Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten einer Kinderhausgruppe im Gebäude Brauhausstr. 13 durch den Montessori Verein Ansbach e.V.

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.09.2018   SR/008/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/008/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs trägt kurz folgenden Sachverhalt vor:

 

Der Montessori Verein Ansbach e.V. hat am 24.07.2018 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Errichtung einer Kinderhausgruppe im Gebäude Brauhausstr. 13 vorgelegt. Gleichzeitig wurde auch eine Baugenehmigung für die Umnutzung des Gebäudes beantragt. Mit der Maßnahme werden 15 neue Betreuungsplätze geschaffen.

 

Am 12.09.2018 wurde bei einer gemeinsamen Besprechung mit dem Verein, mit der Kindertagesstättenaufsicht, dem Baureferat und dem Finanzreferat das weitere Vorgehen besprochen. Im HFWA am 12.09.2018 wurde dann nichtöffentlich über dieses Gespräch informiert. Eine baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens ist noch nicht abschließend geprüft.

 

Nachdem der Montessori Verein keinen mindestens 25 Jahre laufenden Mietvertrag für das Vorhaben im Gebäude Brauhausstr. 13 abgeschlossen hat, ist eine staatliche Förderung nicht möglich. Somit kann die Stadt Ansbach für das Vorhaben Kinderhausgruppe im Gebäude Brauhausstr. 13 allenfalls einen freiwilligen Zuschuss gewähren.

 

Die Gesamtkosten des Vorhabens einschließlich Ausstattung und Arbeitsmaterial etc. beträgt nach den vorgelegten Unterlagen 175.000,00 €. Nach einer Überprüfung der vorgelegten Unterlagen dürften förderfähige Kosten in Höhe von rund 150.000,00 € entstehen.

 

Die Stadt Ansbach hat in früheren Zeiten Kindertagesstättenbaumaßnahmen, die nicht förderfähig waren, mit einem freiwilligen Zuschuss von bis zu 30 v. H. der an sich zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst.

 

Im Hinblick auf die Gesamtsituation insbesondere hinsichtlich der Miet- und Nutzungsdauer des Vorhabens ist ein freiwilliger Investitionszuschuss in Höhe von 20 v. H. aus den überschlägig errechneten förderfähigen Gesamtkosten von 150.000,00 € angemessen. Auf die nichtöffentlichen Informationen im HFWA wird dabei verwiesen.

 

Anschließend verliest er den Beschlussvorschlag.

 

Frau OB Seidel freut sich über die Einrichtung einer weiteren Kindergruppe.

 

In der anschließenden Diskussion und Aussprache

 

  • werden von Herrn Sichelstiel vergleichbare Förderfälle angefragt – Herr Schwarzbeck erklärt, dass es keine ähnlichen Fälle gibt, da alle Maßnahmen staatlich gefördert wurden.

 

  • spricht sich Frau Homm-Vogel für eine 30-%ige Förderung in Höhe von 45.000 € aus

 

  • bittet Herr Porzner um Erläuterung, warum diese Maßnahme im Rahmen der Sonderförderung nicht förderfähig ist und nochmals mit der Reg. v. Mfr. zu sprechen. Herr Schwarzbeck erläutert, dass eine 25jährige Mietlaufzeit vorliegen müsse sonst müsse die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Er erklärt das genaue Procedere.

 

  • beantragt Herr Hüttinger eine 30-%ige Förderung mit 45.000 € mit der Bedingung einer mindestens 10jährigen Mietlaufzeit. Falls der Montessori Verein weniger als 10 Jahre eingemietet bleibt, schlägt er vor, dass der Verein 15.000 € zurückzuzahlen habe.

 

  • schließt sich die CSU-Fraktion dem Antrag von Herrn Hüttinger an

 

  • weist Herr Schwarzbeck darauf hin, dass die Stadt den Montessori Verein im Gespräch bei der Reg. v. Mfr. unterstützt und immer wieder auf die staatl. Förderung plus städtischen Förderung bei einer Mindestmietlaufzeit von 25 Jahren hingewiesen habe.

 

Sodann trägt Herr Schwarzbeck den modifizierten Beschlussvorschlag vorbehaltlich, dass doch eine staatliche Förderung möglich ist, vor.


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach gewährt vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung für den Ausbau und die Ausstattung einer weiteren Kinderhausgruppe im Gebäude Brauhausstr. 13 einen freiwilligen Investitionszuschuss an den Montessori Verein Ansbach e.V. in Höhe von 30 % der gemeinhin förderfähigen Kosten, für Bau und Ausstattung jedoch höchstens 45.000,00 €. 15.000 € sind zurückzuzahlen, wenn das Kinderhaus keine 10 Jahre an der jetzigen Stelle bleibt.