Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Änderungen im Bereich Kindertagespflege laufende Geldleistungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2018   JHA/003/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage:  12/016/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Kilian erklärt, dass in der letzten JHA-Sitzung die Verwaltung beauftragt wurde, einen Beschlussvorschlag auszuarbeiten, nachdem den Tagespflegepersonen für die Betreuung und Förderung von Kindern der Mindestlohn gewährt werden kann. Von den Mitgliedern des JHA wurde hierzu angeregt, bei der Betreuung mehrerer Kinder in Tagespflege bei einer Tagespflegeperson, eine Staffelung der Beträge vorzunehmen.

 

Mit der Einladung erhielten die JHA-Mitgliedern nunmehr verschiedene ausgearbeitete Modelle.

 

Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach gewährt im Rahmen der Tagespflege qualifizierten Tagespflegepersonen (TPP) aktuell einen Stundenlohn i.H.v.  6,00 € und nicht qualifizierten TPP einen Stundenlohn i.H.v. 5,00 €.

 

Frau Kilian erläutert ausführlich das Staffelmodell und seine Auswirkungen auf die Kostenentwicklung.

 

Eine Staffelung der Beträge würde einen höheren Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Für jedes Kind erhalten die Tagespflegepersonen einen gesonderten Bewilligungsbescheid. Wenn für das Kind mit dem höchsten Betreuungsumfang zukünftig der Mindestlohn gezahlt wird und dieses Kind aus der Tagespflege ausscheidet, müssen mindestens zwei Bescheide erlassen werden. Ein Einstellungsbescheid für das Kind, das ausscheidet und ein Änderungsbescheid für das Kind, das nun den höchsten Betreuungsumfang aufweist.

 

Aufgrund der Arbeitsbelastung innerhalb der wirtschaftl. Jugendhilfe sind generell jedoch einfache Strukturen zu schaffen und das Sachgebiet so weit wie möglich zu „entbürokratisieren“.

 

Als Alternative schlägt die Verwaltung eine erneute angemessene Erhöhung der Stundenlöhne vor von 7,60 für qualifizierte Tagespflegepersonen und 6,33 € für nicht qualifizierte Tagespflegepersonen. Es würden sich Mehrausgaben von ca. 61.500,00 € ergeben.

 

Dieses Modell ist verwaltungstechnisch leicht umsetzbar und eventuell finanziell noch tragbar.

Es wird seitens der Verwaltung daher empfohlen, um dem Ziel, die Tätigkeit als TPP als eigenständigen Beruf auch finanziell anzuerkennen, erneut ein Stück näher zu kommen, die Stundenlöhne erneut adäquat zu erhöhen.

 

Frau OB Seidel hält es für wichtig, die Arbeit der Tagespflegepersonen zu honorieren, aber auch den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Sie spricht sich für eine angemessene Erhöhung der Stundenlöhne für Tagespflegepersonen aus. Im Durchschnitt liegen diese dann teilweise sogar höher als beim Staffelmodell.

 

Herr Meyer ist erfreut über diesen präventiven Ansatz. Eine Bezahlung nach Mindestlohn wäre wünschenswert. Sein Ziel war es, erzieherische Berufe aufzuwerten und zu stärken. Mit einer Erhöhung der Stundenlöhne wird dies nunmehr erreicht.

 

Frau Frauenschläger spricht sich für eine Bezahlung des Mindestlohnes aus. Die hat zwar einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge, aber die harte Arbeit einer Tagespflegeperson muss entsprechend vergütet werden. Sie kann deshalb dem Verwaltungsvorschlag so nicht zustimmen.

 

Frau Dr. von Blohn hält es für wichtig, dass über die Tagespflege in der letzten JHA-Sitzung berichtet wurde und dieses Thema endlich mal wieder in den Mittelpunkt gerückt wurde. Eine gut funktionierende Kinderbetreuung ist sehr wichtig. Dem Verwaltungsvorschlag kann sie zustimmen. Wenn die Zahl der Tagespflegepersonen in Zukunft ansteigt, ist man auf dem richtigen Weg.

 

Herr Höhn spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus. Längerfristig muss in diesem Bereich jedoch noch mehr getan werden.


Beschluss;

 

Die laufenden Geldleistungen für die Tagespflegepersonen werden, gemäß der Empfehlung der Verwaltung, erneut angemessen erhöht.