Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kinderhaus Kunterbunt; Änderung der Kinderverpflegung/Buchungszeit für Krippenkinder

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2018   JHA/003/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/015/2018 

Herr Nießlein gibt bekannt, dass das Kinderhaus Kunterbunt ab 01.02.2019 eine weitere Gruppe mit 25 Kindern eröffnen wird.

Dies hat zur Folge, dass die Verpflegung der Kinder durch die Fa. Apetito nicht mehr möglich ist. Es fehlt an Lagerraum und Wärmemöglichkeit für die Fertigportionen.

 

Es wurde nach Alternativen gesucht, die ab 01.01.2019 eine gesunde, kindgerechte Ernährung ermöglichen. Sonderwünsche der Eltern sollten erfüllt werden können (kein Schweinefleisch, vegetarisch). Die Produkte und deren Verarbeitung sollte regional sein, die Lieferung sollte in beheizbaren/kühlbaren Behältern in die Kindertagesstätte gebracht werden und die Entsorgung von Essensresten sowie die Rücknahme der ungespülten Behältnisse jeweils am gleichen Tag erfolgen.

 

Auch sollten bestimmte Preisvorstellungen eingehalten werden.

 

Die Fa. Raddadui erfüllt alle Kriterien. Das Essen wurde bereits an einem Probetag gekostet.

 

Es wurde, wie bei der letzten Änderung zum 01.01.2016 festgestellt, dass alle Kinder ähnliche Portionen essen und somit der Essenszuschlag einheitlich bleiben muss.

 

Von Seiten der Kindergartenleitung wurde mit dem Elternbeitrat und den Eltern deshalb bereits vorab die voraussichtlichen Kosten thematisiert und akzeptiert.

 

Die Essenspauschale wird incl. Getränkegeld ab 01.01.2019 für alle Kinder 56,00 € betragen.

 

Die Gebührensatzung muss entsprechend abgeändert werden. Bei dieser Gelegenheit sollte in § 6 Abs. 1 Buchstabe g aus pädagogischen Gründen „bis zu 8 Stunden“ eingefügt werden.

 

Herr Nießlein trägt folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die Satzungsänderung vorzubereiten.

 

Des weiteren soll in § 6 Abs. 1 Buchstabe g „bis zu 8 Stunden“ eingefügt werden.

 

Längere Buchungszeiten bei Krippenkindern werden nicht förderlich gesehen.

 

Frau Frauenschläger ist sehr darüber erstaunt, dass die Sonderwünsche der Eltern, u.a. „vegetarisches“ Essen anzubieten, erfüllt werden. Sie hält dies für unsinnig. Viel wichtiger wäre eine ausgewogene Ernährung. Hier wird von Seiten der Gesellschaft übertrieben.

 

Herr Nießlein führt weiter aus, dass die Elternwünsche berücksichtigt werden sollten. Mit dem Anbieter Raddadui können diese auch umgesetzt werden.

 

Herr Seiler kann die Argumentation von Frau Frauenschläger nicht nachvollziehen. Der Verzicht auf Fleisch ist doch eher positiv. Außerdem kann dies auch religiöse Hintergründe haben.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die Satzungsänderung vorzubereiten.

 

Desweiteren soll in § 6 Abs. 1 Buchstabe g „bis zu 8 Stunden“ eingefügt werden.

 

Längere Buchungszeiten bei Krippenkindern werden nicht förderlich gesehen.