Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. HE 7 "Kinderbetreuungseinrichtung Albert-Schweitzer-Straße westlich des Bismarckturms"
1) Aufstellungsbeschluss (§ 2 Ab.s 1 BauGB)
2) Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)
3) Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.09.2018   SR/008/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/023/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 153 KBVorlage 153 KB

Es ist kein Sachvortrag gewünscht. Ein ausführlicher Sachvortrag erfolgte im jeweiligen Ausschuss. Der Grundsatzbeschluss erfolgt im Juli im Stadtrat.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 11.09.2018:

 

1) Für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung an der Albert-Schweitzer-Straße wird der Bebauungsplan Nr. HE 7 „„für das Gebiet zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 (Galgenmühle) und der Schloßstraße, sowie für eine Teilfläche nördlich des Höhenwanderweges (Fl.Nr. 1383/9)“ geändert. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan HE 7 ‚Kinderbetreuungseinrichtung Albert-Schweitzer-Straße westlich des Bismarckturms‘“. Der Geltungsbereich entspricht dem im Bebauungsplanentwurf vom 10.09.2018 festgesetzten Geltungsbereich. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, i.S.d. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. HE 7 „‚Kinderbetreuungseinrichtung Albert-Schweitzer-Straße westlich des Bismarckturms“ in Form einer Informationsveranstaltung zu unterrichten und ihr anschließend innerhalb einer bestimmten Frist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben sowie einen Termin zur Beteiligung der Fachämter durchzuführen.

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit (gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) in die Planung einzuarbeiten und das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. HE 7 anschließend gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.