Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Generalsanierung der Berufs- /Wirtschaftsschule
Aufhebung Ausschreibung Metalldecke

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.10.2018   BA/009/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/040/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Hildner teilt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt mit.

 

Die Arbeiten für eine Metalldecke in der Berufsschule wurden beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden vier Firmen aufgefordert. Zur Submission am 11.09.2018 ging lediglich ein Angebot ein.

Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung des Angebotes

zeigt sich, dass das Angebot mit überhöhten Preisen versehen ist, denn die Angebotssumme von 72.305,82 € übersteigt den Ansatz aus dem bepreisten Leistungsverzeichnis mit 40.525,- € gravierend.

 

Die eigenen Kostenannahmen wurden nochmals vom beauftragten Architekturbüro auf Plausibilität überprüft und es hat sich bestätigt, dass die Kostenansätze im Leistungsverzeichnis des Bieters, der Fa. Prudens, entsprechend hoch ausgewiesen sind.

 

Frau OB Seidel gibt zu verstehen, dass die Ausschreibung auf Grundlage der unverhältnismäßig hohen Angebotssumme aufzuheben wäre. Sie weist darauf hin, dass zudem die derzeitige Konjunktur dazu führe, dass sich die Firmen ihre Auftraggeber aussuchen könnten. Dies wirke sich für die Stadt negativ auf die Preise aus. Die Stadt sei aber an wirtschaftliche Vergabegrundsätze gebunden.

 

Aus dem Gremium heraus

 

-           wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob evtl. Preisabsprachen stattgefunden hätten. Herr Hildner antwortet, dass die Firmenliste den Anbietern nicht bekannt sei.

 

-           wird nach der Alternative bei Aufhebung der Ausschreibung gefragt. Herr Hildner antwortet, dass geplant sei eine geänderte Ausführung z.B. preisgünstigere Lamellendecken auszuschreiben

 

-           kommt der Einwand, dass die öffentlichen Ausschreibungsformalitäten doch sehr umfangreich seien und manchen Bieter deshalb von einer Angebotsabgabe abhalten könnte. Frau OB Seidel erklärt, dass die Ausschreibungsunterlagen rechtssicher sein müssen. Die Kommune sei verpflichtet, die geltenden Vergaberichtlinien einzuhalten und den kommunalen Haushalt im Blick zu behalten. Aufgrund der derzeitigen Baukonjunktur habe man allerdings, wie gesagt, einen Markt, „wo die Kommune den Anbietern nachlaufen müsse“., was das Ganze nicht einfacher mache. Herr Büschl führt aus, dass die Komplexität durch die im staatl. Bereich schon eingeführte Unterschwellenvergabeordnung noch zunehmen werde.


Beschluss:

 

Die Ausschreibung für das Gewerk: Metalldecke wird nach § 17 Abs.1, Nr. 3 VOB/A

aufgehoben.