Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Weiterführung der Stadtsanierung Ansbach
a) Sanierungsprogramm 2019 - Voranmeldung
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2020 - 2022

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.10.2018   SR/009/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/026/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck berichtet, dass in der mittelfristigen Planung für 2019 insgesamt 2,944 Mio. € angemeldet waren. Nach den derzeit anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird für 2019 ein Programm mit einem Gesamtvolumen von 3,169 Mio. € vorgeschlagen. In die mittelfristige Planung werden für die Jahre 2020 – 2022 Sanierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 2,7 Mio. €, 1,16 Mio. € und 0,36 Mio. € aufgenommen. Die Voranmeldung 2019 enthält Sanierungsmaßnahmen, deren Realisierung in den betroffenen Jahren erkennbar ist. Die Eigenmittel können in den jeweiligen Haushalten aufgebracht werden.

 

Das Programm 2019 enthält folgende Schwerpunkte:

 

a) Schwerpunkt der weiteren Sanierung wird das Retti-Palais, die Neustadt und die Merckstraße sein. Damit wird das Sanierungsprogramm in den folgenden Jahren fast vollständig ausgefüllt sein. Daneben können nur noch kleine Maßnahmen aufgenommen werden.

 

b) Die Maßnahme Abbruch Fischerstraße wurde im Sommer 2018 im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt außen“ in das Sanierungsprogramm 2018 aufgenommen und wird im Sanierungsprogramm 2019 abgeschlossen.

 

c)  Wenn die Praxis der geringeren Mittelzuteilung anhält, wird der Berg der Vorfinanzierung jährlich ansteigen. Dies verursacht in den Folgejahren, dass nur noch kleine Maßnahmen gefördert werden können, um diese Vorfinanzierung wieder abzubauen. Hier müssen aber die Zuteilungen abgewartet werden.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 01.10.2018 und des HFWA vom 02.10.2018:

 

a) Sanierungsprogramm 2019

 

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2019 in Abstimmung mit der Kämmerei folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:

 

 

1.      Sanierung Retti-Palais

          Investitionszuschuss                                                                             1.000.000,00 €

 

2.      Sanierung Neustadt 37

          Investitionszuschuss                                                                                130.000,00 €

 

3.      Neugestaltung/Ausbau Neustadt

          Durchführung der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,

          in der Vergangenheit immer wieder verschoben)                             1.650.000,00 €

 

4.      Sanierung Merckstraße

          Grundlegende Sanierung                                                                        214.000,00 €

 

5.      Abbruch Fischerstraße 2

          Durchführung der Maßnahme                                                                   55.000,00 €

 

6.      Fassadenprogramm

          Unterstützung und Förderung privater Fassadensanierungen

          zur Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds          40.000,00 €

 

7.      Digitalisierung Leerstand                                                                             50.000,00 €

 

8.      CMAN Baustellen                                                                                          30.000,00 €

 

 

Das Gesamtvolumen der anstehenden Sanierungsmaßnahmen

beträgt damit für das Jahr 2019                                                                   3.169.000,00 €.

 

Zu den vorgenannten Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2019 die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2019 bereit.

 

 

b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2020 - 2022

 

Zur mittelfristigen Programmfortschreibung werden für die Jahre 2020 bis 2022 Sanierungs­maßnahmen mit einem Programmvolumen von 2.700.000 €, 1.120.000 € und 360.000 € angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz- und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von 60 v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H.