Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Jugendsozialarbeit an Schulen; Einführung von Jugendsozialarbeit an Schulen im Staatl. Beruflichen Schulzentrum Ansbach-Triesdorf für den Standort Ansbach sowie in der Grundschulstufe der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.09.2018   HFWA/008/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/004/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Nießlein verliest nachfolgenden Sachverhalt:

 

Für das Staatliche Berufliche Schulzentrum Brauhausstrasse (SBZ) sowie für die Grundschulstufe der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (Förderzentrum) wurden Anträge auf Einrichtung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gemäß des Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt.

 

Die erforderlichen Strukturdaten- und Bedarfsanalysen haben folgenden Bedarf ergeben:

Staatliches Berufsschulzentrum Brauhausstrasse       2 Stellen je 0,75 VZ-Äquivalent

Grundschulstufe Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule            1 Stelle mit 0,5 VZ-Äquivalent

 

Für die Beantragung werden Analysen, Konzeption, Kooperationsvereinbarung, Aussagen der jeweiligen Schulaufsichtsbehörden sowie weitere Stellungnahmen (wie Elternbeirat, Förderverein) über die Regierung von Mittelfranken dem Bay. Sozialministerium vorgelegt.

 

Eine Förderung erfolgt nach Priorisierung, insbesondere nach Höhe des Migrationsanteils und spezieller, gewichtiger Problemsituation an den Schulen.

 

Bei Aufnahme in die Regelförderung JaS erfolgt die staatliche Förderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft 16.360 Euro (Pauschale). Die wöchentliche Mindestarbeitszeit ist die Hälfte eines Vollzeitäquivalents. Der Antrag ist mit dem Beschluss des Fachausschusses sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses zu vervollständigen.

 

Beide Schulen werden nicht ausschließlich von jungen Menschen mit Wohnsitz in der Stadt Ansbach besucht. Im laufenden Schuljahr besuchen z.B. zu einem sehr hohen Prozentsatz (90%) das BSZ. Bei der Jugendsozialarbeit an Schulen handelt es ich um eine niedrigschwellige Jugendhilfemassnahme. Es wird daher vorgeschlagen, dass abzüglich der o.g. Regelförderung die verbleibenden Personalkosten gemäß Schülerzahlen den weiteren Gebietskörperschaften gemäß deren örtlicher Zuständigkeit in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich hierbei um die Abwicklung analog der seit 2009 eingerichteten JaS-Stelle in der Staatlichen Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung (Kanalstrasse).


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Ansbach befürwortet die Einrichtung von Jugendsozialarbeit an Schulen im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Ansbach-Triesdorf für den Standort Ansbach sowie in der Grundschulstufe der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule vorbehaltlich der Gewährung der Förderung durch den Freistaat Bayern sowie der anteiligen Beteiligung der örtlich zuständigen Wohnsitzgemeinden.