher Wohnbaumodells“, das Konzept zum „Feierabendmarkt“ sowie dessen Umsetzung, eine gezielte und gebündelte Innenstadtentwicklung der Kernstadt, die Entwicklung eines Dach- und Fassadenbegrünungsförderprogramms und Beauftragung sowie Koordinierung von Maßnahmen zur Quartiersentwicklung.

Um diese Aufgaben fortführen zu können bzw. kontinuierlich wesentliche Aufgaben der Stadtentwicklung bearbeiten zu können, ist kompetentes Personal notwendig. Hinzu kommt das alltägliche Kümmern um diese und nicht zuletzt das Monitoring. Hier ist die Stadt Ansbach auch gegenüber dem Bund sowie dem Freistaat in der Verpflichtung, aktiv die Umsetzung sicherzustellen, um auch weiterhin in den Genuss von Städtebaufördermitteln zu kommen.

Hinzu kommt die geplante, notwendige Neuaufstellung des Ansbacher Flächennutzungsplanes, für die in jedem Fall Personal notwendig ist. Nachdem das ISEK eine Vorarbeit für diesen darstellt, bietet sich eine Bündelung dieser beiden Aufgaben an. Nachdem aber sowohl die Verstetigung des ISEK-Prozesses wie auch die gesamtstädtische Planung keine projekttypisch-kurzfristigen Aufgaben mit definiertem Zeithorizont sind, und selbst für die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes ein Zeitraum von bis zu fünf Jahren angenommen werden kann, ist von einer befristeten Stelle abzusehen.

 

Herr StR Hayduk erklärt, dass die Stellenmehrung seines Erachtens im kommenden Jahr noch nicht notwendig ist.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld in interner Runde intensiv darüber beraten wurde, welcher Bedarf notwendig ist. Nachdem zwischenzeitlich für die STADTBAU ANSBACH in der Leitungsfunktion ein Bewerber gefunden wurde, ist es wichtig, das Besetzungsverfahren vorzubereiten.

 

Herr Steinhäuser gibt bekannt, dass zum 01.04.2019 die Leitungstätigkeit der STADTBAU ANSBACH aufgenommen wird und bis Mitte 2019 die Nachfolge von Herrn Jankowski noch zu regeln ist. Er gibt weiter zu bedenken, dass Planstellen noch kein Geld kosten.

 

Herr StR Meyer sieht es sehr wichtig, diesen Bereich besser auszustatten.


Vorgeschlagen wird, im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz eine Planstelle im Bereich „Integrierte gesamtstädtische Entwicklung“ mit einer tariflichen Einwertung pw/hhr EG 11 TVöD im Stellenplan 2019 auszuweisen.