Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Gutachterausschuss für Grundstückswerte, Verlängerung von Amtszeiten

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.09.2018   BA/008/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/024/2018 
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Herr Wolter erläutert dem Gremium nachstehenden Sachverhalt:

 

Die Amtszeit für Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beträgt vier Jahre. Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung kann wiederholt werden (vgl. § 3 Gutachterausschussverordnung – BayGaV).

 

Für folgende Mitglieder steht eine Verlängerung der vierjährigen Amtszeit an:

 

   a)      Für den Vorsitzenden nach § 3 Abs. 4 BayGaV

            (Vorsitzender in den Fällen, in denen die Stadt Ansbach beteiligt ist.)

            Ltd. Baudirektor Ludwig Dorbath

            endet die Amtszeit am 23.09.2018.

 

   b)      Für den ehrenamtlichen Gutachter

            Betriebswirt (VWA) Gerhard Blank

            endet die Amtszeit am 26.10.2018.

 

   c)      Für den ehrenamtlichen Gutachter

            Immobilienkaufmann Thomas Karl

            endet die Amtszeit am 26.10.2018.

 

   d)      Für den ehrenamtlichen Gutachter

            Dipl.-Ing. (FH) Günther Meyer

            endet die Amtszeit am 26.10.2018.

 

   e)      Für den ehrenamtlichen Gutachter

            Dipl.-Ing. (FH) Hans Sichart

            ist die Amtszeit am 02.08.2018 abgelaufen.

 

 

Als einer der beiden Vorsitzender in den Fällen, in denen die Stadt Ansbach beteiligt ist, wurde Herr Ltd. Baudirektor Ludwig Dorbath berufen. Seine Amtszeit endet am 23.09.2018. Herr Dorbath hat darum gebeten, aufgrund seiner inzwischen erfolgten Ruhestandsversetzung von einer Verlängerung abzusehen.

 

Als sein Nachfolger in der Funktion als Vorsitzender nach § 3 Abs. 4 BayGaV empfiehlt sich das langjährige ehrenamtliche Mitglied im Gutachterausschuss, Herr Hans Sichart. Durch seine berufliche Tätigkeit beim Staatlichen Bauamt Ansbach erfüllt er die Voraussetzung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes.

 

Im Interesse einer weithin erfolgreichen Arbeit im Gutachterausschuss sollten die Herren Blank, Karl, Meyer und Sichart auf weitere vier Jahre bestellt werden.

 

Dabei sollte Herr Sichart auch als Vorsitzender nach § 3 Abs. 4 BayGaV (Vorsitzender in den Fällen, in denen die Stadt Ansbach beteiligt ist) berufen werden.

 

Die vorstehenden Personen sind mit einer Amtszeitverlängerung einverstanden.

Bestellungshindernisse sind nicht bekannt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

Herr Betriebswirt (VWA) Gerhard Blank wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.

 

Herr Immobilienkaufmann Thomas Karl wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Günther Meyer wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Hans Sichart wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 BayGaV berufen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Hans Sichart wird darüber hinaus als Vorsitzender gemäß § 3 Abs. 4 BayGaV berufen.