Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Städt. Entschädigungszahlungen an Bewirtschafter für freiwillige erosionsmindernde Maßnahmen im siedlungsnahen Gebiet; Antrag der CSU

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Sitzung:18.09.2018   SR/008/2018 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
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Frau OB Seidel teilt mit, dass hier ein Antrag der CSU-Fraktion vorliege:

 

Die im Stadtrat vorgestellten Maßnahmen zur Abwehr von Erosionen in Kammerforst oberhalb des Konrad-Knörr-Weges werden mutmaßlich noch Zeit und diverse Beratungen in Anspruch nehmen werden. Da aber jederzeit erneut schwerer Regenfälle anstehen können, sollten alle kurzfristig möglichen Maßnahmen ergriffen werden, die Anwohner und ihr Eigentum zu schützen. Als Sofortmaßnahme kann durch Einsähen einer Erosionspufferzone auf 3,0 Hektar oberhalb des Konrad-Knörr-Weges und 1,5 Hektar am Drechselsgarten Schäden durch Regenfall-bedingte Bodenerosion ein Stück weit vorgebeugt werden. Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit den bewirtschaftenden Landwirten gegen einen festen finanziellen Ausgleich eine entsprechende Vereinbarung für 5 Jahre abzuschließen.

 

Herr Büschl stellt die Flächen für den Abschluss der Vereinbarung der jetzigen und künftigen Situation anhand von Plänen vor.

 

Laut Schreiben der Landwirtschaftsverwaltung (AELF) könnten freiwillige, erosionsmindernde Vereinbarungen (in Anlehnung an Wasserschutzgebiete) mit betroffenen Landwirten abgeschlossen werden, mit einer Entschädigung des Mehraufwands bzw. des Minderertrags. Damit ließe sich eine schnelle Wirkung mit entsprechender Risikominimierung erzielen.

 

Herr Büschl führt aus, dass Voraussetzung für die freiwillige Entschädigung die Beantragung der entsprechenden Kulturlandschaftsprogramm-Förderung (KULAP-Förderung) i.H.v. laut AELF 380 € je Hektar durch die Bewirtschafter ist.

 

Anschließend wird ausgeführt, dass

 

  • die vorgeschlagenen Maßnahmen nur bis zu einem gewissen Niederschlag greifen würden und keinen absoluten Schutz darstellten,

 

  • die vorgeschlagenen Maßnahmen keinen Hochwasserschutz darstellen,

 

  • die Landwirte nach dem Bodenschutzgesetz verpflichtet seien, Schutzmaßnahmen gegen Bodenerosion zu ergreifen,

 

  • der Antrag der CSU als Sofortmaßnahme mit überschaubarem Aufwand gesehen werden sollte

 

Frau OB Seidel würdigt das Engagement von Herrn Sauerhammer als Antragsteller und bittet um weitere Diskussion zum Umfang in nichtöffentlicher Sitzung.