Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 12.09.2018 HFWA/008/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/019/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 93 KB |
Herr Schwarzbeck verliest folgenden Sachverhalt:
Von der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wurde der von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Jahresabschluss 2017 vorgelegt.
Demnach stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.841.339,27 €
Gesamterlöse in Höhe von 567.442,30 €
gegenüber, so dass sich ein Fehlbetrag von 1.273.896,97 €
ergibt.
Vermindert um den städtischen Betriebsmittelzuschuss von 935.400,00 €,
um den Zuschuss des Freistaates Bayern von 320.000,00 €
sowie um einen Zuschuss des Bezirks Mittelfranken von 20.000,00 €
ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.503,03 €.
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, diesen Betrag den Rücklagen zuzuführen.
Neben dem Betriebsmittelzuschuss war für das Wirtschaftsjahr 2017 ein Investitionszuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 31.000 € bereitgestellt. Diese Mittel wurden vom Theater nicht abgerufen und deshalb in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Gemäß § 5 des Vertrages zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft „Haus der Volksbildung eG Ansbach“ vom 04.03./02.04.1993 wird mit Anerkennung des Jahresabschlusses durch die Stadt Ansbach der jährliche Zuschuss endgültig festgelegt. Der endgültige Jahresabschluss wird dann in der Generalversammlung des Theaters beschlossen.
Herr Hüttinger berichtigt Abs. 1 des Sachverhaltes. Hier muss es richtig heißen „…beabsichtigte Jahresabschluss…“.
Beschluss:
Dem Stadtrat wird empfohlen:
1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2017 der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird gemäß § 5 der Vereinbarung zwischen der Stadt Ansbach und der Genossenschaft anerkannt.
2. Der Betriebsmittelzuschuss 2017 der Stadt Ansbach an die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG wird endgültig auf 935.400,00 € festgelegt.