Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan E 18 "Kinderbetreuungseinrichtung Akazienstraße"
1) Aufstellungsbeschluss (§ 2 Ab.s 1 BauGB)
2) Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB)
3) Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.09.2018   SR/008/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/022/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Es ist kein Sachvortrag gewünscht. Ein ausführlicher Sachvortrag erfolgte im jeweiligen Ausschuss.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 11.09.2018:

 

1) Für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung an der Akazienstraße wird der Bebauungsplan Nr. E 18 „Für einen Teilbereich des Pfaffengreuther Plateaus nördlich der Steinfeldstraße und des Hubertusweges “geändert. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 ‚Kinderbetreuungseinrichtung Akazienstraße‘“. Der Geltungsbereich entspricht dem im Bebauungsplanentwurf vom 10.09.2018 festgesetzten Geltungsbereich. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt.

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, i.S.d. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 „Kinderbetreuungseinrichtung Akazienstraße“ in Form einer Informationsveranstaltung zu unterrichten und ihr anschließend innerhalb einer bestimmten Frist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung zu geben sowie einen Termin zur Beteiligung der Fachämter durchzuführen.

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse aus der Unterrichtung der Öffentlichkeit (gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) in die Planung einzuarbeiten und Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. E 18 anschließend gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.