Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Altlastensanierung ehemalige chemische Reinigung Irg

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.09.2018   UA/003/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  23/005/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Brenner erinnert an die Berichterstattungen in früheren Sitzungen des Umweltausschusses, zuletzt am 25.09.2017. Er fasst die Historie des Falles kurz zusammen und berichtet über die ursprüngliche Sanierungsmaßnahme mittels pump-and-treat-Verfahren. Diese wurde 15 Jahre betrieben und führte zu einem jährlichen Schadstoffaustrag von ca. 40 kg. Im Rahmen des pump-and-treat-Verfahrens wäre mit einer weiteren Sanierungszeit von 20 Jahren zu rechnen.

 

Wie Herr Brenner weiter ausführt, war nach dem erfolgreichen Pilotversuch der In-situ-Sanierung mittels Melasseinjektion auf einem Teilbereich geplant, die Maßnahme 2018 auf den Gesamtstandort auszuweiten, da sich im Pilotversuch eine vollständige Dechlorierung der LHKWs im Grundwasser zeigte. Die Sanierung mittels Melasseinjektion hätte eine wesentlich geringere Sanierungsdauer von 6 Jahren zur Folge. Außerdem könnten die Sanierungskosten aufgrund des innovativen Verfahrens zu 75 % von der Gesellschaft für Altlastensanierung in Bayern (GAB) gefördert werden.

 

Der Vortragende berichtet weiter, dass im Dezember 2017 der Gutachterbericht vorgelegt und im Januar 2018 an das Wasserwirtschaftsamt zur Stellungnahme übergeben wurde. Nach Rücklauf der Stellungnahme im Februar 2018 wurde ersichtlich, dass das Wasserwirtschaftsamt für Sanierung des Gesamtareals zusätzliche Anforderung stellt. Um zu verhindern, dass sich Vinylchlorid, ein Zwischenprodukt beim Abbau der LHKW-Moleküle, das schädlicher als das Ausgangsprodukt einzustufen ist, unkontrolliert im Abstrom ausbreitet, werde vom Wasserwirtschaftsamt eine zusätzliche Abstromüberwachung gefordert. Hierzu sind 2 zusätzliche Grundwassermessstellen im oberen und 3 weitere Grundwassermessstellen im unteren Grundwasserstockwerk notwendig.

Weiter wird vom Wasserwirtschaftsamt die Vorhaltung einer Abstromsicherung gefordert, berichtet Herr Brenner. Hierfür wäre es notwendig im Falles eines unkontrollierten Abströmens der Vinylchloride die Abreinigung mittels Aktivkohle im pump-and-treat-Verfahren wieder aufnehmen zu können.

 

Herr Brenner räumt ein, dass die Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes zu einer zeitlichen Verschiebung des Sanierungsbeginns geführt hätten. So musste der Förderantrag bei der GAB aufgrund der zusätzlichen Sicherungen angepasst werden. Eine Förderzusage des technischen Beirats der GAB werde im November 2018 erwartet. Durch die Berichterstattung in der aktuellen Fachzeitschrift der GAB, welche dem Gremium zur Einsicht ausliegen, zeigt sich nach Auffassung des Vortragenden jedoch deutlich, dass die GAB grundsätzlich Vertrauen in die In-situ-Sanierung habe.

 

Die bereits beantragten Haushaltsmittel für 2018, so führte Herr Brenner weiter aus, seien in Absprache mit der Kämmerei zurückgestellt worden. Für die vom Wasserwirtschaftsamt zusätzlich geforderten Maßnahmen seien weitere 50.000 € zu kalkulieren, wobei auch hier mit einer Förderung der GAB von 75 % zu rechnen sei. Der Betrag müsse für die Einrichtung zusätzlicher Grundwassermessstellen sowie die Wartung der pump-and-treat-Anlage eingeplant werden.

 

Herr Brenner bittet um Beschluss des Gremiums lt. Beschlussvorschlag.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel stuft die zeitliche Verzögerung als sehr bedauerlich ein.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer erkundigt sich wegen den Gesamtkosten, die ihm höher erscheinen als die Kosten für eine 20-jährige pump-and-treat-Sanierung. Herr Brenner erläutert das haushaltsrechtliche Vorgehen mit getrennten Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen und verweist weiter darauf, dass bei der herkömmlichen Methode im pump-and-treat-Verfahren nicht mehr mit einer Förderung durch die GAB gerechnet werden kann und die Kosten alleine von der Stadt getragen werden müssten.

 

Herr Stadtrat Hüttinger gibt zu bedenken, dass die Grundwasserströmungsverhältnisse und –geschwindigkeit ungewiss seien. Der LHKW-Strom sei seit den 90ern bekannt. Herr Stadtrat Hüttinger erkundigte sich, ob aus den Baumaßnahmen an der Promenade und am Herrieder Tor Erkenntnisse über die Schadstoffbelastung vorlägen. Herr Brenner erläutert hierzu, dass im Rahmen der Baugrunduntersuchung hier Untersuchungen stattgefunden hätten. Genaue Ergebnisse könnten aus dem Stegreif nicht zitiert werden, aber in den Akten eingesehen werden.

 

Herr Stadtrat Hillermeier erkundigt sich, ob nun 50.000 € beschlossen werden sollen um eine Machbarkeit zu beweisen. Herr Brenner führt hierzu aus, dass die Machbarkeit für vorhergehende Sanierung im Rahmen des Pilotversuches grundsätzlich bereits bewiesen wäre.


Beschluss:

 

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der mikrobiologischen In-situ-Sanierung des LHKW-Schadens der ehem. chem. Reinigung Irg die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen und nach entsprechender Förderzusage seitens der GAB die Auftragserteilung zu veranlassen.