Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.10.2018 HFWA/009/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/026/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 139 KB |
Einleitend verweist Frau Oberbürgermeisterin Seidel auf die Vorberatung im Bauausschuss tags zuvor und übergibt Herrn Schwarzbeck das Wort. Zusammenfassend trägt er vor:
In der
mittelfristigen Planung waren für 2019 insgesamt 2,944 Mio. €
angemeldet. Nach den derzeit anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird für 2019 ein
Programm mit einem Gesamtvolumen von 3,429 Mio. € vorgeschlagen. In
die mittelfristige Planung werden für die Jahre 2020 – 2022 Sanierungsmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von 2,7 Mio. €, 1,16 Mio. € und 0,36 Mio. €
aufgenommen. Die Voranmeldung 2019 enthält Sanierungsmaßnahmen, deren
Realisierung in den betroffenen Jahren erkennbar ist. Die Eigenmittel können in
den jeweiligen Haushalten aufgebracht werden.
Das Programm 2019
enthält folgende Schwerpunkte:
a) Schwerpunkt der weiteren Sanierung wird das Retti-Palais, die
Neustadt und die Merckstraße sein. Damit wird das Sanierungsprogramm in den
folgenden Jahren fast vollständig ausgefüllt sein. Daneben können nur noch
kleine Maßnahmen aufgenommen werden.
b) Die Maßnahme Abbruch Fischerstraße wurde im Sommer 2018 im Rahmen
der Förderinitiative „Innen statt außen“ in das Sanierungsprogramm 2018
aufgenommen und wird im Sanierungsprogramm 2019 abgeschlossen.
c) Wenn die Praxis der geringeren Mittelzuteilung
anhält, wird der Berg der Vorfinanzierung jährlich ansteigen. Dies verursacht
in den Folgejahren, dass nur noch kleine Maßnahmen gefördert werden können, um
diese Vorfinanzierung wieder abzubauen. Hier müssen aber die Zuteilungen
abgewartet werden.
Herr Seiler möchte in diesem Zusammenhang gerne wissen, ob bereits Fördergenehmigungen seitens der Regierung von Mittelfranken zum Projekt unter Punkt b) geben würde.
Herr Schwarzbeck bestätigt die laufenden Anträge für die Förderinitiative „Innen statt Außen“, hätte jedoch zum Zeitpunkt noch keine offiziellen schriftlichen Bestätigungen von der Regierung von Mittelfranken vorliegen.
Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt mit Blick auf die von der CSU immer wieder angesprochene Sanierung des Rezatparkplatzes, dass diese (wie ausgemacht) anschließend an die Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen wird. Daher erscheine diese nicht im vorliegenden Sanierungsprogramm.
Herr Schildbach erklärt, dass er gerade aufgrund der Tatsache, dass der Rezatparkplatz nicht gelistet ist, dem Beschluss zustimmen will.
Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen:
a) Sanierungsprogramm 2019
Im Rahmen der
Gesamtfortschreibung der Stadtsanierung im Programm Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren sind für das Programmjahr 2019 in Abstimmung mit der Kämmerei
folgende Maßnahmen und Projekte vorgesehen:
1. Sanierung
Retti-Palais
Investitionszuschuss 1.000.000,00 €
2. Sanierung
Neustadt 37
Investitionszuschuss 130.000,00 €
3. Neugestaltung/Ausbau
Neustadt
Durchführung
der Maßnahme (erhebliche bauliche Mängel,
in
der Vergangenheit immer wieder verschoben) 1.650.000,00 €
4. Sanierung
Merckstraße
Grundlegende
Sanierung 214.000,00 €
5. Abbruch
Fischerstraße 2
Durchführung
der Maßnahme 55.000,00 €
6. Fassadenprogramm
Unterstützung
und Förderung privater Fassadensanierungen
zur
Verbesserung und Aufwertung des Straßen- und Ortsbilds 40.000,00 €
7. Digitalisierung
Leerstand 50.000,00
€
8. CMAN
Baustellen 30.000,00
€
Das Gesamtvolumen der anstehenden
Sanierungsmaßnahmen
beträgt damit für das Jahr 2019 3.169.000,00 €.
Zu den vorgenannten
Sanierungsmaßnahmen werden staatliche Finanzhilfen von 60 v.H. der
zuwendungsfähigen Kosten beantragt. Die Stadt Ansbach stellt im Haushalt 2019
die entsprechenden Eigenmittel zur Finanzierung des Sanierungsprogramms 2019
bereit.
b) Mittelfristige Programmfortschreibung 2020 - 2022
Zur mittelfristigen
Programmfortschreibung werden für die Jahre 2020 bis 2022 Sanierungsmaßnahmen
mit einem Programmvolumen von 2.700.000 €, 1.120.000 € und 360.000 €
angemeldet. Der Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr mittelfristig in die Finanz-
und Investitionsplanung aufzunehmen. Die Finanzierung erfolgt durch staatliche
Finanzhilfen aus dem Programm „Aktive Zentren“ Bund-Länderprogramm IV von
60 v.H. Der Eigenmittelanteil der Stadt Ansbach beträgt 40 v.H.
Vorberaten im
Bauausschuss am 01.10.2018.